Messer

Guten Tag liebe Experten.

Ich habe zu Hause 2 Taschenmesser. Das eine ist eine Parodie des Schweizer Messers(also Schraubenzieher, Büchsenöffner etc.) und das andere ist ein Klappmesser(Vorne Messer und hinten Flaschenöffner, Klinge 8 cm).

Nun hat man mir ein Einhandklappmesser geschenkt. Und es ist nur ein Messer, also ohne Flaschenöffner etc. Es ist bananenförmig, hat Rasierklingenschliff und dementsprechend recht scharf. Klinge ist 8,5 cm.

Nun die Frage:

Welche von diesen Messenr darf man mittragen?

Kann es bei der Polizeikontrolle geben, wenn man eins davon mithat?

Wenn nun ein Messer erlaubt ist und die Polizei einen untersucht und es finder. Dürfen die Beamten einen trotz allem verhaften, das Messer an sich nehmen etc.?

Ich frage nur weil kein Bock mehr habe Hunderte von € für irgendeinen Unsinn zu bezahlen. Letzte Silvesterfeier hat man mir meine Spielzeugpistole weggenommen, unter den Vorwand das sei jetzt neuerdings eine Waffe. Ich hab damit nur ein paar harmlose Silvesterracketen verschiessen wollen. Dabei hat mir der Verkäufer versichert dass es völlig legale Schreckschusspistole ist. Mit dem kleinen Teil könnte man selbst einer Taube nichts tun. Da denkt man sich irgendwelche Gesetzesneuerungen aus und der Bürger weiss nichts! Soll man jede 2 Minuten sich über die Gesetze informieren? Das ist doch Unsinn! Jetzt bin ich wegen solchen Scheiss(entschuldigt bitte den Ausdruck) ein Krimineller oder was?

Wie dem auch sei, entschuldigt die Aufregung aber soetwas macht einen nun mal sauer. Ich bedanke mich im Voraus für Gedankenanregungen und Antworten.

Michail

Hi

Soll man
jede 2 Minuten sich über die Gesetze informieren? Das ist doch
Unsinn! Jetzt bin ich wegen solchen Scheiss(entschuldigt bitte
den Ausdruck) ein Krimineller oder was?

naja, wenn du davon nix weisst, dann hast du dich mehrere Jahre nicht informiert.

„Zudem schreibe das nach dem Schulmassaker von Erfurt verschärfte Gesetz seit dem 1. April* auch einen Waffenbesitzschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vor, wenn sie außerhalb der eigenen vier Wände mitgeführt würden.“

*2003

JS

Hallo,
alle drei Messer sind nicht verboten.
Du kannst also, ausser auf öffentlichen Veranstaltungen oder sonst., diese dabeihaben.
Wie gesagt, wenn du unangenehm auffällst, kann dir die Polizei immer Ärger machen, wenn du dabei ein Messer in der Tasche hast.

Wenn nun ein Messer erlaubt ist und die Polizei einen
untersucht und es finder. Dürfen die Beamten einen trotz allem
verhaften, das Messer an sich nehmen etc.?

Mit welchem Grund???
Wie oben schon erwähnt, nur dann wenn sonst noch was vorliegt und du dass Messer dabei hast.

Ich frage nur weil kein Bock mehr habe Hunderte von € für
irgendeinen Unsinn zu bezahlen. Letzte Silvesterfeier hat man
mir meine Spielzeugpistole weggenommen, unter den Vorwand das
sei jetzt neuerdings eine Waffe.

War wahrscheinlich doch keine Spielzeugwaffe, oder???

Ich hab damit nur ein paar
harmlose Silvesterracketen verschiessen wollen. Dabei hat mir
der Verkäufer versichert dass es völlig legale
Schreckschusspistole ist.

Also doch kein Spielzeugwaffe sondern eine Schußwaffe it Schußenergie über 0,8 Joule Schußenergie und deren Besitz ist zwar frei ab 18 Jahre, aber das Führen erfordert einen sogenannten „kleinen Waffenschein“.
Bekommst Du für 50 Euro Gebühr bei der zuständigen Behörde.

Mit dem kleinen Teil könnte man
selbst einer Taube nichts tun. Da denkt man sich irgendwelche
Gesetzesneuerungen aus und der Bürger weiss nichts! Soll man
jede 2 Minuten sich über die Gesetze informieren? Das ist doch
Unsinn! Jetzt bin ich wegen solchen Scheiss(entschuldigt bitte
den Ausdruck) ein Krimineller oder was?

Sorry aber das Gestz gibt es schon seit mind. 3 Jahre und war überall in der Presse zu lesen.

Gruß Katie

oT
Hallo,

Das eine ist eine Parodie
des Schweizer Messers

Was bitte, ist eine „Parodie eines Messers“?

Gruß
Elke

Wenn nun ein Messer erlaubt ist und die Polizei einen
untersucht und es finder. Dürfen die Beamten einen trotz allem
verhaften, das Messer an sich nehmen etc.?

Im Rahmen der Gefahrenabwehr dürfen die Beamten dir das Messer abnehmen. Sie dürfen dich auch verhaften, wenn sie berechtigt davon ausgehen können, dass du eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellst. Dafür ist nicht erforderlich, dass du tatsächlich nach eigenem Bekunden aggressiv bist, das Messer gezückt hast oder den Aso machst. Es reicht, wenn Dritte Grund zur Annahme haben können, du stelltest eine Gefahr dar.

Dein Eigentumsanspruch geht mit der Beschlagnahme des Messers allerdings nicht verloren, du hast einen Anspruch auf Herausgabe. Selbstverständlich ist die Beschlagnahme auch zu quittieren. Sollte den Beamten die Ausstellung einer Quittung z. B. aufgrund ausufernder Gewalt in unmittelbarer Nähe des Beschlagnahmeortes nicht möglich sein, kannst du die Quittung nachfordern.

Das mit der Quittung gilt übrigens sogar dann, wenn du nicht besagten Kaffeelöffel mit 8,5 cm Klingenlänge, sondern ein australisches „Das ist ein Messer“ mit dir führst. Lediglich dein Anspruch auf Herausgabe ist dann möglicherweise nicht mehr durchsetzbar.

IANAL
Schorsch

Hi Katie!

Du kannst also, ausser auf öffentlichen Veranstaltungen oder
sonst., diese dabeihaben.

Ein Messer ist in erster Linie ein Werkzeug.
Solange ein Messer nicht unter das Waffengesetz fällt, darf man es auch auf öffentlichen Veranstaltungen führen.

Gruß
Beowolf

Hi!

Ich habe zu Hause 2 Taschenmesser. Das eine ist eine Parodie
des Schweizer Messers(also Schraubenzieher, Büchsenöffner
etc.) und das andere ist ein Klappmesser(Vorne Messer und
hinten Flaschenöffner, Klinge 8 cm).

-> keine Waffe nach WaffG, also keinerlei Einschränkungen (Demonstrationen u.ä. ausgeschlossen)

Nun hat man mir ein Einhandklappmesser geschenkt. Und es ist
nur ein Messer, also ohne Flaschenöffner etc. Es ist
bananenförmig, hat Rasierklingenschliff und dementsprechend
recht scharf. Klinge ist 8,5 cm.

Naja, Sinn eines Messers ist es ja, scharf zu sein :wink:
Bei dem Messer bin ich mir nicht sicher, ob Waffe oder nicht.
Falls es eine Waffe nach WaffG ist, trotzdem kein Problem:
Es ist frei ab 18 J. und darf außer bei öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen u.ä. von Dir geführt werden.

Folgend ein Auszug aus dem Entwurf der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV).
Das sind „Erläuterungen“ zum WaffG:

Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind,
unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder
Wurf (z. B. Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen
beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen
nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden
Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen
Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen
rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen.
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet sind.

Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser),
Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker
bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs-
oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger,
die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform
(Zierrat) Verwendung finden.

Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich
dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite,
Form) der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht.
Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende
Teil der Klinge
• kürzer als 8,5 cm oder
• nicht zweischneidig
ist.

Quelle: http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de/Download/Sonst…

Gruß
Beowolf

kurze Korrektur
Hallo muß mich selbst korrigieren.

Also doch kein Spielzeugwaffe sondern eine Schußwaffe it
Schußenergie über 0,8 Joule Schußenergie und deren Besitz ist
zwar frei ab 18 Jahre, aber das Führen erfordert einen
sogenannten „kleinen Waffenschein“.
Bekommst Du für 50 Euro Gebühr bei der zuständigen Behörde.

Muß natürlich 0,08 Joule Schußenergie heißen.

Gruß Katie

1 Like

Moin,

Ein Messer ist in erster Linie ein Werkzeug.
Solange ein Messer nicht unter das Waffengesetz fällt, darf
man es auch auf öffentlichen Veranstaltungen führen.

Das würde ich von meinem Leatherman, das ich immer und überall bei mir trage, auch sagen. Trotzdem musste ich es sowohl auf Konzerten als auch bei Fussballspielen abgeben.
Ein Küchenmesser ist auch ein Werkzeug :wink:

Gruss Jakob

Hallo

Moin,

Ein Messer ist in erster Linie ein Werkzeug.
Solange ein Messer nicht unter das Waffengesetz fällt, darf
man es auch auf öffentlichen Veranstaltungen führen.

Das würde ich von meinem Leatherman, das ich immer und überall
bei mir trage, auch sagen. Trotzdem musste ich es sowohl auf
Konzerten als auch bei Fussballspielen abgeben.

Hatt nichts mit demo oder öffentl. Veranstaltung zu tun sondern ist entscheidung des Hausrechtsinhabers.

Gruß Katie

Moin Katie,

ok, war ein schlechtes Beispiel :wink:
Nur sind Konzerte und Fussballspiele ja auch öffentliche Veranstaltungen.
Mir ging es darum, das so nicht pauschal stehenlassen zuwollen, weil es ja uch hier Einschränkungen gibt.
Mein „Werkzeug“ gab schon öfter Anlass zu Problemen. Und ich nutze es wirklich nur als Werkzeug.

Gruss Jakob

OT
Hallo,
na wenn man anschaut was Mc Gyver in seinen Filmen immer alles aus so Messer und so baut… ;.)
Gruß Katie

ok, war ein schlechtes Beispiel :wink:
Nur sind Konzerte und Fussballspiele ja auch öffentliche
Veranstaltungen.
Mir ging es darum, das so nicht pauschal stehenlassen
zuwollen, weil es ja uch hier Einschränkungen gibt.
Mein „Werkzeug“ gab schon öfter Anlass zu Problemen. Und ich
nutze es wirklich nur als Werkzeug.

Gruss Jakob

Hallo,
na wenn man anschaut was Mc Gyver in seinen Filmen immer alles
aus so Messer und so baut… ;.)

„Leute, haut ab, bringt Euch in Sicherheit, Mc Gyver hat eine Büroklammer!!! ER HAT EINE BÜROKLAMMER, OH MEIN GOOOTT!!!“

:wink:

Grüße
Sebastian

Das hier ist eine Parodie eines Messers: http://img402.imageshack.us/img402/1332/knifewa6.jpg

Gruß Hägar

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