Hi,
immer wieder hört man davon, dass einen ein Messer abgenommen wird, wenn es eine länger Klinge als 8,5 cm hat und man nicht im Besitz einer Berechtigungkarte/Waffenschein? ist.
Wie sieht es aber nun aus, wenn einer Messer Beruflich benötigt und diese zum Schleifen bringt, benötigt er dafür wirklich den kleinen Waffenschein?
Es handelt sich ja schließlich in diesen Fall um Handwerkszeug.
schönes Wochenende
Naseweis