Liebe/-r Experte/-in,
und zwar wurde ich soeben von der Polizei angehalten und hatte ein Taschenmesser dabei und es wurde mir abgenommen, es handelt sich um kein Einhandmesser und die Klingenlänge ist unter 12 um genau zu sein 9,5cm, hier ein Bild von dem Messer :http://www.agrimarkt.info/shop_detail.html?id=106706567
So ein Messer darf man doch bei sich führen oder?
Ich bin über 18 Jahre.
MfG
Marco