Angenommen ein leitender technischer Angestellter besucht in seiner Freizeit die Hannovermesse und die C-Bit und setzt dies als Werbungskosten (jeweils die gefahrenen Kilometer) für Weiterbildung ab.
Sowas ist doch anzuerkennen oder?
Grüße
Moinsen,
wenn es doch in seiner Freizeit stattgefunden hat, weshalb sollten es dann Werbungskosten sein?
Ist der Besuch derm Erhalt des Arbeitsplatzes dienlich?
Wäre der Besuch vom Arbeitgeber angeordnet, wäre es möglich, so aber muss man das schon gut begründen können, wenn das Finanzamt nachfragt.
Schöne Grüße
e