Mengenrabatt bei Aburteilung

Hallo, liebe Nutzer von w-w-w.de
ich habe in der letzten Zeit festgestellt, dass z.B. bei Tötung einer Person durch Totschlag (lassen wir mal die Täter mit einer gestörten Persönlichkeit weg) eine Aburteilung von etwa 6-8 Jahren ansteht.
Bei Mord gibt es in aller Regel 10-15 Jahre oder lebenslange Haft.
Bei dem gleichen Sachverhalt, allerdings Tötung mehrerer Menschen, scheint es in Deutschland Mengenrabatt zu geben. Offensichtlich rutscht dann jeder Täter sofort in das Raster des geistig nicht Normalen und erhält deshalb sofort eine geringere Strafe.
Denke ich an die USA, da sind dann gleich höhere Strafen festgesetzt. Wir sollten nicht gleich alles aus den USA übernehmen, aber warum ist es in Deutschland nicht auch möglich, dass man für eine Tötung die Bestrafung von x-Jahren erhält, für die Tötung von 2 Menschen dann eben die Bestrafung von 2 mal x-Jahren. Ist so eine Urteilsfindung denkbar, möglich oder ganz und gar unwahrscheinlich?
Eure Meinung hierzu würde mich mal interessieren.
Es alle ganz herzlich
Richard

Hallo Richard,

kleiner Denkanstoß:
Ergeben 10 Betrügereien einen Mord?
Läßt sich überhaupt in solchen Vergleichen rechnen?

Warum ich das frage?
Es gibt hier schlicht zwei verschiedene Ansätze.
Unser Ansatz geht davon aus, dass Straftaten als Delikt einen Strafwert haben, rel. unabhängig von der Zahl der Opfer (was Du etwas flappsig Mengenrabatt nennst, denn es gibt alleine eine begrenzte Verschärfung des Strafmaßes bei Mehrfachdelikten)
Der amerikanische Ansatz geht davon aus, dass jede einzelne Straftat als Einzeldelikt zählt, was dann im Härtefall dazu führen kann, dass man wegen vieler einfacher Delikte lebenslänglich im Knast sitzt.

Härter ist der zweite Ansatz sicher, aber wirklich besser?

Grüße
Jürgen

hallo richard,

Ist so eine Urteilsfindung denkbar,
möglich oder ganz und gar unwahrscheinlich?

eine frage hast du noch vergessen: macht so eine bestrafung sinn?

ich habe mich immer gefragt, was das mit dem x-fach lebenslänglich eigentlich soll. denn länger als ein leben kann man doch nicht im knast bleiben. irgendwann habe ich mir dann sagen lassen, dass das bedeutet, dass der betreffende auch nach einer verkürzung des lebenslänglichen nicht rauskommt(gute führung oder nach einer überprüfung nach 15 jahren oder so), weil dann automatisch die nächste lebenslängliche strafe wirksam wird. (bei uns entspräche das vermutlich der sicherungsverwahrung)
so gesehen macht also zweimal lebenslänglich vielleicht sinn, aber siebzehn mal?

was soll das anderes sein als ein symbol,
fragt sich
burkhard

denn länger als ein leben kann
man doch nicht im knast bleiben.

hallo burkhart,
richtig, aber bei uns heisst doch lebenslänglich bestenfalls 15 jahre, danach kommt man „automatisch“ auf freien fuss, (gute führung und so). das ist das was ich nicht verstehe.
danke für eure antworten
richard

Hallo,
wenn Du bei einer Straftat in den Raster des nicht geistig normalen rutscht, also §63 in Kraft tritt ist Deine Aufenthaltsdauer unbestimmt. Dann ist es auch locker möglich, nie mehr die Mauern der Forensie zu verlassen.

Gruss
Enno

Hallo,
für einen einfachen Mord sind 15 Jahre schon lang. Bei mehrfachen Morden ist es durchaus denkbar, daß die Person (falls sie nicht ohnehin als psychisch krank eingestuft wurde) bedeutend länger absitzt bzw. danach in den Modus Sicherheitsverwahrung wechselt.
BTW das platte aufaddieren der Strafmaße ist ja neben der von Juergen bereits erwähnten inhaltlichen Problematik auch sonst etwas fragwürdig. Bsp. ich klaue einen Videorecorder, 3 Wochen später eine Kamera oder ich klaue Videorecorder und Kamera im „Paket“. Zudem stellt sich die Unabhängigkeit der Straftaten (nur die würde m.M. überhaupt eine Addition rechtfertigen). Wenn ich ihm Rahmen einer Handgreiflichkeit 3 Personen töte, ist dies sicher anders zu bewerten, als wenn ich diese 3 Personen mit wöchentlichen Abstand (in Handgreiflichkeiten) erlege.

Gruss
Enno

Hi,

richtig, aber bei uns heisst doch lebenslänglich bestenfalls
15 jahre, danach kommt man „automatisch“ auf freien fuss,
(gute führung und so).

Nö, so automatisch ist das nicht. Nach 15 Jahren kann man einen Antrag auf Haftprüfung stellen und hat ggf. die Chance daß man freikommt. Es liegt aber durchaus im Rahmen des Möglichen und passiert denjenigen, die sich nicht gut geführt haben, daß der Antrag abschlägig beschieden wird.

Insgesamt bin ich allerdings der Meinung daß das „symbolische“ Aufaddieren von Strafmaßen durchaus auch nicht ganz sinnlos wäre. Wozu hat man sonst Symbole?

MecFleih

hallo richard,

daß dem nicht so ist, steht ja weiter unten.
beispiel: einer der mörder, die ende der 60er bei einem überfall 5 bundeswehrsoldaten ermordeten, sitzt seitdem im knast.
verurteilt auf lebenslänglich, allerdings ohne reue und gezeigter einsicht usw.

strubbel
=:open_mouth:)

knast
tach,

das system knast geht davon aus, dass kompartimentierung mit nachfolgender nutzungsbeschränkung für den zu begrenzenden von vorteil ist. weder effektivität noch kostenentwicklung durch den damit verbundenen security-aufwand und die auftretenden kollateralschäden sind transparent.

gruß