Menschenwürde

Hallo,

ich hatte diese Frage erst im Philosophiebrett, aber jetzt glaube ich, dass sie hier besser passt.

Ich sah in den Nachrichten, dass in Stuttgart Bordelle geschlossen wurden, in denen Flatrate-Sex angeboten wurde. Die Begründung des Justizministers des Landes lautete, dass dort ein Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes vorliege.
Um die Einzelheiten der Praktiken in diesen Häusern und um die hygienischen Verhältnisse geht es mir hier nicht, sondern um das Konzept der Würde.

Ist es richtig, dass Würde sich nicht definieren lässt, sondern eher ein intuitiver Begriff ist?

Wenn ja, wie kann er dann Grundlage für ein Gesetz sein?

Was passiert, wenn zwei Menschen verschiedener Ansicht darüber sind, ob jemand Würde habe oder nicht, oder ob etwas entwürdigend sei oder nicht? Kann man hier klar sagen, der eine irre sich und der andere habe Recht?

Kann ein Mensch sich überhaupt selbst entwürdigen (sicher in den Augen anderer) und begeht er damit eine Straftat?

Hat z.B. eine Prostituierte oder Pornodarstellerin Unrecht, wenn sie sagt, dass es entwürdigender sei jeden Tag in der Fabrikhalle zu arbeiten als mit mehreren Männern Sex zu haben?

Was ist an Prostitution, Freiwilligkeit der Akteure vorausgesetzt, entwürdigend? Sex allein ist es nicht und Geld für etwas zu nehmen auch nicht, aber die Kombination anscheinend schon? (Dies hat mit dem Einführungsbeispiel nur am Rande zu tun, da dort Freiwilligkeit bestenfalls in einer recht abstrakten Definition gegeben war, wie es aussieht.)
Frauenrechtler argumentieren ja gerne, dass eine Frau, die sagt, sie sei freiwillig und gerne Sexdienstleisterin (Hure oder Pornodarstellerin), sich selbst etwas vormache und gar nicht wisse, was sie da rede. Sie sei fehlgeleitet und entwürdige sich. Haben diese Frauenrechtler ein Recht, so etwas zu behaupten, oder nehmen vielmehr sie selbst diesen Frauen ihre Würde, indem sie ihnen ihre Zurechnungsfähigkeit absprechen?

Ich könnte noch fortfahren, aber dies soll erstmal genügen. Ich würde mich über eine interessante Diskussion freuen.

Nur damit hier keine Spekulationen über meine Meinung zu dem Fall stattfinden: Ich denke, dass es richtig ist, diese Bordelle zu kontrollieren und auch zu schließen, wenn Frauen gezwungen und/oder missbraucht werden, und die Betreiber dafür zu bestrafen. Aber ich finde, dass „Würde“ als Argument dafür sehr fraglich ist und auch gar nicht bemüht werden muss, da Missbrauch oder Versklavung ja ganz andere Tatbestände erfüllen. Die Sicht der betroffenen Frauen sollte bei dem Ganzen eine wesentliche Rolle spielen, wobei hier natürlich das Problem auftritt, dass man diese kaum erfahren dürfte, da die Frauen sicherlich eingeschüchtert und verängstigt sind.

Tychi

Hallo,

zu diesem Thema sind vielleicht einige Artikel in „Das Lexikon der Prostitution“ von Marcel Feige interessant. Darin wird zwar nicht näher auf die rechtsphilosophischen Aspekte des Begriffs Menschenwürde eingegangen, aber man erfährt durch Aussagen von Leuten, die in und um die Prostittution beschäftigt sind, wie negativ manche Länder immer noch gegenüber diesem Berufszweig eingestellt sind.
Besonders beschrieben wird hierbei das Prostitutionsgesetz, das die Prostituierten zwar grundstzlich aus der Sittenwidrgkeit herausgeholt hat, mangels Durchführungsvorschriften und genauer Regelungen aber immer noch keine regulären Arbeitsverhältnisse zulässt und teilweise die Situation der Betroffenen sogar verschlechtert hat.
Wenn ich mich recht erinnere, konnte dieses Gesetz wegen der damaligen schwarzen Mehrheit im Bundesrat nicht so gestaltet werden, dass eswikrlich etwas gebracht hätte. Genau die von den christlichen Unionen regierten Bundesländern sind eswohl auch, die immer noch am meisten gegen Prostitution vorgehen, unabhängig davon, ob sie freiwillig oder gezwungen ausgeübt wird. Die grundgesetzlich vorgeschrieben Menschenwürde ist dabei aberhöchstens vorgeschoben, in Wirklichkeit gehts da wohl eher um traditionelle Moralvorstellungen.

Gruß,
Markus

Ist es richtig, dass Würde sich nicht definieren lässt,
sondern eher ein intuitiver Begriff ist?

Ja. Was man genau darunter zu verstehen hat, ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Zeitgeist, der Kultur eines Landes und den politischen Mehrheiten (welche letztlich die Richter bestimmen, die beim BGH und BVerfG etc. für die „Auslegung“ der Begriffs „Würde“ sorgen).
Und beim Thema Sex tut sich unsere bigotte abendländische Gesellschaft sowieso sehr schwer. Da wird reininterpretiert das sich die Balken biegen, Hauptsache es hilft dem jeweiligen politischen Standpunkt - die Betroffenen fragt nur selten jemand. Prostitution ist sicher kein angenehmer Berufszweig, andere Länder wie Schweden sind da ja noch verklemmter, aber das Flat-rate-Sex nun die Würde mehr oder weniger verletzen soll als das „normale“ Prostituieren, will mir auch nicht so recht in den Kopf. Ob man als Nutte nu ein- oder viermal mit einem unangenehmen Freier Verkehr hat, spielt für die Damen dieses Berufszweigs wohl nicht die Rolle, die die Regierenden da annehmen. Naja, zumindest ist das meine bescheidene Sicht auf den mir „praktisch“ fremden Bereich der Prostitution, Betroffene mögen da ganz anders denken.

Hi

Ich sah in den Nachrichten, dass in Stuttgart Bordelle
geschlossen wurden, in denen Flatrate-Sex angeboten wurde. Die
Begründung des Justizministers des Landes lautete, dass dort
ein Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes vorliege.

Das war die Intention des Ministeriums, die Schließung erfolgte aufgrund illegaler Beschäftigungen. Zudem dürfen mehrere bereits wieder aufmachen.

Ist es richtig, dass Würde sich nicht definieren lässt,
sondern eher ein intuitiver Begriff ist?

Hierzu wurde ja schon etwas gesagt. Letztlich kann, wird und muss Menschenwürde aber definiert werden, weil sie ein Grundrecht ist und daher einen konkreten rechtlichen Anwendungsbereich hat. Die GG-Kommentare sind daher voll von Meinungen und Definitionen dazu.

Wenn ja, wie kann er dann Grundlage für ein Gesetz sein?

Gesetze werden zwar an sich allein aufgrund der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern erlassen, sie müssen aber u.a. auch einen legitimen Zweck verfolgen und können daher Art. 1 GG hierfür heranziehen. Der Gesetzgeber hat zudem sogenannten verfassungsrechtliche Schutzpflichten, muss also Verfassungsgüter auch aktiv schützen, so dass Art. 1 GG Gesetze nicht nur ermöglichen kann, sondern ggf. auch solche fordert.

Was passiert, wenn zwei Menschen verschiedener Ansicht darüber
sind, ob jemand Würde habe oder nicht, oder ob etwas
entwürdigend sei oder nicht? Kann man hier klar sagen, der
eine irre sich und der andere habe Recht?

Dann entscheidet das Gericht.

Kann ein Mensch sich überhaupt selbst entwürdigen (sicher in
den Augen anderer) und begeht er damit eine Straftat?

Ja, er kann sich selbst entwürdigen und der Staat ist gehalten, hiergegen vorzugehen (ein Parallelbeispiel aus Frankreich ist der sogenannte Zwergenweitwurf). Strafbar machen kann man sich nicht, da solche Tatbestände immer darauf abzielen, einen anderen Menschen in der Würde zu verletzen (zB. bei der Beleidigung).

Hat z.B. eine Prostituierte oder Pornodarstellerin Unrecht,
wenn sie sagt, dass es entwürdigender sei jeden Tag in der
Fabrikhalle zu arbeiten als mit mehreren Männern Sex zu haben?

Darüber kann sich jeder seine eigene Meinung bilden, letztlich würde das Gericht darüber entscheiden.

Was ist an Prostitution, Freiwilligkeit der Akteure
vorausgesetzt, entwürdigend? Sex allein ist es nicht und Geld
für etwas zu nehmen auch nicht, aber die Kombination
anscheinend schon? (Dies hat mit dem Einführungsbeispiel nur
am Rande zu tun, da dort Freiwilligkeit bestenfalls in einer
recht abstrakten Definition gegeben war, wie es aussieht.)
Frauenrechtler argumentieren ja gerne, dass eine Frau, die
sagt, sie sei freiwillig und gerne Sexdienstleisterin (Hure
oder Pornodarstellerin), sich selbst etwas vormache und gar
nicht wisse, was sie da rede. Sie sei fehlgeleitet und
entwürdige sich. Haben diese Frauenrechtler ein Recht, so
etwas zu behaupten, oder nehmen vielmehr sie selbst diesen
Frauen ihre Würde, indem sie ihnen ihre Zurechnungsfähigkeit
absprechen?

Das ist eine ethisch moralische und keine Rechtsfrage, so dass sie jedenfalls hier nicht zu beantworten ist.

Gruß
Dea