Meniskusschaden wirklich durch Verschleiß?

Hallo Leute,

ich möchte mein Anliegen hier mal posten, obwohl es auch ins Rechtsforum passen könnte.

Ich bin 46 Jahre alt. Vor einem Jahr hatte ich in meiner Freizeit einen Fahrradunfall, bei dem ich auf mein rechtes Knie stürzte.
Durch ein MRT wurde daraufhin eine „horizontale Ruptur in der posterioren Übergangszone des Innenmeniskus“ diagnostiziert. Also ein Riss des Innenmeniskus.
Die Schmerzen beim Gehen, insbesondere beim Treppensteigen wurden immer schlimmer.
Bis zu dem Unfall spielte ich außerdem aktiv Tischtennis. Daran war nach dem Unfall natürlich gar nicht mehr zu denken. Schmerzen hatte ich aber bis dahin keine gehabt.
Nach langem Überlegen meldete ich den Unfall dann meiner privaten Unfallversicherung.
Wozu hat man denn eine, wenn nicht für so einen Fall?
Die Maschinerie begann zu laufen. Ein Gutachter vom „Institut für medizinische Beurteilungen“ wurde bestellt und ein Gutachten erstellt. In diesem GA wurde der Riss und meine Schmerzen aber nicht wie erwartet auf den Unfall zurückgeführt, sondern auf einen normalen körperlichen Verschleiß. Der Unfall kann nicht zu dem Meniskusriss geführt haben, weil alle Bänder ja heil geblieben sind. Das ich bis dato keine Schmerzen hatte, war für den Gutachter uninteressant.
Meine Unfallversicherung war natürlich sehr erfreut und verweigerte eine Zahlung.

Meine Fragen:
Haltet ihr es für möglich, dass wirklich normaler Verschleiß zugrunde liegen könnte?

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Wie könnte ich nach einem Widerspruch gegen das Gutachten weiter verfahren?
Oder wäre das alles verschwendete Energie?

vielen Dank schon mal

Enrico

Hallo,

es ist übliche Praxis, dass Versicherungen größere Zahlungen soweit möglich umgehen.
Gutachter sind oft auf Versicherungsaufträge angewiesen und daher gewissermaßen abhängig.
Es gab zu dem Thema vor ca. 2-6 Monaten einen Bericht in der Glotze (weiß leider nicht mehr, welches Programm, welche Sendung).

Rede besser mal mit einem versierten Anwalt, ev. auch mit Verbraucherzentralen, gib auf jeden Fall nicht gleich auf.
Erste Meldung von Versicherungen bei größeren Schäden ist immer „Nein, das zahlen wir nicht, nicht zuständig“.

Gruß, Paran

Hallo Leute,

Hallo,

ich möchte mein Anliegen hier mal posten, obwohl es auch ins
Rechtsforum passen könnte.

nun, dann zum medizinischen:

Ich bin 46 Jahre alt. Vor einem Jahr hatte ich in meiner
Freizeit einen Fahrradunfall, bei dem ich auf mein rechtes
Knie stürzte.

so weit, so schlecht.

Durch ein MRT wurde daraufhin eine „horizontale Ruptur in der
posterioren Übergangszone des Innenmeniskus“ diagnostiziert.
Also ein Riss des Innenmeniskus.

Die Frage ist, ob nicht vlt. schon vor dem Sturz einen Meniskusschaden (evtl. degenerativ bedingt) vorhanden war:…weil das von dir geschilderte Sturzereignis rel. ungeeignet ist, einen Meniskusschaden zu verursachen. Hast du vorher versucht mit gestrecktem Bein den Sturz abzufangen…? Da wäre eine Meniskusläsion schon eher wahrscheinlich!
Aber unabhängig davon ist es Spekulation und würde nur zu Meinung vs. Meinung führen.

Nach langem Überlegen meldete ich den Unfall dann meiner
privaten Unfallversicherung.

Ich glaube hier liegt dein Versäumnis.

In diesem GA wurde der Riss und meine
Schmerzen aber nicht wie erwartet auf den Unfall
zurückgeführt, sondern auf einen normalen körperlichen
Verschleiß.

Warum, habe ich ja schon oben erklärt.

Der Unfall kann nicht zu dem Meniskusriss geführt
haben, weil alle Bänder ja heil geblieben sind.

Umgekehrt würde ein Schuh draus. Meniskusschäden ohne Kreuzbandriss gibt es mehr als geung. Kreuzbandrisse ohne Meniskusschaden sind schon seltener.

Das ich bis
dato keine Schmerzen hatte, war für den Gutachter
uninteressant.

Schmerzen sind ja auch keine Erkrankung, sondern ein Symptom!

Meine Unfallversicherung war natürlich sehr erfreut und
verweigerte eine Zahlung.

Solange du der UV nachweisen musst dass der Meniskusschaden mit all dem was damit zusammen hängt vom Sturzereignis kommt, wirst du schlechte Karten haben, weil

Meine Fragen:
Haltet ihr es für möglich, dass wirklich normaler Verschleiß
zugrunde liegen könnte?

du den Zeitpunkt für deine Ansprüche verpasst hast.

Warum?

Ob ein Meniskusschaden traumatisch oder degenerativ verursacht wurde, hätte man direkt nach dem Sturzereignis nur über eine Op (Arthroskopie) feststellen können, in dem man Meniskusgewebe zur Histologischen Untersuchung eingeschickt hätte!
Das wäre eine einwandfreie Klärung gewesen.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Wie könnte ich
nach einem Widerspruch gegen das Gutachten weiter verfahren?
Oder wäre das alles verschwendete Energie?

Ich fürchte ja!

vielen Dank schon mal

Enrico

Gruß
rolli

warum soll das hier ein größerer Schaden sein? Hier gehts um eine Unfallversicherung, die in der Regel - neben Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld - Leistungen nach invaliditätsstufen erbringt.

Eine Invaliditätsleistung wird aber nur bei einer bleibenden Beeinträchtigung erbracht. So sieht das hier nach der Schilderung aber nicht aus.

Schöne Grüße, Bernhard.

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