Menschenrechte

Artikel 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte, spricht vom Recht auf Freiheit und Sicherheit

Ist damit nicht auch das Recht auf „Bewegungs-“ und „Niederlassungs-“ freiheit gemeint?

In der EU ist es ja zum großen Glück, mittlerweile möglich von Land zu Land ohne VISA zu reisen und den Wohnsitz zu wechseln.

Prinzipiell sollte das meiner Meinung nach jedoch weltweit möglich sein.

Auf keinen Fall kann ich verstehen, warum ich meinen Wohnsitz nicht z.B. in die USA, Japan, Australien…etc. ohne Einschränkung verlegen kann.

Verstößt diese Einschränkung nicht gegen die vielgeprießenen Menschenrechte.

Wäre interessant ein paar qualifizierte Meinungen zu hören. Bin kein Rechtsexperte. Ich finde es nur schrecklich, dass ich in dieser Beziehung nie von irgendwelchen Änderungen höre, obwohl die Vorteile meiner Meinung klar auf der Hand liegen.

Mathias

Hallo!

Artikel 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte,
spricht vom Recht auf Freiheit und Sicherheit

Es handelt sich um die Europäische Menschenrechtskonvention.

Ist damit nicht auch das Recht auf „Bewegungs-“ und
„Niederlassungs-“ freiheit gemeint?

Nein. Es geht um staatliche Bewegungsbeschränkungen im Land (etwa eine Verhaftung und Anhaltung). Art. 5 EMRK formuliert kein völkerrechtliches Recht auf Immigration (Einwanderung).

Es gibt hiezu Entscheidungen des EGMR (die ich jetzt nicht im Kopf habe) zu Art. 8 EMRK (Privat- und Familienleben), wonach es grundsätzlich kein Recht auf Familiennachzug von Angehörigen von Ausländern gibt (es gibt hier nach der Judikatur des EGMR wohl in Extremfällen Ausnahmen - in diesen Ausnahmen besteht daher tatsächlich ein Immigrationsrecht, das ergibt sich aber aus Art. 8 EMRK).

Sonst ist hier die völkerrechtliche Lage klar: die Souverenität eines Staates umfasst das Recht, zu entscheiden, wer sein Staatsgebiet unter welchen Bedingungen betreten darf. Eine wichtige völkerrechtliche Ausnahme ist hiezu allenfalls noch die Genfer Flüchtlingskonvention, wonach die Unterzeichnerstaaten politischen Flüchtlingen Asyl gewähren müssen. Wobei man auch hier bedenken muss, dass die GFK ein Vertrag ist, den die Staaten freiwillig als souveräne Staaten unterschrieben haben.

In der EU ist es ja zum großen Glück, mittlerweile möglich von
Land zu Land ohne VISA zu reisen und den Wohnsitz zu wechseln.

Das ergibt sich aber aus dem EG-Vertrag sowie dem EURATOM Vertrag, aber auch da sind (wenn auch nicht viele) Voraussetzungen vorgesehen.

Prinzipiell sollte das meiner Meinung nach jedoch weltweit
möglich sein.

Das ist eine legitime rechtspolitische Meinung, aber nicht geltendes Recht.

Auf keinen Fall kann ich verstehen, warum ich meinen Wohnsitz
nicht z.B. in die USA, Japan, Australien…etc. ohne
Einschränkung verlegen kann.

…weil die USA als Staat das Recht hat, dir die Einwanderung zu verbieten, genauso wie Deutschland das Recht hat, irgendjemandem die Einwanderung zu verbieten. Ob das sinnvoll ist, ist eine rechtspolitische, aber keine Rechtsfrage.

Verstößt diese Einschränkung nicht gegen die vielgeprießenen
Menschenrechte.

Nein, auch nicht gegen den UN Menschenrechtspakt

Wäre interessant ein paar qualifizierte Meinungen zu hören.
Bin kein Rechtsexperte. Ich finde es nur schrecklich, dass
ich in dieser Beziehung nie von irgendwelchen Änderungen höre,
obwohl die Vorteile meiner Meinung klar auf der Hand liegen.

Es ist ganz normal, dass es unterschiedliche rechtspolitische Meinungen gibt, was richtig und was falsch ist.

Gruß
Tom

Wäre interessant ein paar qualifizierte Meinungen zu hören.
Bin kein Rechtsexperte. Ich finde es nur schrecklich, dass
ich in dieser Beziehung nie von irgendwelchen Änderungen höre,
obwohl die Vorteile meiner Meinung klar auf der Hand liegen.

Die Vorteile für wen? Für die n Millionen Flüchtlinge, die dann plötzlich vor der Tür stehen?

Hallo!

Erstens grüßt man und zweitens sind dir hier alle für ein konstruktives und nicht destruktives Posting dankbar.

Gruß
Tom

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Sehr interessant. Danke

Hi Mathias,

Ist damit nicht auch das Recht auf „Bewegungs-“ und
„Niederlassungs-“ freiheit gemeint?

jede Gemeinschaft legt fest, wer ihr angehört. Das wird auch so bleiben, solange wir keine Weltbürgerschaft sind oder haben.

Wenn von Rechten gesprochen wird, muss jemand diese Rechte zusichern und durchsetzen. Diese Instanzen sind Staaten, die für ihre Bürger Aufgaben wahrnehmen. Das ist nicht nur schlecht: Je größer eine Institution, desto schwerfälliger ist sie auch.

Das Leben besteht nun mal aus Konflikten. Wenn neben Deinem Grundstück eine Müllverbrennungsanlage gebaut werden soll, möchtest Du mitreden. Wo bleibt da die Niederlassungsfreiheit des Betreibers?

Gruß Ralf

Mathias

  1. Du hast geschrieben : Meinung hören !
    Nur so kann es hier gehen !

  2. Die Welt ist ein Gefängnis ! So ist es. Geschaffen von
    Menschenhand.

Ich darf mich nicht nackig in die Sonne setzen, in den Garten
meiner Ehefrau - in Asien, weil das unanständig wäre und unter
Garantie die Ploizei käme. Haft, Ausweisung ! Basta !

Die Gleichen Asiaten dürfen sich hier nicht auf den Fussboden
setzen und ihre Heuschrecken verzehren. „Wir“ sind humaner,
aber es wird mindestens schief geschaut.

Ich kann mir in Asien keinen privaten Kleingarten kaufen und
einzäunen, der m/2 zu unter 0,10 Cent.
Meine Ehefrau darf hier nicht ihren Enten-Imbiss eröffnen,
weil Selbstständigkeit verboten…

Ein Tip zum Imbiss, eröffne Du den Imbiss und stelle Deine Frau ein!

Prinzipiell gebe ich Dir Recht, dass Deine Frau die Möglichkeit haben sollte, sich selbständig zu machen.

Die Frage der „Freiheit“ für binationale Ehepaare ist wieder ein ganz andere!

Selbstverständlich rede ich nicht von der Abschaffung von Umgangsnormen. Wenn in Rom tue es wie die Römer. Sollte jedoch möglich sein ein Grundstück zu bekommen, dass von Nachbarn nicht eingesehen werden kann?

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