Messie ist Eigentuemer einer Wohnung

Mehrfamilienhaus, ein Eigentuemer ist Messie, 2 Mieter haben Mietminderung durchgesetzt, leider ist WEG lethargisch.
Haeufiger Besuch Gesundheitsamt, Polizei, Feuerwehr, Sozialdienst, Zeugen, Fotos vorhanden, Keller & Auto vermuellt.
Messie lehnt Hilfe ab, kommt aber brav, unschuldig und blauaeugig zur ETV.
RAe haben geschrieben, Frist gesetzt.
Nutzlos, kaum Rechtsgrundlage, wuerde WoEigG § 14 Abs 1 & 4 greifen?
Oder gibt es eine Klagemoeglichkeit Vernachlaessigung/ Wertverlust, dann Enteignung?
Chancen/Kosten?
Danke

Ich bin zwar kein Anwalt, kann also keine 100%ig rechtssicheren Tipps geben (Sie haben ja bereits RA befragt), aber meines Erachtens muss man unterscheiden:

  1. seine Wohnung, Auto, Keller, etc. sind seine Sache. Da darf er müllen, wie er will.
  2. beim Gemeinschaftseigentum (Garage, gemeinsamer Keller, etc.) kann man dagegen vorgehen.

In seinem Eigentum darf er aber nicht so viel müllen, dass eine Belästigung oder eine Wertminderung der Anlage vorliegt (Geruch, Schäden an der Bausubstanz, Ungezieferbefall durch den Müll, sinkender Wiederverkaufswert, etc.), Wenn bereits Polizei und Feuerwehr da waren und Fotos vorliegen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, den Zustand zu beenden, notfalls vor Gericht.

Enteignen geht wahrscheinlich nicht, außer der Mensch ist jenseits seiner geistigen Fähigkeiten.

Was die Kosten angeht, das kann Ihnen nur der RA sagen (Angebot einholen bzw. Kostenschätzung). Ist Ihre WEG rechtsschutzversichert? Wenn nicht, ist eine gemeinsame Klage (mit Kostensplitting) sicher besser und billiger, als den Zustand weiterhin zu ertragen und Geld durch Mietkürzungen zu verlieren. Auf wie viele Köpfe würde sich das denn verteilen? Wenn der Messie den Prozess verliert, muss er wahrscheinlich das meiste selber zahlen. Vielleicht erreicht man ja über das Kostenargument, dass er sich helfen lässt.

Wenn Sie Verwandte und/oder Freunde kennen, würde ich die auch mit einbeziehen. Die können oft mehr erreichen als offizielle Stellen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Viel Glück!
seekir

Hallo Messie !
Ärgerlich wenn man als Eigentümer mit derartigen Mietern zusammen wohnen muß.
Aber wass müsste man machen :
Mit den Mietern und Eigentümer der vermieteten Wohnung haben Sie sicherlich schon gesprochen und sie aufgefordert,den Mangel zu beseitigen.
Da es ein „öffentliches Ärgernis“ ist könnte WEG § 14 Abs.1 greifen.Aber auch die Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung studieren.
Wie würde ich vorgehen :
Beschlussvorlage in die Eigentümerversammlung einbringen und die vermietenden Eigentümer damit auffordern den Mangel beseitigen zu lassen.Ist die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen,den Verwalter ebenfalls über einen Beschluss auffordern,den Urzustand wieder herstellen zu lassen.Die Behandlung in der Eigentümerversammlung ist Voraussetzung dafür,dass auch an gerichtliche Schritte gedacht werden kann.
Gebe zu ,eine schwierige Sache,zumal wenn vermietende Teieigentümer nur an den Mieteinnahmen ein Interesse haben.
dipowis

Hallo, ihr habt schlechte Papiere!
Enteignung würde nur greifen, wenn er mit Zahlungen im Rückstand ist!
Warum verdonnert die WEG Ihn nicht zu sonderzahlungen wegen aufräumen usw. Vielleicht zahlt er nicht!
Wenn doch dann habt Ihr sehr viel Pech!
Gruss Hermann

Hallo deenfrj,

aus welchem Sachverhalt heraus soll der Messivermieter verklagt und enteignet werden??? Zu deutsch, wieso sollte es den Mietern oder wem auch immer zustehen, jemanden letztendlich zu enteignen- „nur“ weil ein Messie sich zumüllt? Ist leider so! Eine allgemeine Gefährdung von Leib und Leben anderer muss erst mal nachgewiesen werden.
Ein Verklagen (auf Enteignung) stünde wohl am ehestem Verwandten oder dem Staat bei allgemeiner Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder der Allgemeinheit.
Sonst sehe ich da wenig Chancen, dass man langfristig etwas erreicht- dann wird es wohl für die Mieter eher auf Mietminderung, Vergleich und dann auf Auszug hinauslaufen- aber dass solltest du wohl nochmal einen Anwalt fragen, den das ist meine Laienmeinung.

PS- Vielleicht kann man ihn herauskitzeln, indem man ihm auszahlt- er sich ein eigenes Anwesen besorgen kann.

hallo deenfrj
also ich habe selber 2 eigentumswohnungen
und mir ist ein gleicher fall bekannt.
in dem fall wurden unterschriften gesamelt,
fon den mietern und den nachbarn drum herum nur in dem fall war es ziemlich laut abends gewesen und wie gesagt auch ein messie.
er wurde der wohnung enteigt hat aber sehr lange gedauert bis das vollzogen wurde,ca 1 jahr
eine private klage würde ich an ihre stelle nicht anstreben,aber eine sammelklage würde eventuell helfen.
über die kosten kann ich ihnen leider nichts sagen.
leider gibt es solche typen immer wieder.
ich hoffe ihnen ansatzweise geholfen zu haben.
Gjulijanu

In seiner Wohnung kann der Messie machen, was er will, solange keine Belästigung nach außen dringt. Auch in seinem Keller und selbstverständlich auch in seinem Auto. Sein Auto geht ja wohl wirklich niemanden etwas an.
Sollte er Gemeinschaftsräume vermüllen, besteht die normale Handhabe.
Wegen Vernachlässigung der eigenen Wohnung Enteignung??? Das ist doch seine Sache.
Hier sollte erstmal beschrieben werden, inwieweit die Rechte anderer verletzt werden,
anstatt die Privatrechte eines Messies einschränken zu wollen.