Merkwürdiger ,Disclaimer' - Was soll der bedeuten?

Hallo!

Ich fand eben in einem Impressum einen äusserst merkwürdigen Disclaimer. Einmal ganz ungeachtet davon, dass dieses zu einer Brückenseite gehörte… - Zitat:

Die Beseitigung einer möglicherweise von dieser Homepage ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst, hat nicht ohne unsere Zustimmung stattzufinden. (Quelle: http: // www.infojet.de/includes/impressum.htm [1])

Was soll denn „diese Forumlierung“ nun aussagen oder bewirken?
Das tät’ ich gerne 'mal verstehen!

Dank & CU DannyFox64

[1] Sorry, dass ich die Verlinkung zerstört habe; aber ich unterstütze nun mal nicht auch noch Brückenseiten durch Posten von Links bei w-w-w. :wink:

wenn ich es recht verstehe
will der verfasser damit klarstellen, dass der hoster nicht eigenmächtig Inhalte verändert, weil diese gegen geltendes Recht verstossen könnten.
Er muss sich erst die genehmigung des Verfassers einholen…

Ich glaube,

Die Beseitigung einer möglicherweise von dieser Homepage
ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch
Schutzrecht-InhaberInnen selbst, hat nicht ohne unsere
Zustimmung stattzufinden.
(Quelle: http: //
www.infojet.de/includes/impressum.htm [1])

der Homepageinhaber will damit ausdrücken, dass er die rechtlichen Vorschriften zur Impressumspflicht nicht verstanden hat und mit hochtrabender juristisch klingender Fachsprache seine Dummheit überspielen will.

Google findet diesen Disclaimer in 364 Websites, gleich der erste Treffer http://bayerischer-wald-ferien.de/1a/webseiten-erste… zeigt ein sehr schönes Beispiel, wie man ein Impressum nicht gestalten sollte.

Grundsätzlich soll mit diesem Satz wohl ausgedrückt werden, dass bei Vorliegen einer Schutzrechtverletzung zunächst der Seitenbetreiber auf dem im Impressum angebotenen Wege (Telefon, Mailadresse…) auf diese Verletzung hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Verletzung auszuräumen. Statt, wie leider von windbeuteligen Münchener Anwälten viel zu oft betrieben, schon im ersten Schritt eine kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken.

Gruss,
Schorsch

Grundsätzlich soll mit diesem Satz wohl ausgedrückt werden,
dass bei Vorliegen einer Schutzrechtverletzung zunächst der
Seitenbetreiber auf dem im Impressum angebotenen Wege
(Telefon, Mailadresse…) auf diese Verletzung hinzuweisen und
ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Verletzung auszuräumen.
Statt, wie leider von windbeuteligen Münchener Anwälten viel
zu oft betrieben, schon im ersten Schritt eine
kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken.

Ah ha Schorsch! Ganz nach dem Motto "Ich kümmere mich um einen Sch*** um die Rechte anderer, wenn es mich aber erwischt, behandelt mich aber bitte wie ein rohes Ei und gebt mir Gelegenheit, meine Fehler wieder auszubessern (bis ich das nächste Mal erwischt werde).

Dann bevorzuge ich doch lieber das Vorgehen von „windbeuteligen Anwälten“ (aber nicht die aus München).

Gruß
Falke

Die Beseitigung einer möglicherweise von dieser Homepage
ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch
Schutzrecht-InhaberInnen selbst, hat nicht ohne unsere
Zustimmung stattzufinden.
(Quelle: http: //
www.infojet.de/includes/impressum.htm [1])

Hallo Schorsch,

danke für die Antwort. Ich musste die Sache erst einmal beleuchten, drüber nachdenken, erfahren, was andere dazu sagen. Denn, so sage ich jetzt, ist der Satz wohl nichts mehr als heisse Luft.

der Homepageinhaber will damit ausdrücken, dass er die
rechtlichen Vorschriften zur Impressumspflicht nicht
verstanden hat und mit hochtrabender juristisch klingender
Fachsprache seine Dummheit überspielen will.

Dem stimme ich zu. *fg*

…dass der Seitenbetreiber… auf diese Verletzung hinzuweisen
und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Verletzung auszuräumen.
Statt… schon im ersten Schritt eine kostenpflichtige Abmahnung
zu verschicken.

…was wohl eher nicht zum Tragen kommen dürfte.

„Dieses Impressum“ hatte mich interessiert, nach dem ich über Google auf der Brückenseite eines Sex-Seiten-Betreibers gelandet war. Ich gehe vage davon aus, dass…

…entweder: der Betreiber der Seite, respektive der Domain-Inhaber, den (möglicherweise) dort offerierenden Damen untersagen will, Inhalte zu entfernen, nachdem sie z.B. abgemahnt wurden.

…oder auch - und jetzt wird’s arg - dem Server-Inhaber/ISP untersagen will, gehostete Seiten oder Domains zu löschen/zu sperren, nachdem der ISP u.U. gar per einstweiliger Verfügung zum Abschalten dieser gezwungen wurde.

Alles in allem „heisse Luft“, es sei denn der Schuss geht mal nach hinten los. :wink:

Gruss DannyFox64

Ah ha Schorsch! Ganz nach dem Motto "Ich kümmere mich um einen
Sch*** um die Rechte anderer, wenn es mich aber erwischt,
behandelt mich aber bitte wie ein rohes Ei und gebt mir
Gelegenheit, meine Fehler wieder auszubessern (bis ich das
nächste Mal erwischt werde).

Weil genau dieser Eindruck erweckt wird, hat ein solcher Disclaimer im Impressum nichts verloren. Aber

Dann bevorzuge ich doch lieber das Vorgehen von
„windbeuteligen Anwälten“ (aber nicht die aus München).

die Hintergründe des mannigfaltigen Rechtsmissbrauchs z. B. in den durch von Gravenreuth vertretenen Sachen ‚Symicron/Explorer‘ oder ‚Webspace‘ sind dir bekannt?

Gruss,
Schorsch