Menschenrecht versus Völkerrecht

Hallo zusammen…
Was steht für euch höher? Menschenrecht oder völkerrecht? Oder kann man diese Frage überhaupt beantworten?! Bin auf eure Meinungen gespannt!

Hallo zusammen…
Was steht für euch höher? Menschenrecht oder völkerrecht? Oder
kann man diese Frage überhaupt beantworten?! Bin auf eure
Meinungen gespannt!

Hallo durcheinander,

allgemein selbstverständlich Völkerrecht.
Ein Beispiel dafür, wo dieses durchgesetzt wird (werden muß), ist Chinas ein-Kind-Politik, um im Interesse des ganzen Volkes und der Nachbar die explosive Bevölkerungszunahme einzudämmen. Es ist eigentlich eine Menschenrechtsverletzung, wird aber akzeptiert - also eher Notstandsregelung.
Letztendlich geht es nicht ums Überleben eines Individuums, sondern dem der Menschheit.

Gruß
Frank

Moin Sonja,

insgesamt: kann man nicht beantworten.

Einerseits stimme ich Frank zu: wenn es ums Überleben der Menschheit geht, kann auch schon mal das Menschenrecht gebrochen werden (das muss dann aber natürlich die allerletzte Möglichkeit sein). Ob Franks Beispiel da richtig ist, weiss ich nicht. Aber grundsätzlich gilt der Satz natürlich.

Andererseits kann es auch sinnvoll sein, das Völkerrecht zu brechen. Etwa die Argumentation von Kosovo. Ob sie dort stimmte, lasse ich auch mal dahin gestellt. Aber natürlich: wenn ein Diktator Teile seines Volkes ausrottet, kann man nicht einfach daneben stehen und sagen: das Völkerrecht verbietet uns das Eingreifen.

Ciao

Ralf

Hallo Sonja,

ich glaube, dass sich diese Frage eigentlich so nicht stellt.

Denn das Völkerrecht basiert wie die meisten Verfassungen auf die Menschenrechte.

Gruß Ivo

ich glaube, dass sich diese Frage eigentlich so nicht stellt.

Denn das Völkerrecht basiert wie die meisten Verfassungen auf
die Menschenrechte.

Naja, aber selbst wenn das Völkerrecht oftmals auf den Menschenrechten basiert, muss man sich ja teilweise entscheiden, welchem Recht nun Vorrang geboten wird. Sollen die Menschenrechte geschützt werden, auch wenn dadurch in das innere eines Staates eingegriffen werden muss und somit das Prinzip der Souveränität, das ja fast alle mit der Anerkennung der UN Charta akzeptiert haben, verletzt wird? Da nützt es dann nichts, dass das VR auf dem MR basiert, denn wenn Menschenrechte verletzzt werden, kann das Völkerrecht in einigen Fällen auch nicht helfen.

hallo ralf,

wenn ein Diktator Teile seines Volkes ausrottet, kann man
nicht einfach daneben stehen und sagen: das Völkerrecht
verbietet uns das Eingreifen.

ich glaube, es geht weniger um das verbieten sondern um das gebieten. die frage sollte eher lauten: sind wir ethisch dazu angehalten einzugreifen oder nicht? oder: ist es vertretbar, die eigenen leute in gefahr zu bringen, um in fremde diktaturen einzugreifen, die uns selbst nicht bedrohen? denn daß es geboten ist, anderes leben zu retten, egal welchem volk es angehört, ist ja selbstverständlich. die frage ist nur, wie weit diese stellvertretende notwehr gehen muß. da gibt es dann eben unterschiedliche ansichten. die ansichten schwenken dann auchmal um 180 grad, je nachdem welches beispiel man anführt.

grüße
lehitraot.

wenn ein Diktator Teile seines Volkes ausrottet

…dann ist das bereits ein Verstoß gegen das Völkerreecht.

Moin Herr Dummer,

wenn ein Diktator Teile seines Volkes ausrottet

…dann ist das bereits ein Verstoß gegen das Völkerreecht.

Gibt es eigentlich im Internet irgendwo eine Aufstellung, was das Völkerrecht genau beinhaltet. Zum Menschenrecht gibt es zwar verschiedene Versionen, aber da greife ich im Zweifelsfall auf die UN-Erklärung zurück. Nur wie ist das beim Völkerrecht?

Ciao

Ralf