wenn im Mietvertrag steht, dass in der gesamten Wohnung Teppich verlegt ist, aber tatsächlich handelt es sich um einen billigen Messefußboden auf dem man keine 5 Minuten knien kann, weil man sonst Abdrücke bekommt, ist das dann ein Mietminderungsgrund?
Darf man dann einfach richtigen Teppichboden verlegen, denn wenn man Krabbelkinder daheim hat ist das ja nicht gerade angenehm.
Zum Hintergrund: Bei der Besichtigung des Hauses ist es nicht aufgefallen, dass es kein richtiger Teppich ist. Der Mietvertrag wurde dann ohne nochmalige Besichtigung unterschrieben, weil es schnell gehen musste.
Man kann das gar nicht richtig beschreiben. Das sieht von weitem aus wie Teppich, aber er hat keinerlei Stoff drauf, also ohne einen einzigen Knoten (aus dem ein Teppich ja normalerweise besteht). wenn man darauf mit nackten Knien kniet, dann tut das richtig weh. In Büros gibt es sowas auch, denn der ist sehr belastbar und man kann mit Bürostühlen gut drüber rollen. Aber das ist wohl der einzige Vorteil…
würde mich auch interessieren, was ein „Messefußboden“ ist.
Darüber hinaus: Selbstverständlich darf man selbst Teppichboden legen, allerdings muss man bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen und zwar ohne Beschädigungen. Also kein Kleber, keine Schnitte o.ä. durch das Verlegen eines weiteren Teppichs, nur noch der intakte Messefußboden.
Im übrigen gilt: gemietet wie besehen. D.h., man hat den Messefußboden so wie er ist für gut befunden und bezahlt jetzt Miete dafür.
Also Krabbel- und knieweichen Teppich verlegen und zwar vorsichtig und bei evtl. Auszug wieder entsorgen.
wenn im Mietvertrag steht, dass in der gesamten Wohnung
Teppich verlegt ist, aber tatsächlich handelt es sich um einen
billigen Messefußboden
… dann wird der Vermieter einwenden, daß er mit Teppich genau diesen Boden gemeint hat, den ihr bei der Besichtigung gesehen habt, weil das für ihn ein Teppichboden ist - und das wird noch nicht einmal gelogen sein, sondern die simple Wahrheit sein. Ich hätte das nämlich auch als Teppich bezeichnet.
Man beachte bei letzteren den Satz „Teppichböden für Messe und Events“ …
ist das dann ein
Mietminderungsgrund?
Wenn ihr die Miete mindert, dann wird das vermutlich vor Gericht geklärt werden - mit Gutachten und Gegengutachten, ob ein Messefußboden nun ein Teppich ist oder nicht. Und ihr müsst natürlich begründen, warum ihr einen Vertrag unterschreibt, in dem etwas steht, was eurer Meinung nach nicht stimmt … und warum ihr das nicht bei der Besichtigung bemerkt habt … und ob das nicht daran liegt, daß ihr damals den Messefußboden vielleicht auch für eine Art von Teppich gehalten habt … und ihr erst später gemerkt habt, daß der Boden anders ist als andere Teppiche … und ob nicht gegen euch spricht, wenn ihr den Boden zunächst selbst als Teppich angesehen habt …
hallo, also für mich ist das teppichboden, nicht der schönste oder angenehmste aber äußerst robust!
so was haben wir in unserer wohnung auch, haben einfach unseren teppich drüber verlegt, ist außerdem noch ne zusätzliche dämmung!
Hallo,
wir haben etwas ganz ähnliches wie das, was Du da verlinkt hast. Allerdings ist das kein billiger Messeboden, sondern sündteurer Wollteppich mit Juterücken. Vielleicht nicht sehr angenehm, um drauf zu krabbeln, aber unverwüstlich und Flecken-unempfindlich. Genau das richtige für einen Flur.
Wie kommst Du darauf, dass es sich bei Dir um billiges Zeug handelt?
Gruß
loderunner