diese Anfrage vom FA ist Routine, wenn Werbungskosten in nicht unerheblicher Höhe nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Insbesondere, wenn Reisen im Spiel sind - die machen immer hellhörig bei der Veranlagung.
Genauso Routine sollte sinnvollerweise die Antwort sein: Ein Template bei der Personalstelle des Arbeitgebers, in dem je nach Fall bloß Namen, Kalenderjahr und Anlässe eingesetzt werden müssen.
Damit kein endloser Rattenschwanz daranhängt, ist es nützlich, in dem Standardtext zu erwähnen:
(1) Berufliche Notwendigkeit, Besuch von Messen und Lektüre einschlägiger Publikationen durch den Arbeitgeber gewünscht
(2) Keine Erstattung der entstehenden Kosten durch den Arbeitgeber, da dieser entsprechende Initiative von seinen Mitarbeitern erwartet und die entstehenden Kosten durch die bezahlten AT-Gehälter abgegolten sind