Ist auf Grund eines Messfehlers des staatlichen Vermessungsamt im Jahr 1976 eine Grenzkorrektur zwischen zwei Nachbargrundstücken
jetzt noch möglich?
Hallo,
eine Antwort habe ich nicht, aber eine Nachfrage.
Ist „nur“ ein Grenzstein falsch gesetzt oder ist es auch im Grundbuch falsch eingetragen worden?
Vielleicht hilft http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch#Fehlerhafte_E… , wenn der Fehler ins Grundbuch eingetragen wurde.
Cu Rene
Der Messfehler geht laut Vermessungsamt über mehrere Nachbar-Grundstück.Aber nach welchem Messgehalt die Grenzpunkte sitzen,
ob mit oder ohne Messfehler, weiss wahrscheinlich nur das Vermessungs-amt.
Zurück zu meiner Frage.Ein Nachbar möchte eine einseitige Grenzkorrektur.Ist dies nach so langer Zeit noch möglich?
Otto D. Huber
HAllo An sich ist es schon möglich, dass da nachkorrigiert wird nach so langer Zeit, aber nicht nur an einer Seite bei dem einen Grundstück, denn sonst hat er ja plötzlich womöglich mehr als ihm zusteht, und der nachbar ist zu beiden seiten um Grundstück besch***** ,wenn der Fehler nicht zu allen Seiten und über die mehreren Grundstücke hin überprüft und neu berechnet werden.
Ich hab es nur mal für 2 private Grundstücke + Strassenkreuzung/GEmeindegrund erlebt. Fehler war noch etwas älter.
Der der die Grenzen überprüft und korrigert haben will, darf den Spass für alle zahlen und das kann ins Geld gehen, wenn es offenbar um mehrere Grundstücke geht. Und ob man hinterher wirklich besser dasteht, als vorher oder einfach nur so gut wie man sich das so zuvor denkt, ist auch nicht gesagt.
Gruß Burli
Hallo Burli,
interessant was Du schreibst. Herzlichen Dank.
Konkret geht es darum ob ein im Grundbuch ordnungsgemässer
Kauf bzw. Besitzerwechsel eines Anwesens im Jahre 1990 nachträglich
von einem Nachbarn bezüglich der gemeinsamen Grenze in Frage
gestellt werden kann.
Der Kaufvertrag wurde auch durch einen Notar beurkundet.
Die vom Nachbar angestrebte Grenzkorrektur beträgt nur wenige
Zentimeter Korrektur.
Otto D. Huber
Hallo,
Die vom Nachbar angestrebte Grenzkorrektur beträgt nur wenige
Zentimeter Korrektur.
Um welche Fläche mit welchem Wert geht es denn konkret?
Wenige Zentimeter könnten - je nach Grundlage - unter „Messungenauigkeit“ fallen.
Gruß
Jörg Zabel
Hi,
HAllo An sich ist es schon möglich, dass da nachkorrigiert
wird nach so langer Zeit, aber nicht nur an einer Seite bei
dem einen Grundstück, denn sonst hat er ja plötzlich womöglich
mehr als ihm zusteht, und der nachbar ist zu beiden seiten um
Nein, das ist nicht so! Denn wenn sich die ausgemarkte Fläche wirklich verkleinert, dann hat er halt bislang mehr Fläche gehabt als ihm eigentlich zustehen würde! Und genau das wird richtig gestellt. Die Fläche im Grundbuch ändert sich nicht, auch nicht der Wert der Fläche…
Grüße
Hi,
Konkret geht es darum ob ein im Grundbuch ordnungsgemässer
Kauf bzw. Besitzerwechsel eines Anwesens im Jahre 1990
nachträglich
von einem Nachbarn bezüglich der gemeinsamen Grenze in Frage
gestellt werden kann.
Der Kaufvertrag wurde auch durch einen Notar beurkundet.
???
Um was geht es eigentlich? Grundbuch Kataster! Der Eigentümerwechsel wird im Grundbuch festgehalten und die Position der Grenzpunkte im Kataster. DIe beiden Dinge haben aber erstmal nichts miteinander zu tun.
Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
es geht darum ob eine Grenzkorrektur zwischen zwei Nachbargrund-
stücken durch eine zivilrechtliche Klage des Nachbarn gegen den anderen Nachbar vorgenommen werden kann.
Gekauft wurde das Anwesen im Jahre 1990.
Hallo Joerg Zabel,
Um welchen Wert es bei der Fläche geht vermag ich nicht zu sagen.
Wird der Grundstückspreis von 1990 zu Grunde gelegt oder wird der
Heutige Wert als Masstab genommen.
Auf Rückfrage beim staatlichen Vermessungsamt bezüglich des Mess-
fehlers wurde mitgeteilt,dass es sich nur um wenige Zentimeter
handelt.
Aber darum geht es vordergründig noch nicht sondern wird eine
Klage wegen dieses Messfehlers von gerichtswegen angenommen.
Otto D. Huber
Ich hab auch nicht vom Wert oder Grundbuch gesprochen, sondern nur davon, dass einer der Grundstücks-Besitzer anzweifeln kann, dass die Grenzsteine richtig liegen, so dass irgendwo im Realen (also „das Grundstück“ nicht Grundbucheintrag oder Katasterkarte) die Fläche zu groß oder zu klein ist. Sprich Nachbar A nutzt Fläche die eigentlich Nachbar B gehört oder umgekehrt und einer von beiden kann nun die Vermesser bestellen, die die Grenzsteine korrigieren.
Aber das geht dann nicht nur für eine Grenze, sondern dann wird der ganze Abschnitt kontrolliert.
Denn wenn sagen wir bei einer Reihenhaussiedlung jeder ein Grundstück von 5 m Breite hat und ein Nachbar will das nachgeprüft haben, da er nur 4,50 hat, dann kommen die Vermesser nicht und zwacken jetzt beim nächsten die 0,5 m ab oder von beiden Seiten 0,25, denn dann hat der/die Nachbar/n ja wieder zu wenig, sondern dann wird eben alles so eingemessen, wie es gedacht und geplant war und im Kataster festgehalten wurde.
Und da können dann fiese Dinge zum Vorschein kommen, Gebäude, die nicht da stehen wo sie stehen sollen (dann werden mit Glück die Karten korrigiert) oder Grenzsteine die eben nicht da liegen wo sie liegen sollen, sondern noch ein Stücken weiter rüber müssen, wo evtl auch schon was steht(dann müssen sich die Nachbarn einigen, was nicht immer einfach ist), man bekommt Probleme mit den vorgeschriebenen Abständen von Bäumen oder Gebäuden zu Grenzen etc.
Korrekturen sind also durchaus möglich, muss ja schliesslich alle sseine Ordnung haben
Gruß Burli
Hallo,
ich kann nur für BW sprechen und wenn ein Grenzpunkt falsch sitzt, dann kann durchaus auch das Vermessungsamt (wenn es von dem Mängel weiß) diese Korrektur von Amts wegen durchführen. Wenn ein Nachbar die Lage der Grenzpuntke anzweifelt, dann soll er nachmessen lassen und auch hier gilt: sitzen die Grenzpunkte falsch, dann werden diese korrigiert.
GRüße
Wolfgang
Hi,
Aber das geht dann nicht nur für eine Grenze, sondern dann
wird der ganze Abschnitt kontrolliert.
dann verstehen wir uns richtig, so was wird selbstverständlich überprüft und nennt sich die Nachbarschaft kontrollieren, also ein Grenzpunkt muss sich in das Umfeld einfügen, aber das hier detailiert zu erläutern sprengt den Rahmen…
Hallo,
natürlich weiss das staatliche Vermessungsamt von dem Messfehler.
Die Grundstücke wurden ja vom diesem Amt im Jahre 1976 vermessen.
Und anschließend auch bebaut.
Gestört hat sich bisher auch niemand an den Messfehlern.
Liegt hier nun eine Verjährung vor oder nicht?
Otto D. Huber
Hallo,
mir ist nicht bekannt dass es hier so was wie eine Verjährung gibt. Immerhin werden auch heute noch in BW Grenzen anhand der Landesvermessung festgestellt (die Landesvermessung war Anfang des 19. Jhdt.) und hier werden sicherlich auch heute noch Messfehler entdeckt.
Grüße
Wolfgang