Liebe Experten,
folgende Situation:
Eine Münchener Firma (12 Angestellte, kein BR) stellt auf einer Messe in Hamburg aus. Diese geht von Dienstag bis Freitag, je von 9:00 bis 18:00 Uhr. Montag ist Aufbautag, der Abbau sollte Freitags bis 19:00 erledigt sein.
Mehrere Innendienstangestellte (mit normalen Büroarbeitszeiten von 8:30 bis 17:00 Uhr) sollen den Messestand mit betreuen. Ihnen wird angeordnet, daß bereits am Sonntag Anreise in Hamburg ist, um Montag Morgen gleich mit dem Aufbau.
Der Arbeitgeber stellt darüber hinaus einige merkwürdige Regeln auf, mit denen Angestellter A nicht ganz einverstanden ist:
- An- und Abreise sollen mit mehreren Firmen-PKW erfolgen. A würde lieber fliegen (notfalls auf eigene Kosten), da er lange Autofahrten nicht gut verträgt.
- Den Angestellten wird angeordnet, nach der Messe noch bis Samstag früh vor Ort im Hotel zu bleiben, um „ausgeruht auf die Heimreise“ zu gehen. A würde aber gern Freitag Abend nach Abbau den Heimflug antreten.
- Der AG besteht darauf, daß an den Abenden nach der Messe, geschlossen in der Gruppe zum Essen etc. gegangen wird (seine Rechnung zahlt jeder Angestellte selbst - der AG bevorzugt hochpreisige Restaurants), „aus Versicherungsgründen“. A würde lieber günstig essen gehen (notfalls allein) bzw. im Hotelzimmer ausruhen.
- Der AG besteht darauf, daß alle Angestellten an einer abendlichen/nächtlichen Standparty eines Kunden teilnehmen, die in eine Nobeldisko verlegt wurde. A würde lieber den Abend ruhig ausklingen lassen und nicht teilnehmen.
A fragt sich nun, in wie weit der AG bei den o.g. Punkten weisungsbefugt ist, bzw.: Wo/Wann endet die Arbeitszeit von A in einer solchen Situation?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian