Hallo!
Artikel 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte,
spricht vom Recht auf Freiheit und Sicherheit
Es handelt sich um die Europäische Menschenrechtskonvention.
Ist damit nicht auch das Recht auf „Bewegungs-“ und
„Niederlassungs-“ freiheit gemeint?
Nein. Es geht um staatliche Bewegungsbeschränkungen im Land (etwa eine Verhaftung und Anhaltung). Art. 5 EMRK formuliert kein völkerrechtliches Recht auf Immigration (Einwanderung).
Es gibt hiezu Entscheidungen des EGMR (die ich jetzt nicht im Kopf habe) zu Art. 8 EMRK (Privat- und Familienleben), wonach es grundsätzlich kein Recht auf Familiennachzug von Angehörigen von Ausländern gibt (es gibt hier nach der Judikatur des EGMR wohl in Extremfällen Ausnahmen - in diesen Ausnahmen besteht daher tatsächlich ein Immigrationsrecht, das ergibt sich aber aus Art. 8 EMRK).
Sonst ist hier die völkerrechtliche Lage klar: die Souverenität eines Staates umfasst das Recht, zu entscheiden, wer sein Staatsgebiet unter welchen Bedingungen betreten darf. Eine wichtige völkerrechtliche Ausnahme ist hiezu allenfalls noch die Genfer Flüchtlingskonvention, wonach die Unterzeichnerstaaten politischen Flüchtlingen Asyl gewähren müssen. Wobei man auch hier bedenken muss, dass die GFK ein Vertrag ist, den die Staaten freiwillig als souveräne Staaten unterschrieben haben.
In der EU ist es ja zum großen Glück, mittlerweile möglich von
Land zu Land ohne VISA zu reisen und den Wohnsitz zu wechseln.
Das ergibt sich aber aus dem EG-Vertrag sowie dem EURATOM Vertrag, aber auch da sind (wenn auch nicht viele) Voraussetzungen vorgesehen.
Prinzipiell sollte das meiner Meinung nach jedoch weltweit
möglich sein.
Das ist eine legitime rechtspolitische Meinung, aber nicht geltendes Recht.
Auf keinen Fall kann ich verstehen, warum ich meinen Wohnsitz
nicht z.B. in die USA, Japan, Australien…etc. ohne
Einschränkung verlegen kann.
…weil die USA als Staat das Recht hat, dir die Einwanderung zu verbieten, genauso wie Deutschland das Recht hat, irgendjemandem die Einwanderung zu verbieten. Ob das sinnvoll ist, ist eine rechtspolitische, aber keine Rechtsfrage.
Verstößt diese Einschränkung nicht gegen die vielgeprießenen
Menschenrechte.
Nein, auch nicht gegen den UN Menschenrechtspakt
Wäre interessant ein paar qualifizierte Meinungen zu hören.
Bin kein Rechtsexperte. Ich finde es nur schrecklich, dass
ich in dieser Beziehung nie von irgendwelchen Änderungen höre,
obwohl die Vorteile meiner Meinung klar auf der Hand liegen.
Es ist ganz normal, dass es unterschiedliche rechtspolitische Meinungen gibt, was richtig und was falsch ist.
Gruß
Tom