Messiehaus als Pflichtteilsanspruch- Bewertung?

Bei einem Messiehaus kommen neben umfangreichen Entrümplungs- und Sanierungsmaßnahmen etliche Kosten auf einen zu. Der erreichbare Verkaufswert ist deutlich unter dem normalen.

Wie wird nun das Haus bewertet? Kann man mit einem Gutachten eines Sachverständigen den Wert schätzen lassen und wird dieser dann auch beim Erbschein und der Besteuerung (Erbschafts-/ Schenkungssteuer) anerkannt? Kann dies auch nachträglich geschehen, wenn der vom Finanzamt oder Nachlassgericht angesetzte Wert (oder muss dieser vom Steuerpflichtigen angegeben werden? reicht da eine Schätzung oder muss man das schon durch Gutachten beweisen?) zu hoch ist? Kann man alle Kosten, wie z.B. das Entrümpeln, vom Wert abziehen?

Wenn es nicht einmal eine Brandversicherung gibt- ändert das irgendwas am Wert des Hauses?

Da der Wert des Hauses gering ist- kann er auch als Ersatz der Pflichtteilsauszahlung vereinbart werden? Evtl. mit Verknüpfung mit der Zahlung vorhandener Schulden?

Wie ist die Rechtslage?

Servus,

eine Teilantwort betreffend Bewertung für die ErbSt (weil da von „Finanzamt“ die Rede war, obwohl das FA sich nicht um Pflichtteilsausgleich kümmert): Der Steuerpflichtige kann den Nachweis führen, dass der gemeine Wert geringer ist als der nach §§ 192 - 196 BewG ermittelte Wert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder