Hallo,
wenn ein Einzelunternehmer mit drei seiner mitarbeiter ( 1 Azubi, 2 geringfügig Beschäftigte ) eine Messe im europäischen ausland besucht, sind dann:
a. Flugtickets
b. Übernachtungskosten für eine nacht
c. Eintrittskarten
und d. Verflegung
voll als betriebsausgaben abzugsfähig??
Fragt sich
Michael