Messiebude und Räumung

Hallo, ich möchte wissen, ob eine Behörde sich gegen den Willen des Bewohners Zugang zu einer Wohnung verschaffen kann, wenn der Bewohner ein Messie ist.

Aktuelle Lage: der Bewohner bekam Besuch von der Polizei, weil er im Garten aus Spass einen Bildschirm zerschlagen hatte. Die Nachbarn bestellten die Polizei. Daraufhin wurde die Wohnung durchsucht und fotografiert.
Nun hat der Bewohner Angst, dass seine Wohnung geräumt werden könnte.

Gruß
Kosmokatze

Moin, Kosmokatze,

Hallo, ich möchte wissen, ob eine Behörde sich gegen den
Willen des Bewohners Zugang zu einer Wohnung verschaffen kann,
wenn der Bewohner ein Messie ist.

nur dann, wenn der Verdacht besteht, dass von der Wohnung eine Gefahr für die Nachbarn ausgeht. Dazu braucht’s Seuchengefahr, die Befürchtung, dass der Fußboden wegen Überlast zum Mieter, der drunter wohnt, durchbricht, oder Gefahrstoffe wie zB Benzin. 77.000 gespülte Joghurtbecher interessiern niemanden :smile:

Gruß Ralf

Grundlage?
Hallo,

Daraufhin wurde die Wohnung durchsucht und fotografiert.

Dafür würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren.

LG Petra

Hallo,

die Polizei wird im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr gehandelt haben, und Anhaltspunkte für Eigen- und Fremdgefährdung entdeckt und dokumentiert haben. Diese wird sie jetzt an die zuständigen Stellen weiterleiten, die dann ggf. weitere Maßnahmen veranlassen. Dass kann tatsächlich eine Räumung von Müll sein, kann aber auch bis in Richtung Einweisung in eine Anstalt und/oder Einrichtung einer Betreuung gehen. Was eben so notwendig erscheint um Eigen- und/oder Fremdgefährdung auszuschließen. Kann aber auch sein, dass gar nichts nachkommt, weil die zuständigen Stellen die von der Polizei dokumentierten Anhaltspunkte für nicht ausreichend erachten, um tätig zu werden.

Gruß vom Wiz

Die Räumung könnte ihm passieren, Begründung: Öffentliche Sicherheit und ordnung