Hallo,
A hat eine Wohnung und hat mit B einen Untermietvertrag.
Mal angenommen A einen Untermieter B, der nicht bereit ist auszuziehen. A hat mit B einen unbefristeten Untermietvertrag für eine möblierte Wohnung. Mündlich Vereinbart wurde, dass A am Wochenende in A’s Wohnung übernachte und diese nutze.
Beim ersten Besuch A festgestellt, dass vermehrt Leergut und Essensreste in der Küche über einen längeren Zeitraum gelagert wurden.
Vorgefunden haben sich jede Menge Ungeziefer und auch das ganze Geschirr war benutzt und schimmelte schon. Auch das Wohnzimmer und Bad waren in keinsterweise geputzt. Darauf hat A dem Untermieter mündlich eine kündigung ausgesprochen und schriftlich am 14.Sep des Monats zukommen lassen. A dem Mieter zum Ende diesen Monats (Sep.) gekündigt, da möbliert und A in der Wohnung am Wochenende ist. Als Kündigungsfrist ist das im Untermietvertrag so geregelt: Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Kalendermonats kündigen.
Des Weiteren sind kleinere Gegenstände zerstörrt worden. Der Untermieter ist zu keinem Zeitpunkt bereit auszuziehen.
Nun die Frage, im Mietvertrag steht nichts von möbliert drin und auch nicht über den Aufenthalt von A. Kann A die Wohnung leer räumen? A wurde gesagt dass die Kündigung nicht rechtens sei, da gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monate gilt unter angaben von Gründen. Die angeführten Gründe sind nicht aussreichend. Was kann A tun um B möglichst scshnell raus zu bekommen?
A befindet sich derzeit nicht in dem Ort der Wohnung, daher auch die Untermiete.
Kann A jemdenden bevollmächtigen, täglich nach dem Rechten zu sehen und auch Beweise sammeln?
Vielen Dank