Hallo,
Frau X sei geblitzt worden mit 19km/h Überschreitung auß. geschl. Ortsch. und bekäme eine 30€ Verwarnung zugeschickt.
Das Bild bestünde nur aus einem halben Gesicht, was zudem völlig unkenntlich sei und aus dem (gut ablesbaren) Kennzeichen.
Frau X wolle kein Bußgeld provozieren, aber es der Behörde auch nicht allzu leicht machen. Sie überweise also das Verwarnungsgeld und schicke trotzdem noch einen Brief ab, in dem Sie - ohne Bezug auf die bereits getätigte Überweisung zu nehmen - bitten würde, ein besser erekennbares Bild zu bekommen, in welchem man auch die vom Gerät gemessene Geschwindigkeit sähe.
Könnte die Behörde die Zahlung des Verwarnungsgeldes ignorieren, das Schreiben als Widerspruch deuten und einen Bußgeldbescheid erlassen, obwohl das Verwarnungsgeld zum Zeitpunkt des Eintreffen dieses Briefes schon auf deren Konto wäre?
Warum sie das machen würde?
Weil sie sich über den Zeitpunkt und Standort der Messung ärgert und das Gefühl hat, dass hier die Einnahme von Geldern Vorrang vor der Verkehrssicherheit hatte. Und weil sie der Behörde schlicht und einfach mit dem Beantowrtung des Briefes ein wenig Arbeit bereiten würde.