Messezimmervermittlung

Hallo zusammen,

ein Freund und ich wollen uns dieses Jahr mit einer Messevermittlung selbstständing machen. Meine Frage ist folgende: Müssen wir eine GmbH oder OHG oder ähnliches gründen oder reicht es, wenn ich mir einen Gewerbeschein hole? Er ist Student und Ausländer… somit werde ich das Ganze auf mich anmelden. Ich bin allerdings Arbeitnehmer und will die Selbstständigkeit als Nebenverdienst nutzen. Wie gehe ich am Besten vor? Muss ich zum Amtsgericht und mich da anmelden? Ich habe überhaupt keine Ahnung von dem Ganzen und deshalb würde ich mich sehr über Tipps und Ratschläge freuen.

Gruß, Futureclass

Hallo Futureclass.

Grundsätzlich würde ich Euch raten, nie eine Unternehmung bei der 2 Partner beteiligt sind, auf nur einen der beiden „laufen zu lassen“.

Eine GbR ermöglicht es durch die Formulierung eines Gesellschaftervertrages ganz klar festzulegen, wer in welcher Form und in welchem Ausmaß „eingespannt“ ist.
Denn, abgesehen von den rechtlichen Aspekten, selbst (oder gerade die) beste Freunde können (und werden) bei bestimmten Entscheidungen verschiedene Sichtweisen haben. Und genau dann ist es wichtig, entsprechende Regularien in Schriftform zu haben.
Und rein von den Formalitäten her bist Du bei der Gründung/Anmeldung einer GbR nicht mehr oder minder beansprucht als bei einer „normalen“ Gewerbeanmeldung.

Eine Übersicht der verschiedenen Gesellschaftsformen findest Du hier: http://www.existxchange.de/expertenartikel-existenzg…

Bezüglich des Ablaufes zur Anmeldung/Gründung einer GbR:
"Vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit haben alle Gesellschafter mit Hilfe eines Formulars den Betrieb beim Gewerbeamt anzumelden.

Die schriftliche Form des Gesellschaftsvertrages ist zwar nicht vorgeschrieben, es ist aber aus Rechtssicherheitsgründen dennoch ratsam, den Gesellschaftervertrag in Schriftform festzuhalten. Eine GBR lässt sich schnell und ohne aufwendige Formalitäten gründen. Es besteht keine Registerpflicht. Auch ist die Gründung einer GbR kostengünstig; ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. "
Der folgende Artikel geht etwas genauer auf den Unternehmer (als Kaufmann) ein: http://www.existxchange.de/expertenartikel-existenzg…

Für welche Form Ihr Euch auch entscheidet, ich wünsche Euch viel Erfolg bei Eurer Unternehmung!!

Grüße

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Hi,

Eine GbR ermöglicht es durch die Formulierung eines
Gesellschaftervertrages ganz klar festzulegen, wer in welcher
Form und in welchem Ausmaß „eingespannt“ ist.

Was dir im Außenverhältnis kaum nützt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…
oder: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag… unter „VI. Haftungsbegrenzung der GbR“

Zitat:
Der BGH hat mit Urteil vom 27.09.1999 (AZ II ZR 371/98) zur Haftung einer GbR mit beschränkter Haftung Stellung genommen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bürgerlichen Rechts kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen Hinweis, für Verpflichtungen nur beschränkt einstehen zu wollen, beschränkt werden. Für eine Haftungsbeschränkung bedarf es stets einer individualvertraglichen Vereinbarung.

Mein Tip: Finger weg von einer GbR.

mfg Ulrich