Mensch verletzt durch Hundebiss

Hallo,

Ein Ehepaar hat einen Welpen 8 Mon.(Rhodesian Ridgeback) und einen kleinen ( Havaneser Rüden 5 Jahre alt).Sie trafen auf der Wiese einen Golden Retriever. Der RR und der Retriever spielten auf der Wiese. Der kleiner Hund
war an der Seite völlig unbeteiligt. Sie wollten sich dann wieder auf den Weg machen und gingen (der kleine war an der Seiteder Frau) an den spielenden Hunden vorbei-
als plötzlich der Retriever sich von dem RR abwandte und auf den kleinen Hund los ging. Der versuchte sein
Heil erst mal in der Flucht. Dies gelang aber so nicht und wurde schliesslich ca. 3 Meter von der Frau entfernt vom Retriever zu Boden gedrückt. Der kleine Hund lag nun reglos am Boden während der Retriever ihn immer weiter attakierte und auf seiner Gurgel stand- er hörte einfach nicht auf. Dem kleinen Hund traten schon die Augen hervor und er röchelte. Der Besitzer des Retrievers stand einige Meter weiter entfernt und tat einfach gar nichts-weder rufen noch sonst etwas (unglaublich aber wahr- na ja sein Hund war ja nicht in Gefahr). Nun musste die Frau aber etwas tun, da er sonst ihren Hund getötet hätte.
Sie wollte ihre Leine, die sie um den Hals hängen hatte nehmen und auf den Retriever schmeissen, da ich sonst nichts anders zur Verfügung hatte. Allein diese
kurze Bewegung (der Griff zu der Leine) reichte aus, dass sich der Retriever zu der Frau herum wandte und sie in den linken Unterarm biss.
Wer kann mir hierzu gerichtiche Urteil sagen, bzw
wie schaut es mit der Haftung aus? Was hätte die Frau rechtlich gesehen anders machen können um den Biss zu verhindern bzw.
ihren Hund vor dem sicheren Tod zu retten. Der Retriever war dermassen agressiv, dass eine kleine Bewegung ausreichte um die Frau in den Unterarm zu beissen - er hätte den Kleinen bestimmt getötet zumal er einfach nicht aufhörte ihn zu attackieren.
Danke für Eure Hilfe

Hallo,

grundsätzlich sollte man sich nicht in Hundebeissereien einmischen. Ich weiss, es ist leicht gesagt und ich halte mich in solchen Fällen auch nicht daran (als mein Terrier von einem dreimal so großen Hund zerfetzt wurde, habe ich den Angreifer halb erwürgt, eine andere Möglichkeit das Leben meines Hundes zu retten sah ich auch nicht).

Wie es mit der Haftung aussieht? Der Halter des Aggressors dürfte haften. Man kann dies aber relativ einfach feststellen (lassen), indem man der Krankenversicherung mitteilt, dass für die Verletzung ein Dritter haftbar gemacht werden kann. Deren Juristen kennen sich in solchen Fällen bestens aus und können die Haftungsfrage bewerten.

Gruss

Iru

Guten Tag,

hierzu sagt § 833 BGB (Haftung des Tierhalters):

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde." -> hier nicht der Fall

Sprich: die Frau kann eigene Arztkosten ersetzt verlangen sowie als „Sachschaden“ die Tierarztkosten für den verletzten Hund. (juristisch gesehen werden Tiere Sachen gleichgestellt)

LG

Hallo,
man sollte erst mal bei der Stadt in die Vorschriften für Hunde schaueen. dort ist meist Leinenzwang vorgeschrieben.
Der Biss eines Menschen durch einen Hiund ist m.E. auf jeden Fall schadensersatzpflichtig.
Hat der gegnerische Hundebesitzer keine Tierhaftpflicht, hat er „mit Zitronen gehandelt“ und muß selbst bezahlen.

Gruß:
Manni