Dürfen sich überhaupt zwei Hauptfeldwebel der Bundeswehr
gegenseitig Urkunden beglaubigen, dazu noch, wenn sie direkte
Kollegen sind?
Du meinst, der eine hat die Urkunde des anderen beglaubigt?
So lange das nur für die Akten der Bundeswehr ist, steht dem nichts entgegen. Ein Mitwirkungsverbot besteht nur bei Verwandtschaft, nicht bei Kollegen.
In diesem Falle scheint alles zu stimmen, was meine Daten
angeht, und es war ja nur für den privaten Gebrauch. Aber
könnte damit nicht rein theoretisch Missbrauch betrieben
werden?
Für den privaten Gebrauch reicht eine einfache Kopie. Erst wenn man eine Urkunde in den Rechtsverkehr bringt, sollte sie schon im Original vorgelegt werden. Missbrauch würde ich in dem Fall ausschließen - das Vieraugenprinzip ist doch gewahrt. 
Ansonsten vielen Dank für Deine recht ausführliche Auskunft.
Gern. 
Viele Grüße
HeinzEric