Messe & Weisungsrecht des AG außerh. der Messezeit

Liebe Experten,

folgende Situation:

Eine Münchener Firma (12 Angestellte, kein BR) stellt auf einer Messe in Hamburg aus. Diese geht von Dienstag bis Freitag, je von 9:00 bis 18:00 Uhr. Montag ist Aufbautag, der Abbau sollte Freitags bis 19:00 erledigt sein.

Mehrere Innendienstangestellte (mit normalen Büroarbeitszeiten von 8:30 bis 17:00 Uhr) sollen den Messestand mit betreuen. Ihnen wird angeordnet, daß bereits am Sonntag Anreise in Hamburg ist, um Montag Morgen gleich mit dem Aufbau.

Der Arbeitgeber stellt darüber hinaus einige merkwürdige Regeln auf, mit denen Angestellter A nicht ganz einverstanden ist:

  1. An- und Abreise sollen mit mehreren Firmen-PKW erfolgen. A würde lieber fliegen (notfalls auf eigene Kosten), da er lange Autofahrten nicht gut verträgt.
  2. Den Angestellten wird angeordnet, nach der Messe noch bis Samstag früh vor Ort im Hotel zu bleiben, um „ausgeruht auf die Heimreise“ zu gehen. A würde aber gern Freitag Abend nach Abbau den Heimflug antreten.
  3. Der AG besteht darauf, daß an den Abenden nach der Messe, geschlossen in der Gruppe zum Essen etc. gegangen wird (seine Rechnung zahlt jeder Angestellte selbst - der AG bevorzugt hochpreisige Restaurants), „aus Versicherungsgründen“. A würde lieber günstig essen gehen (notfalls allein) bzw. im Hotelzimmer ausruhen.
  4. Der AG besteht darauf, daß alle Angestellten an einer abendlichen/nächtlichen Standparty eines Kunden teilnehmen, die in eine Nobeldisko verlegt wurde. A würde lieber den Abend ruhig ausklingen lassen und nicht teilnehmen.

A fragt sich nun, in wie weit der AG bei den o.g. Punkten weisungsbefugt ist, bzw.: Wo/Wann endet die Arbeitszeit von A in einer solchen Situation?

Vielen Dank und viele Grüße
Christian

Liebe Experten,

Hallo,

folgende Situation:

Eine Münchener Firma (12 Angestellte, kein BR) stellt auf
einer Messe in Hamburg aus. Diese geht von Dienstag bis
Freitag, je von 9:00 bis 18:00 Uhr. Montag ist Aufbautag, der
Abbau sollte Freitags bis 19:00 erledigt sein.

Mehrere Innendienstangestellte (mit normalen Büroarbeitszeiten
von 8:30 bis 17:00 Uhr) sollen den Messestand mit betreuen.
Ihnen wird angeordnet, daß bereits am Sonntag Anreise in
Hamburg ist, um Montag Morgen gleich mit dem Aufbau.

Der Arbeitgeber stellt darüber hinaus einige merkwürdige
Regeln auf, mit denen Angestellter A nicht ganz einverstanden
ist:

  1. An- und Abreise sollen mit mehreren Firmen-PKW erfolgen. A
    würde lieber fliegen (notfalls auf eigene Kosten), da er lange
    Autofahrten nicht gut verträgt.
  2. Den Angestellten wird angeordnet, nach der Messe noch bis
    Samstag früh vor Ort im Hotel zu bleiben, um „ausgeruht auf
    die Heimreise“ zu gehen. A würde aber gern Freitag Abend nach
    Abbau den Heimflug antreten.

Sofern A seine Flüge selbst bezahlt, kann ihn der AG nicht auf ein bestimmtes Transportmittel festlegen. Vorraussetzung ist allerdings, daß A montags pünktlich erscheint und freitags nicht vorzeitig die Arbeit verlässt.

  1. Der AG besteht darauf, daß an den Abenden nach der Messe,
    geschlossen in der Gruppe zum Essen etc. gegangen wird (seine
    Rechnung zahlt jeder Angestellte selbst - der AG bevorzugt
    hochpreisige Restaurants),

Wenn der AG auf Anwesenheit besteht, hat er die Zeit des Restaurantbesuches als Arbeitszeit zu vergüten. A muß dann aber immer noch keine Mahlzeit zu sich nehmen.

„aus Versicherungsgründen“.

Die sollte der AG doch mal konkret benennen - es dürfte keine geben.

A würde
lieber günstig essen gehen (notfalls allein) bzw. im
Hotelzimmer ausruhen.

Das ist das gute Recht von A

  1. Der AG besteht darauf, daß alle Angestellten an einer
    abendlichen/nächtlichen Standparty eines Kunden teilnehmen,
    die in eine Nobeldisko verlegt wurde. A würde lieber den Abend
    ruhig ausklingen lassen und nicht teilnehmen.

Auch hier gilt: wenn der AG Anwesenheit verlangt, muß er diese vergüten.
Im Übrigen stellt sich bei 3. und 4. auch noch die Frage der Einhaltung des ArbZG

A fragt sich nun, in wie weit der AG bei den o.g. Punkten
weisungsbefugt ist, bzw.: Wo/Wann endet die Arbeitszeit von A
in einer solchen Situation?

Vielen Dank und viele Grüße

&Tschüß

Christian

Wolfgang