Vor Jahren wurde ein PKW Mercedes erworben. Beim Kauf war der Wagen 9 Monate jung. Es treten mittlerweile kleine Rostschäden auf. Bei genauerer Untersuchung wurde festgestellt der PKW wurde schon einmal repariert und genau dort treten die Rostststellen auf.
Ist das nur schade oder hätte man damals den Käufer informieren sollen? (müssen)
ja das ist schade , ein autokauf sollte vertrauenssache sein, ich kaufe seit 25 jahren meine mercedes alle in der gleichen garage, da würde (ist)sowas nicht vorgekommen 5 neuwagen und 10 occasionen gekauft habe zur zeit einen E 300 und einen s400 beide grbraucht gekauft. sprechen sie mit dem verkäufer.gruss maximo
Hallo, stimmt, man hätte damals den Käufer informieren müssen, das der Wagen einen Unfall hatte und repariert wurde. Verschweigt der Verkäufer dies, macht er sich strafbar. Die Frage ist nur wieviele Jahre der Kauf zurückliegt und der Verkäufer noch greifbar ist. Eine RS Versicherung wäre hier sicherlich hilfreich. Alles in allem ist der Kauf anfechtbar, die Frage ist nur ob die Anfechtung des Kaufvertrages mittlerweile nicht verjährt ist.
Gruß
skybird
prinzipiell bin ich der Meinung sollte man Unfallschäden immer angeben.
Sollte dies „nur“ ein Parkrempler oder sonstiges gewesen sein sollte man die Info
trotzdem geben.
Wenn aber hier Rost durchkommt dann ist das sicher nicht nur eine kleine Schramme
gewesen sein, sondern ein tiefer Kratzer/Ratscher (oder wie auch immer), welcher unter
alle Lackschichten aufs blanke Blech ging.
Denn nur dort kann sich der Rost überhaupt bilden.
Ihre Fragestellung ist mir nicht zu deuten, ob Sie Betroffener Käufer oder Verkäufer sind.