Messer

Liebe/-r Experte/-in,

und zwar wurde ich soeben von der Polizei angehalten und hatte ein Taschenmesser dabei und es wurde mir abgenommen, es handelt sich um kein Einhandmesser und die Klingenlänge ist unter 12 um genau zu sein 9,5cm, hier ein Bild von dem Messer :http://www.agrimarkt.info/shop_detail.html?id=106706567

So ein Messer darf man doch bei sich führen oder?

Ich bin über 18 Jahre.

MfG

Marco

Die Klinge ist tatsächlich sehr nach an 12cm ±0,5cm dran (= knapp Heftlänge beim gewöhnlichen Klappmesser), was du wohl meinst ist die Schneide.

Das Problem ist, was wird jetzt zur Klingenlänge von den Typen gerechnet? Wirklich die gesamte Klinge oder die effektive Klingenlänge, also was aus dem Messer heraussieht, schließlich reicht 1mm zu viel und schon fällts unter das Gesetz… Schwachsinnsgesetz.

Grüße
MacJack