Hallo,
ich durfte mit anschauen (selber nicht betroffen!), wie in Österreich eine Geschwindigkeitskontrolle statt gefunden hat.
Ein Polizist sitzt im Auto und lasert freihändig durch die Windschutzscheibe.
Die Strecke ist ca. 300m gerade, kurz nach dem ersten Erkennen eines Autos mit zu hoher Geschwindigkeit verlässt der Kollege das Fahrzeug und hält dann den Schnellfahrer an, während der erste Polizist weiter Fahrzeuge misst und ggf. dann auch aussteigt un anhält.
Dazu die Fragen:
- Ist freihändiges „Lasern“ auf weite Strecken zulässig?
- Ist Lasern durch eine Windschutzscheibe (wegen der mir möglich erscheinenden Strahlaufweitung und anderer eventueller Fehlerquellen) zulässig?
- Der angehaltene Fahrer hat keine Möglichkeit, die Messung einzusehen. Es war auch nicht erkennbar, dass die Messung irgendwie dokumentiert wird. Ein simpler Zahlendreher oder Ablesefehler wäre also nicht ausgeschlossen. Ist das auch korrekt so?
Ich wurde mal vor längerer Zeit in D gelasert. Dort wurde ich zu dem auf dem Stativ montiertem Gerät geführt und mir wurde der Messwert (56km/h und 78m Entfernung) gezeigt. Das Vorgehen der österreichischen Kollegen kommt mir dagegen etwas _gewagt_ vor.
Oder haben die doch aufzeichnende, sehr kompakte Laser?
Das würde auch erklären, warum aus einer Kolonne exakt gleich schnell fahrender Fahrzeuge nur zwei ausländische KFZ herausgewunken wurden.
(AT LKW, AT PKW, I PKW, D PKW, AT PKW in Kolonne, herausgewunken wurden nur der D und I PKW).
Den Eingeborenen könnte ja der Bescheid (oder wie das dort heißt) per Post zugestellt werden, in D werden ja auch z.B. am Elzer Berg nur Ausländer direkt zur Kasse gebeten.
Aber der Laser war echt mini, kann mir kaum vorstellen, dass der aufzeichnet?
