Messebesuche

Hallo zusammen,

Hans ist Facheinkäufer in einer Weltmarktfirma und besucht
regelmäßig zahlreiche Messen auf eigene Kosten.

Das Finanzamt will nun eine Bescheinigung, dass diese Messen notwendig waren.

Muss diese Bescheinigung vorliegen, um die Kosten geltend zu machen?

Für das Berufsbild Einkäufer ist es fundamental, über den Tellerrand hinauszu blicken um den Markt zu beobachten und zu analysieren.

Was meint Ihr ?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Grüße,
sun *

Hans ist Facheinkäufer in einer Weltmarktfirma und besucht
regelmäßig zahlreiche Messen auf eigene Kosten.

Das Finanzamt will nun eine Bescheinigung, dass diese Messen
notwendig waren.

Muss diese Bescheinigung vorliegen, um die Kosten geltend zu
machen?

Für das Berufsbild Einkäufer ist es fundamental, über den
Tellerrand hinauszu blicken um den Markt zu beobachten und zu
analysieren.

Was meint Ihr ?

ich meine, dass man hier mit 3 zeilen darstellen könnte, dass es sich um werbungskosten handelt, auch ohne bescheinigung des arbeitgebers.

drauf ankommen lassen und um eine einspruchsentscheidung bitten, dann wird das denke ich positiv entschieden…

gruß inder

Muss diese Bescheinigung vorliegen, um die Kosten geltend zu machen?

Nein, muß sie nicht. Das Finanzamt muß die Aufwendungen auch nicht anerkennen.

Für das Berufsbild Einkäufer ist es fundamental, über den
Tellerrand hinauszu blicken um den Markt zu beobachten und zu analysieren.

Was meint Ihr ?

Dass es unter diesen Umständen relativ einfach sein sollte, dem FA zu begründen, dass die Besuche berufsbezogen waren.

Servus,

diese Anfrage vom FA ist Routine, wenn Werbungskosten in nicht unerheblicher Höhe nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Insbesondere, wenn Reisen im Spiel sind - die machen immer hellhörig bei der Veranlagung.

Genauso Routine sollte sinnvollerweise die Antwort sein: Ein Template bei der Personalstelle des Arbeitgebers, in dem je nach Fall bloß Namen, Kalenderjahr und Anlässe eingesetzt werden müssen.

Damit kein endloser Rattenschwanz daranhängt, ist es nützlich, in dem Standardtext zu erwähnen:

(1) Berufliche Notwendigkeit, Besuch von Messen und Lektüre einschlägiger Publikationen durch den Arbeitgeber gewünscht
(2) Keine Erstattung der entstehenden Kosten durch den Arbeitgeber, da dieser entsprechende Initiative von seinen Mitarbeitern erwartet und die entstehenden Kosten durch die bezahlten AT-Gehälter abgegolten sind

Schöne Grüße

MM

…ich danke euch für eure Antworten

Sonnige Grüße

sun*