Messerbesitz, bzw. Führen von Messern

Hallo Zusammen,

also 1. Messer werden gerne gesammelt…In den Unterschiedlichsten Formen, Farben und Größen…
Gibt es denn nun Einschränkungen, die den alleinigen BESITZ von messern, Regeln? (V.a. die größe/beschaffenheit der Klinge/des gesamten Messers) oder ist der alleinige Besitz ohne Einschränkungen möglich?

Als 2. geht es darum, ob das Private FÜHREN eines im Speziellen Als RETTUNGSMESSER deklarierten Messers(es geht um dieses Modell: )irgendwie eingeschränkt wird, bzw. ob es überhaup…

Zu hause ist der Besitz nicht geregelt. Ich besitze zB in der Küche mehrere Messer mit einer Länge von mehr als 30cm. Was juristisch eine feststehende Klinge mit mehr als 12cm ist.

Ist die Klinge länger oder kürzer als 12cm? Ich kann das auf dem Foto nicht erkennen.

Klappmesser: komplett verboten.
Messer >12cm verboten.

Dann die Ausnahmen wo man es trotzdem tragen kann: Bei Notwendigkeit. Das bedeutet Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, ein Gärtner der seinem Beruf nachgeht kann sogar eine 50cm Machete tragen, Koch im Restaurant etc.
Wenn alle diese Personen in die Freizeit gehen dürfen sie diese Messer ggf. nicht mehr tragen weil die Notwendigkeit fehlt.

Hier mal ein Auszug aus dem Waffengesetz:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren :Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. :1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder :feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder :Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein :berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere :vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der :Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem :allgemein anerkannten Zweck dient.

Hi

Ich gebe jetzt nur eine Teilantwort , nämlich den Teil , der für mich wichtig ist , bzw war , als ich noch im Job des „Fachkraftes für Schutz und Sicherheit“ tätig war .

zuerst zu dem Fotobeispiel .

an dem Foto ist nicht zu erkennen ob es ein Klappmechanismuss hat.

ist es ein festsstehendes Messer, oder ein einklappbares Messer, ähnlich eines Taschenmessers, darf man es besitzen, aber nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitnehmen .
Bei Feuerwehr und Rettungskräfte wird schon mal ein Hühnerauge zugedrückt, ist aber auch denen nicht erlaubt, da es Privateigentum und kein Gegenstand zur Verrichtung des Dienstes ist.

Ist es ein Klappmesser mit Springefedermechanismuss, dann ist es ein verbotener Gegenstand und der Besitz strafbar.

hier in dem Text steht auch noch etwas darüber :

http://www.welt.de/politik/article1712547/Gefaehrlic…

entgegen dieser Gesetzeslage werden bei Body-Check , z.b. bei Fussball oder anderen Grossevents ALLE Messer, egal welche Grösse, nicht in die Veranstaltung gelassen .
Der Besitzer kann sich bei Veranstaltungsende, sofern es sich um ein Messer innerhalb der Gesetzeslage handelt, wieder abholen.

Toni

Verboten!
Das gezeigte Messer ist ein Klappmesser mit feststellbarer Klinge, dass sich mit einer Hand führen und gleichzeitig öffnen lässt. Damit ist es nach § 42a Waffengesetz verboten.
Ausnahmen gibt es hier an sich nur für Jäger.

Als 2. geht es darum, ob das Private FÜHREN eines im
Speziellen Als RETTUNGSMESSER deklarierten Messers(es geht um
dieses Modell: )irgendwie eingeschränkt wird, bzw. ob es überhaup…

Rettungsmesser? Ist ja süß. Nur weil das SWAT draufsteht oder sich das irgendjemand ausgedacht hat? Darf ich dann auch ein Rettungs-MG haben?

Die gleiche frage, bezieht sich zum einen eben wie oben
beschrieben auf das Private führen, und zum anderen, auf das
Führen in verbindung mit einer Organisation( in diesem fall
der Feuerwehr), was aber im 2. fall wohl eher ein weniger
großes Problem Darstellen wird…

Öh, das „Problem“ bleibt das gleiche: verboten!

Gruß Andreas

Abend,

also 1. Messer werden gerne gesammelt…In den
Unterschiedlichsten Formen, Farben und Größen…
Gibt es denn nun Einschränkungen, die den alleinigen BESITZ
von messern, Regeln? (V.a. die größe/beschaffenheit der
Klinge/des gesamten Messers) oder ist der alleinige Besitz
ohne Einschränkungen möglich?

es gibt Messer deren Besitz auch schon strafbar ist. Hier sei als Beispiel das sogenannte Butterflymesser genannt.Auch sind hier Messer genannt, welche mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB. das Messer in der Gürtelschnalle)

Andere Messer sind für den privatgebrauch verboten aber für die berufliche Ausübung erlaubt. Hier als Beispiel das Faustmesser.

Du siehst also so einfach läßt es sich nicht beantworten.

Als 2. geht es darum, ob das Private FÜHREN eines im
Speziellen Als RETTUNGSMESSER deklarierten Messers(es geht um
dieses Modell: )

dieses Rettungsmesser auf dem Bild ist ein sogenanntes Einhandmesser und ist im Besitz erlaubt aber zum Führen benötige ich ein sozialadäquates Bedürfnis.

Ein Beispiel:

Du bist Feuerwehrmann und auf dem Weg zum Dienst und hast dieses Messer dabei — erlaubt.

Du bist jugendlicher und hältst dich an einem Brennpunkt auf (UBahnhof) ----- verboten und ist hier eine Owi.

Hoffentlich, ist meine Fragenstellung Verständlich

einigermaßen :wink:

Vielen dank schon im Vorraus für die Kompetenten Antworten.

Hoffe geholfen zu haben und für weitere Fragen kannst Du mich gerne kontaktieren.

Gruß RS99

Das gezeigte Messer ist ein Klappmesser mit feststellbarer
Klinge, dass sich mit einer Hand führen und gleichzeitig
öffnen lässt. Damit ist es nach § 42a Waffengesetz verboten.
Ausnahmen gibt es hier an sich nur für Jäger.

schwachsinn

Als 2. geht es darum, ob das Private FÜHREN eines im
Speziellen Als RETTUNGSMESSER deklarierten Messers(es geht um
dieses Modell: )irgendwie eingeschränkt wird, bzw. ob es überhaup…

Rettungsmesser? Ist ja süß. Nur weil das SWAT draufsteht oder
sich das irgendjemand ausgedacht hat? Darf ich dann auch ein
Rettungs-MG haben?

Schwachsinn, schon mal was von sog. Rettungsmesser gehört?

Die gleiche frage, bezieht sich zum einen eben wie oben
beschrieben auf das Private führen, und zum anderen, auf das
Führen in verbindung mit einer Organisation( in diesem fall
der Feuerwehr), was aber im 2. fall wohl eher ein weniger
großes Problem Darstellen wird…

Öh, das „Problem“ bleibt das gleiche: verboten!

Und wieder voll daneben.

Hast Du wirklich Ahnung oder schreibst Du nur so??

Gruß RS99

Gruß Andreas

Hallo,

an dem Foto ist nicht zu erkennen ob es ein Klappmechanismuss
hat.

Oho … vehementer Widerspruch, also es kann natürlich sein, dass es ein feststehendes ist, aber ich kenne wirklich keins mit angedeutetem Scharnier oder gar dem „Einhandknubbel“

ist es ein festsstehendes Messer, oder ein einklappbares
Messer, ähnlich eines Taschenmessers, darf man es besitzen,
aber nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitnehmen .
Bei Feuerwehr und Rettungskräfte wird schon mal ein Hühnerauge
zugedrückt, ist aber auch denen nicht erlaubt, da es
Privateigentum und kein Gegenstand zur Verrichtung des
Dienstes ist.

Das ist so auch nicht wahr. Wie schonmal geschrieben ist es weder pauschal verboten, noch erlaubt sondern man benötigt einen - nennen wirs mal „vernünftigen“ - Grund ein solches Teil zu führen, dabei ist der „damit kann ich im Notfall einen Autogurt durchschneiden“- Spruch immer ganz vorn dabei, ob sich damit im Zweifel das Führen einer 100cm langen Machete rechtfertigen lässt ist die andere Frage :wink:
Für Rettungskräfte kann man da nun doch wenig sagen, also m. E. zumindest. Aber zur eigentlichen Frage: Warum kann Privateigentum kein Gegenstand zur Verrichtung des Dienstes sein? Wird da jeder Feuerwehrmann, der sein eigenes Messer nutzt weil er mit den „dienstlichen“ nicht zurecht kommt (es nicht mag oder Gott weiß) im Einsatzfall dann zur Privatperson und handelt nicht mehr dienstlich?
Gerade bei der Feuerwehr finde ich den Rettungsgedanken durchaus sozialadequat, zumindest wünsche ich mir, dass die Feuerwehr Messer zur Hand hat wenn ich gerade eingekeilt und angeschnallt im verunfallten Auto sitze … auch wenn es durchaus ein geschmackvolleres Exemplar sein könnte :smile:

lg, Sabrina

Hi

Bitte keine Haarspalterei betreiben

zum einen steht ganz oben : Teilantwort mit wissen der Fachkraft für Schutz und Sicherheit .
heisst ich weiss soviel wie erwähnt , was Veranstaltungen betrifft , sowie das ich noch einen Internet-Link hinzugezogen habe um das wissen was ich habe , zu vervollständigen.

des weiteren habe ich schon x-Hundert Messer in der Hand gehabt , vom original dieses SWAT Messers bis zu einer Billig-Copie Made in … Flohmarktware , das wahrscheinlich schwierigkeiten hätte einen Schnitt durch klares Wasser zu machen .

genau deshalb sagte ich, man erkennt nicht ob es ein Klappmesser ist !

des weiteren schrieb ich , das man bei Veranstaltungen , auf die ich mich bezog, Rettungskräfte zwar möglicherweise auf solche Messer anspricht, mit der bitte diese das nächste mal eben nicht zu nehmen, sondern z.b. das mit dem Roten Kreuz drauf, aber ausser dieser Anrede passiert da nichts .
Ich sprach von Hühneraugen zudrücken.

Ich bitte das nächste mal eine Antwort , die als TEILANTWORT deklariert ist , nicht zu zerflücken obwohl sie in den Teilbereichen richtig ist .

Toni

kleine Ergänzung

Du bist Feuerwehrmann und auf dem Weg zum Dienst und hast
dieses Messer dabei — erlaubt.

Selbst ein Feuerwehrmann muss, das Messer beim Transport von zu hause zum Arbeitsplatz oder umgekehrt in einem verschlossenen Behälter aufbewahren.

Hallo,

da hast Du nicht ganz unrecht. Aber zeig mir den Polizisten, der einen Feuerwehrmann mit einer Owi belegt wenn er das Messer in der Tasche am Gürtel trägt.

Noch dazu, da ja diese Owi nicht verfolgt werden muß (ich weiß jede andere Owi auch nicht), sondern es sich in diesem Falle um einen ermessensspielraum des Pol handelt. deswegen schrieb ich ja vom sozialadäquaten Bedürfnis.

Grüße RS99

Also wie auf dem Foto mit Sicherheit zweifelsfrei zu erkennen ist, handelt es sich dabei um ein klappmesser, mit einer klingenlänge von exakt 90 mm…

Nein, nicht weil swat draufsteht, sondern weil dieses Messer einen im heft integrierten gurtschneider und einen scheibenpickel besitzt…

Der Feuerwehrmann ist nur ein Beispiel, es könnte auch ein Koch auf dem Weg ins Restaurant sein.

Was du sagst ist wohl sehr richtig, darüber weiß ich auch selbst bescheid, da ich selbst ebenfalls bei einer sicherheitsfirma arbeite, weiß ich darüber ebenfalls bescheid, aber die Absicht besteht ja nicht darin, das Messer auf Veranstaltungen mit zu führen, sondern darin, es für den täglichen bedarf mit zu führen,(wie du sagstest, Arbeit, Feuerwehr, camping, Vesper etc.pp.)…