Merkwürdiges Vorgehen bei Verwarnung

Hallo,
Frau X sei geblitzt worden mit 19km/h Überschreitung auß. geschl. Ortsch. und bekäme eine 30€ Verwarnung zugeschickt.
Das Bild bestünde nur aus einem halben Gesicht, was zudem völlig unkenntlich sei und aus dem (gut ablesbaren) Kennzeichen.

Frau X wolle kein Bußgeld provozieren, aber es der Behörde auch nicht allzu leicht machen. Sie überweise also das Verwarnungsgeld und schicke trotzdem noch einen Brief ab, in dem Sie - ohne Bezug auf die bereits getätigte Überweisung zu nehmen - bitten würde, ein besser erekennbares Bild zu bekommen, in welchem man auch die vom Gerät gemessene Geschwindigkeit sähe.

Könnte die Behörde die Zahlung des Verwarnungsgeldes ignorieren, das Schreiben als Widerspruch deuten und einen Bußgeldbescheid erlassen, obwohl das Verwarnungsgeld zum Zeitpunkt des Eintreffen dieses Briefes schon auf deren Konto wäre?

Warum sie das machen würde?
Weil sie sich über den Zeitpunkt und Standort der Messung ärgert und das Gefühl hat, dass hier die Einnahme von Geldern Vorrang vor der Verkehrssicherheit hatte. Und weil sie der Behörde schlicht und einfach mit dem Beantowrtung des Briefes ein wenig Arbeit bereiten würde.

Hallo,

Weil sie sich über den Zeitpunkt und Standort der Messung
ärgert und das Gefühl hat, dass hier die Einnahme von Geldern
Vorrang vor der Verkehrssicherheit hatte. Und weil sie der
Behörde schlicht und einfach mit dem Beantowrtung des Briefes
ein wenig Arbeit bereiten würde.

man sollte die Gleichmütigkeit der Kollegen aus dem öffentlichen Dienst nicht unterschätzen. Mehr Arbeit führt entweder zu (bezahlten oder abzufeiernden) Überstunden oder dazu, daß andere Arbeit später erledigt wird.

Dort kommt im Zweifel auch niemand ins Schwitzen, nur weil der Bürger einen albernen Brief schreibt. Albern deshalb, weil es kein zweites Bild gibt, woraus man wiederum folgern kann, daß der Bürger, wenn er denn mit diesem Bild nicht einverstanden ist, von seinem Weigerungsrecht hinsichtlich des Verwarnungsgeldes Gebrauch gemacht hat.

Die Bezahlung des Verwarnungsgeldes ist insofern irrelevant, als daß in § 56 (2) eine UND Verknüpfung der beiden Voraussetzungen für das Wirksamwerden des Verwarnungsgeldbescheides steht:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html

Ein schönes Beispiel dafür, wir eine Sache nach hinten losgehen kann. Der richtige Weg, gegen die Anlage bzw. den Standort vorzugehen ist sicherlich nicht, den Mitarbeitern in der Verwaltung alberne Briefe zu schicken – vielmehr bietet sich die Kontaktaufnahme mit dem Straßenverkehrsamt oder der zuständigen Mitglied der Legislative an (Bezirksabgeordneter o.ä.).

Gruß
C.

Frau X wolle kein Bußgeld provozieren,

Hi,

warum nicht? 23,50€ mehr muss der Spass doch wert sein. Warum sollte der Steuerzahler die Kosten zahlen.

Sie überweise also das
Verwarnungsgeld

Ein weise Entscheidung.

Könnte die Behörde die Zahlung des Verwarnungsgeldes
ignorieren,

Nein, Geld das rein kommt muss verbucht werden.

das Schreiben als Widerspruch deuten und einen

Einspruch gibt es im vereinfachten Verfahren nicht, erst auf den folgenden Bußgeldbescheid.

Bußgeldbescheid erlassen, obwohl das Verwarnungsgeld zum
Zeitpunkt des Eintreffen dieses Briefes schon auf deren Konto
wäre?

Zahlung ist kein Schuldeingeständnis. Wenn jemand nicht das vereinfachte Verfahren will, ist sein gutes Recht.

Warum sie das machen würde?

Lass mich raten. Ist sie noch im Kindergartenalter?

Weil sie sich über den Zeitpunkt und Standort der Messung
ärgert und das Gefühl hat, dass hier die Einnahme von Geldern
Vorrang vor der Verkehrssicherheit hatte. Und weil sie der

Dann schreib doch das sie sich geärgert hat, soll eine Verwarnung auch.

Behörde schlicht und einfach mit dem Beantowrtung des Briefes
ein wenig Arbeit bereiten würde.

20€ Verwaltungsgebühr für ein paar Tasten drücken auf der Tastatur, warum soll sich darüber jemand ärgern.

Q-Gruß

Hi
ganz einfach: wenn das Verwarnungsgeld rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, dann ist das Verfahren abgeschlossen. Die Akte wird zugemacht, das Schreiben der Betroffenen beantwortet oder nicht (kommt auf die Behörde und den dortigen Arbeitsanfall an).

Gruß
HaWeThie