Messer verteilt und unter druck

Hallo,
ich habe vor ca 1 1/2 Monaten von einem Mann ein paar Messer bekommen. Diese sollte ich austeilen und hatte dann 3 wochen zeit alle wieder einzusammeln bzw. das geld dafür zu kassieren.
vor ca. einer woche war ein Mann da. Er hat die stückzahl an Messer mit genommen die ich bereits eingesammelt hatte, und weiste mich darauf hin die restlichen noch zu bekommen. ( 4 mal die woche durchs Dorf fahren und überall klingeln)
ich hatte mir natürlich eine liste geschrieben um zu wissen wer noch nicht abgegeben hat.
Heute habe ich einen Brief bekommen in dem steht:
Ich solle doch die restlichen Messer per post an ihn zurück senden.

so und jetzt das problem:

  1. Ich habe lange nicht alle messer zurück erhalten.
  2. Es gibt leute die das Messer weg geworfen oder behaupten es nie bekommen zu haben. Wobei sie auch im Recht sind da sie nicht verpflichtet sind die ware auf zu bewaren geschweige denn sie wieder heraus zu geben.
  3. Die Messer sind ziemlich schwer --> porto kosten sehr hoch. Muss ich diese bezahlen?

Ich bitte um schnelle hilfe
Danke im vorraus
Andre

Sorry, aber mir erscheint das alles seeeehr abstrus und seltsam!
Warum solltest du die Messer verteilen und dann wieder einsammeln???
Versteh ich nicht ganz!

BTW: im Zweifelsfall immer zum Anwalt bei sowas…

Liebe Grüße
Michaela

Sorry, aber mir erscheint das alles seeeehr abstrus und
seltsam!
Warum solltest du die Messer verteilen und dann wieder
einsammeln???
Versteh ich nicht ganz!

Ich habe pauschal 20 euro fürs verteilen bekommen
und pro verkauftem habe ich noch einen Euro mehr bekommen

Klingt nach Betrug…

Auf zum Anwalt! und beim nächsten Mal nicht auf sowas eingehen…

Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen!
Bin ja erst in meinem Jura-Studium
ABER: dass du die Messer von den anderen wieder kriegst, seh ich schwarz…

LG

Hallo Andre,
es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit aus dem Privatrecht (und dafür hatte ich mich nicht als Experte dargestellt). Deine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag, den du abgeschlossen hast als du die Messer zum Weiterverkauf bekommen hast (so habe ich das verstanden). Ich kann dir also nur raten, deinen Vertrag genau zu lesen (besser noch, dies immer vorher zu tun, bevor du einen Vertrag abschließt). Ob alle Vertragsbestandteile wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und evtl. weiteres „Kleingedruckte“ rechtmäßig sind, wäre im Einzelfall durch eine Rechtsberatung zu klären.
Dedi

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Hallo,
da kann ich nicht weiterhelfen.
Da würde ich eine Rechtsberatung tätigen, das kann und darf ich nicht.

Ehhhhmmm ja… die Frage kriege ich häufig gestellt…:smile:

Hast du denn den Leuten gesagt das sie die Messer zurück geben müssen?? wenn nein dann liegt wohl eine arglistige Täuschung deiner seits vor, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und das Rechtsgeschäft ist ungültig… tja dann ist auch keiner Verpflichtt diese wieder zurück zu geben, geschweige denn zu bezahlen.

Bist du mit dem Mann einen Vertrag eingegangen, so quasi als Unterhändler kannst du sogar in regress gezogen werden…

So Theoretisch… ist das hier ne Hausaufgabe??

LG
Bea

Hallo,
wenn Sie keinen schriftlichen Nutzungsvertrag mit den Leuten abgeschlossen haben, an die Sie die Messer verteilt haben wirds schwierig, wenn nicht nahezu unmöglich diese wieder zu bekommen.

Die Frage mit dem Porto richtet sich danach, ob Sie einen Vertrag mit dem Händler geschlossen haben und was in den ABG´s steht!

Lg, Lia.

Hallo Andre,

ich fürchte da hat Dich Dein Messer-Lieferant schön angeschmiert oder versucht es zumindest.

Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen euch? Oder was ist sonst konkret vereinbart worden. Die spannende Frage ist aus meiner Sicht: Wem gehören die Messer? Hast Du sie als Kommissionsware angenommen? Bist Du dabei gewerblich tätig? (Gewerbe angemeldet?) Oder solltest Du nur jemanden einen Gefallen tun und im beim verkaufen der Messer „helfen“?

Gruß
Stephan

Hallo,

na da hast du dir aber eine dumme Sache eingebrockt. Ich glaube, das ist eine Angelegenheit für einen Rechtsanwalt. Wahrscheinlich bist du einem Bauernfänger aufgesessen.
Ich würde die Sache von einem RA abklären lassen und erst einmal auf keinen Fall irgendetwas zugeben oder bezahlen.
Die Sache hört sich jedenfalls nicht seriös an.

Viel Glück

Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen euch? Oder was
ist sonst konkret vereinbart worden.

also ich habe nichts unterschrieben. und die vereinbarung war nur dass ich die messer in die briekästen der leute werfen soll und diese dann nach einer woche ca. wieder einsammle.

und auserdem bin ich unter 18. was doch heißen müsste dass ich ohne unterschrift eines elternteils überhaupt keinen vertrag annehman kann oder?
Grüße Andre

Verträge kannst Du grundsätzlich schon auch unter 18 Jahren abschließen. Du warst ja bestimmt schon mal einkaufen, formal betrachtet ist das jedes Mal ein Kaufvertrag.

So wie Du die Vereinbarung schilderst(!), scheint es mir als wenn Du sie auch einhälst.
Messer verteilt (erledigt)
nach ca. 1 Woche wieder einsammeln (soweit wie möglich erledigt)
Wenn es keine weitere Vereinbarung gibt, hast Du Deinen Teil erfüllt, bzw. bist dabei.

Im ersten Text hast Du allerdings noch geschrieben „alle wieder einzusammeln bzw. das geld dafür zu kassieren“
Wenn das vereinbart ist, sind Deinen Pflichten etwas weitergehend.
Aber: Im ersten Teil hattest Du aber zu den Messern, die Du nicht zurückbekommen hast geschrieben: Wobei sie auch im Recht sind da sie nicht verpflichtet sind, die ware aufzubewaren, geschweige denn sie wieder heraus zu geben.
Wenn das Bestandteil der Vereinbarung zwischen Deinem Lieferanten und Dir war, Warum soll dann für Dich etwas schlechteres gelten?
Oder ist das nur Deine Meinung, dass die Leute „im Recht sind“?

Zur Portofrage: Das wäre aus meiner Sicht das kleinste Problem: Unfrei zurücksenden.

P.S.: Klare Frage = Klare Antwort
Unklare Frage = Unklare Antwort

Oder ist das nur Deine Meinung, dass die Leute „im Recht
sind“?

Nein, ich hab mich soweit schonmal informiert und laut §241b BGB ist der „Kunde“ nicht verpflichtet unbestellte ware aufzubewahren bzw. wieder heraus zu geben.

BGB ist nicht mein Fachgebiet, ich vermute Du meinst §241a BGB.
Ob der im Deinem Fall greift halte ich noch für fraglich. Davon abgesehen, ist das m.E. nicht das Hauptproblem, sondern die Frage ob DU verpflichtet bist, dem „anderen Mann“ alle Messer bzw. den Geldwert zurückzugeben, oder?
Da ich aber immer noch nicht genau weiß, was zwischen euch vereinbart worden ist, also wie der (mündliche) Vertrag zwischen euch aussieht, gehen mir so langsam die Ratschläge aus.
Was sagen denn Deine Eltern dazu?