Hallo,
eine Spende kann nur dann abgerechnet werden, wenn keine Gegenleistung erfolgt. D.h. jemand gibt etwas und erhält nichts dafür. Das ist eine Spende.
Eine Standgebühr auf einer Messe (auch wenn diese Messe von einem förderungswürdigen Verein durchgeführt wird) ist eine Zahlung für die der Zahlende eine Gegenleistung erhält. Das hat m.E. keinen Spendencharakter.
Anders wäre es, wenn der Verein einen Stand auf der Messe eines Unternehmers hätte und der Unternehmer erlässt dem Verein die Standgebühr. Dafür könnte der Unternehmer eine Spendenbescheinigung erhalten, denn er verzichtet auf Umsatz (=Spende).
MfG Barbara