Merkwürdige Geburtsurkunde

Hallo,

mal angenommen, jemand stellt per Zufall folgendes fest:

Er besitzt keine Original-Geburtsurkunde, nur eine Fotokopie, die ausgerechnet der Arbeitskollege des Vaters beglaubigt hat.

Ist dieses Teil überhaupt etwas wert?

Viele Grüße,

Annette.

Hallo,

mal angenommen, jemand stellt per Zufall folgendes fest:

Er besitzt keine Original-Geburtsurkunde, nur eine Fotokopie,
die ausgerechnet der Arbeitskollege des Vaters beglaubigt hat.

Hallo!

Also in den Situationen, in denen ich mal so ein Papier brauchte, musste man sich einen Auszug aus dem Geburtenbuch der Stadt besorgen. Was Du also zu Hause hast ist relativ egal. Gleiches gilt soweit ich weiß zum Beispiel auch für die Eheschließung.
Du bist also trotzdem existent, keine Sorge :smile: Probleme wir das auch nicht geben.

Frank

Ein Anruf…

… beim zuständigen Standesamt hat mir mittlerweile bestätigt, dass ich kein Phantom bin!
Man hat mir außerdem angeboten, auf schriftlichen Antrag könne ich einen Auszug aus dem Familienbuch erhalten.

Kann mir auch noch jemand die Frage beantworten, ob ich diesem Auszug auch entnehmen kann, wie viele leibliche Kinder meine Eltern insgesamt hatten? Es kann sein, dass ich noch einen älteren Bruder hatte, der als Baby verstarb. Innerhalb meiner Familie erhalte ich keine Auskunft.

Viele Grüße,

Annette.

Man hat mir außerdem angeboten, auf schriftlichen Antrag könne
ich einen Auszug aus dem Familienbuch erhalten.

Kann mir auch noch jemand die Frage beantworten, ob ich diesem
Auszug auch entnehmen kann, wie viele leibliche Kinder meine
Eltern insgesamt hatten? Es kann sein, dass ich noch einen
älteren Bruder hatte, der als Baby verstarb. Innerhalb meiner
Familie erhalte ich keine Auskunft.

Hallo Annette,
wenn du ein Kind deiner miteinander verheirateten Eltern bist, steht dir die
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch zu. Einen
beglaubigten Auszug würde ich nicht nehmen, weil da nicht alles drin steht.
Wenn dein verstorbener Bruder auch gemeinsames Kind deiner Eltern war, steht er
auch im Familienbuch drin und du kannst es auf deiner begl. Abschr. sehen. Es
sei denn, er ist schon in der Geburt verstorben oder es war eine Totgeburt.
Diese Kinder können erst seit 1998 auf Antrag in eine Familienbuch eingetragen
werden. Wenn also in der begl. Abschr. kein Bruder drin steht, war es entweder
das, oder er stammt von der „Wildbahn“. :wink:
Gruß HeinzEric

Hi,

wenn du ein Kind deiner miteinander verheirateten Eltern bist,
steht dir die
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch
zu. Einen
beglaubigten Auszug würde ich nicht nehmen, weil da nicht
alles drin steht.

an welches Standesamt muss man sich für solch eine Abschrift wenden? An das im Ort der Eheschließung oder an irgendein anderes? Braucht man dafür einen „Grund“ und wieviel kostet sowas ungefähr?

Viele Grüße,
J+

… beim zuständigen Standesamt hat mir mittlerweile
bestätigt, dass ich kein Phantom bin!
Man hat mir außerdem angeboten, auf schriftlichen Antrag könne
ich einen Auszug aus dem Familienbuch erhalten.

Schau doch mal auf der Internetseite der Gemeinde nach. Als ich neulich so etwas für meine Anmeldung zum Examen brauchte, habe ich praktischerweise festgestellt, dass man das in Düsseldorf sogar online beantragen kann. Dann kommen die Dinger ziemlich zügig mit einem Überweisungsträger, weiß allerdings nicht mehr, was das genau gekostet hat.

Gruß,

Frank

Hallo!

an welches Standesamt muss man sich für solch eine Abschrift
wenden?

Sinnvollerweise an das Standesamt des Geburtsortes

Braucht man dafür einen „Grund“ und wieviel kostet
sowas ungefähr?

Eigentlich nicht. Kosten: In düsseldorf pro Auszug/Abschrift 7 Euro.

Frank

Bei mir lief das jetzt so

Hallo Ihr alle,

und vielen Dank für die Ratschläge.
Ich hatte mich auch zuerst an das Standesamt an meinem Geburtsort gewendet. Dort wurde mir dann gesagt, um eine Abschrift aus dem Familienbuch zu bekommen, müsste ich mich an das Standesamt am Wohnort meines Vaters wenden. Und zwar deshalb, weil ich unverheiratet bin. Sonst wäre es wieder anders.
Dort bot man mir an, ich könne per Post oder online die Abschrift beantragen, sie würde 8,- € kosten.

Viele Grüße,

Annette.

Ach, noch etwas!
Hallo noch einmal,

eins wollte ich noch kurz loswerden:

Als ich der Dame auf dem Standesamt erklärte, ich hätte nur eine beglaubigte Kopie, und mir sei auch gar nicht klar, ob derjenige überhaupt eine Geburtsurkunde beglaubigen durfte, fing sie schallend an zu lachen.

Geburtsurkunden sind ihrer Auskunft nach nur im Original etwas wert. Den Wisch kann ich also wegwerfen.

Schönen Tag noch!

Annette.

an welches Standesamt muss man sich für solch eine Abschrift
wenden? An das im Ort der Eheschließung oder an irgendein
anderes?

Das Familienbuch wird dort geführt, wo die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz
haben. Haben sie den nicht (mehr), leben dauernd getrennt oder sind geschieden,
bleibt das Fam.Buch dort, wo die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz
hatten. Hatten sie niemals einen gemeinsamen Wohnsitz (was aber melderechtlich
eigentlich gar nicht zulässig ist), bleibt das Fam.Buch beim Standesamt der
Eheschließung.

Braucht man dafür einen „Grund“ und wieviel kostet sowas ungefähr?

Ein Berechtigter (also jeder, der in das FamBuch eingetragen ist) bekommt die
beglaubigte Abschrift ohne Gründe. Abschrift oder Auszug aus dem Fam.Buch
kosten 8,- EUR.
HeinzEric

1 Like

Geburtsurkunden sind ihrer Auskunft nach nur im Original etwas
wert. Den Wisch kann ich also wegwerfen.

Eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde)
ist nichts anderes, als eine spezielle Abschrift aus dem zugrunde liegenden
Geburts-, Heirats- oder Sterbeeintrag, der immer bei dem zuständigen Standesamt
geführt wird, wo der Personenstandsfall eingetreten ist, also jemand geboren
wurde, geheiratet hat oder verstarb.
Und nur der Standesbeamte, der dieses Personenstandsbuch führt, darf daraus
Urkunden ausfertigen.
Eine vom Standesbeamten ausgestellte Personenstandsurkunde ist öffentlich
beglaubigt. Eine solche Beglaubigung kann niemand noch einmal beglaubigen
(ausgenommen davon ist die Überbeglaubigung im Apostille- und
Legalisationsverfahren bei Verwendung der Urkunde im Ausland). Weder ein
anderer Standesbeamter, nicht die Meldebehörde mit einer behördlichen
Beglaubigung, auch kein Notar und schon gar nicht eine Privatperson.
Für die eigenen Akten und im internen behördlichen Verkehr ist die Beglaubigung
von ausgestellten Urkunden aber üblich und zulässig.
Personenstandsurkunden können auch als beglaubigte Ablichtung der Einträge
ausgefertigt werden. Durch die belaubigte Abschrift des Geburtenbuches bekommt
man z.B. seine Geburtszeit, die in der Geburtsurkunde nicht drin steht.
Aus dem Familienbuch wird nur eine beglaubigte Abschrift erteilt, meistens als
Ablichtung.
Alles klar?
HeinzEric

Noch eine Frage…
Hallo Heinz-Eric,

eine Frage habe ich jetzt noch:
Dürfen sich überhaupt zwei Hauptfeldwebel der Bundeswehr gegenseitig Urkunden beglaubigen, dazu noch, wenn sie direkte Kollegen sind?
In diesem Falle scheint alles zu stimmen, was meine Daten angeht, und es war ja nur für den privaten Gebrauch. Aber könnte damit nicht rein theoretisch Missbrauch betrieben werden?

Ansonsten vielen Dank für Deine recht ausführliche Auskunft.

Viele Grüße,

Annette.

Hi,

vielen Dank für deine Auskunft!

Eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde

Wo ist hier der Unterschied?

Grüße,
J+

Eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde

Wo ist hier der Unterschied?

In eine Geburtsurkunde werden alle Änderungen des Geburtseintrages eingearbeitet, ohne sie unter „Änderungen des Geburtseintrages“ zu verlautbaren, wogegen das in der Abstammungsurkunde zu erwähnen ist.
Bei den meisten wird da kein Unterschied sein. Aber wenn jemand, nachdem er das 5. Lebensjahr vollendet hat,

  • sich der Ehenamensbestimmung der Eltern angeschlossen hat (weil sie da erst geheiratet haben),
  • wenn nach dem 5. Lj gemeinsame Sorge für das Kind und anschließend der Geburtsname neu bestimmt wurde,
  • wenn ein Kind einbenannt oder auch adoptiert wurde u.a.,
    findet sich das in der Abst.Urk. wieder.
    Daher muss man dem Standesbeamten bei Anmeldung einer Eheschließung auch die Abst.Urk. und nicht die Geb.Urk. vorlegen, weil der die Namensführung und vor allem die Abstammung prüfen muss. Wenn man Kind verheirater Eltern und für die Ehe ein Familienbuch angelegt ist, muss man die begl. Abschr. aus dem Fam.Buch der Eltern bei der 1. Ehe vorlegen. Bei der 2. Ehe dann zusätzlich zur begl. Abschr. der Vorehe auch die Abst.Urk., wegen der Abstammung eben (damit man nicht aus Versehen seine(n) Halbschwester/-bruder heiratet).
    Klaro?
    HeinzEric

Dürfen sich überhaupt zwei Hauptfeldwebel der Bundeswehr
gegenseitig Urkunden beglaubigen, dazu noch, wenn sie direkte
Kollegen sind?

Du meinst, der eine hat die Urkunde des anderen beglaubigt?
So lange das nur für die Akten der Bundeswehr ist, steht dem nichts entgegen. Ein Mitwirkungsverbot besteht nur bei Verwandtschaft, nicht bei Kollegen.

In diesem Falle scheint alles zu stimmen, was meine Daten
angeht, und es war ja nur für den privaten Gebrauch. Aber
könnte damit nicht rein theoretisch Missbrauch betrieben
werden?

Für den privaten Gebrauch reicht eine einfache Kopie. Erst wenn man eine Urkunde in den Rechtsverkehr bringt, sollte sie schon im Original vorgelegt werden. Missbrauch würde ich in dem Fall ausschließen - das Vieraugenprinzip ist doch gewahrt. :wink:

Ansonsten vielen Dank für Deine recht ausführliche Auskunft.

Gern. :smile:

Viele Grüße
HeinzEric