In unserem B-Plan stimmen die Höhenlinien nicht mit der Realität überein. Der für das Haus relevante Nullpunkt wurde definiert mit 581,20m ü.NN an einer gewissen Stelle auf dem Grundstück - nun stellt sich nach einer Messung heraus, dass dieser Punkt im Gelände tatsächlich auf 582m ü.NN liegt. Dies würde bedeuten, das Haus 80cm tief in die Erde einzugraben.
Was kann man gegen einen Messfehler im rechtskräftigen B-Plan tun? Die Gemeinde zeigt sich - gelinde gesagt - desinteressiert, diese Sache schnell und unbürokratisch zu lösen.
Warum sollte man das Haus 80 cm eingraben? Die Haushöhe wird doch relativ zum Grundstück und nicht N.N angegeben-
Wer misst genauer? Das Katasteramt oder ich selber mit meinem GPS-Gerät? Oder woher weisst du, dass dein Ergebnis richtig ist?
Wurde auch derselbe Punkt für ie Messung genommen?
PS: Grüßen ist toll!
Hallo HFHaelge,
vielen Dank!
Nun etwas präzisier: Da es sich um ein Hanggrundstück handelt, sind auf dem gesamten Plan die Höhenlinien eingezeichnet. Wir vermuten, dass diese Höhenangaben per Satellit ermittelt wurden; das Grundstück war bisher stark überwuchert. Unsere Messung nun wurde von einem Vermessungsingenieur vorgenommen.
Die Befürchtung, das Haus 80cm eingraben zu müssen, resultiert aus folgendem Sachverhalt: Als Nullpunkt wurde definiert 581,20m üNN, und dieser Punkt auf dem B-Plan markiert. Wenn man an dieser Stelle die Höhe misst, kommt man aber auf 582m üNN, ergo: der offizielle Nullpunkt liegt 80cm tiefer in der Erde.
Und bisher tut die Gemeinde unsere freundlichen Bitten / Anfragen mit einem lapidaren „es bleibt bei 581,20m“ ab. Und wer möchte schon aus dem Wohnzimmerfenster schauen und auf Bauchhöhe das Gras sehen? Ganz zu schweigen von der anderen Seite: Hier würde das gesamte Erdgeschoss in der Erde stecken.
Vielen Dank für konstruktive Antworten und herzliche Grüße!
Heike / 119903
Hi,
was soll der Nullpunkt bedeuten? EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe)? Gibt es in der direkten Nachbarschaft auch schon fertige Häuser bzw. welche in Bau? Wenn ja gäbe es hier ggf. einen Ansatzpunkt: Wenn so gebaut würde wie auf dem B-Plan würde das Haus wesentlich tiefer sitzen als die der Nachbarn was eine Benachteiligung mit sich bringt bzw. es bescheiden aussieht, wenn ein Haus auf einmal wesentlich niedriger ist als die der Nachbarn…
Grüße
Hallo und vielen Dank! Ja, der Nullpunkt bezieht sich auf Erdgeschossfußbodenhöhe. Der B-Plan gilt für genau drei Grundstücke, eines ist leer, eines befindet sich einige Meter höher und ist bebaut. Dieses Haus steckt nicht im Erdboden, wobei natürlich nicht klar ist, ob es da auch Messfehler gibt (Gelände ist etwas ebener).
Herzliche Grüße,
Heike / 119903
Hallo,
ohne den Bebauungsplan und die textlichen Erläuterungen bzw. die Begründung zu kennen, ist das absolute Raterei!
Ein Bebauungsplan hat normalerweise eine (flurstücksgenaue) Plangrundlage, normalerweise eine Liegenschafts- oder Flurkarte (ohne Höhenlinien). In manchen Gemeinden gibt es (oder gab es vor dem allgemeinen Haushaltschaos…) eine sog. Stadtgrundkarte oder eine erweiterte Flurkarte mit Höhenlinien, die für B.-Pläne verwendet wurde.
Höhenlinien haben zwei sehr unangenehme Eigenschaften: die Punkte auf der Linie, die nicht gemessen werden (und das ist die große Mehrheit…) werden interpoliert, also mehr oder weniger zwischen zwei oder mehr Punkten abgeschätzt. Und die zweite: Ihre zeitliche Vergänglichkeit … jeder Depp, der meint, er müsse seine Erde oder sonstwas dort „verklappen“ (aber auch jeder umgestürzte Baum) füllt konsequent das Gelände an… je „naturbelassener“ und abgeschiedener, desto mehr…
Eine andere gern gewählte Variante der „Erdmassenentsorgung“ ist in Baugebieten das „Ablegen“ von Erdaushub seiner eigenen Baugrube auf den noch nicht verkauften Baugrundstücken der Umgebung …
Über kurz oder lang passt also dann aus dem einen oder anderen Grund nix mehr zu der damaligen Höhenmessung. Deshalb ist es auch üblich, in Lageplänen zu Bauanträgen die Höhenangaben mit einem Hinweis auf ihre max. ein- oder zweijährige Gültigkeit anzugeben.
Eine Höhenabweichung von 80 cm ist nicht zwangsläufig viel.
Erst recht dann nicht, wenn die Straße vor dieser geplanten Haustür auf dem mittleren Niveau einer Hanglage errichtet werden muss. Es dürfte jedem einleuchten, dass man eine solche Fahrbahn relativ wenig geneigt errichten muss, wenn man keine Steilkurve oder demnächst ihr gesamtes Regenwasser im Vorgarten haben will…
Du siehst also: ein Haufen Unbekannter, den niemand per Ferndiagnose entwirren kann
Der Architekt des Bauvorhabens sollte ggf, helfen können (Stichwort: Befreiuung vom B.-Plan)
Gruß vom
Schnabel
Hallo!
Als Nullpunkt wurde definiert
581,20m üNN, und dieser Punkt auf dem B-Plan markiert. Wenn
man an dieser Stelle die Höhe misst, kommt man aber auf 582m
üNN, ergo: der offizielle Nullpunkt liegt 80cm tiefer in der
Erde.
Und bisher tut die Gemeinde unsere freundlichen Bitten /
Anfragen mit einem lapidaren „es bleibt bei 581,20m“ ab.
kann es sein, daß ihr und die Gemeinde aneinander vorbeiredet? Ein Nullpunkt dient ja gerade zu, alle Beteiligten auf die gleiche Höhe einzunorden. Der Nullpunkt ist also nicht durch die Höhe definiert, sondern die Höhe durch den Nullpunkt - quasi wie ein Uhrenvergleich: man einigt sich darauf, daß DIESER feste Punkt jetzt 581,20 Meter hoch liegt. Und von dort aus messen dann alle Beteiligten.
Ich kenne kaum zwei geographische Messungen, die eine wirklich identische Höhe ergeben. Deswegen legt man ja Nullpunkte fest. In der Regel ist so ein Nullpunkt dann durch eine geographische Gegebenheit bestimmt, z.B. durch einen Grenzstein oder einen Vermessungspunkt oder einen Kanaldeckel oder sonst irgendeine feste Einrichtung. Was befindet sich bei euch denn an der Stelle?
Die Gemeine argwöhnt möglicherweise jetzt, ihr wollt 80 Zentimeter höher bauen, weil sie nicht weiß, was ihr eigentlich wollt.
Gruß,
Max