in einer wohnungseigentümergemeinschaft(wetgs) hat sich ein messi mit eingekauft,an den fenstern ist schon schwarzer schimmelpilz zusehen,aus der wohnung kommt unangenehmer geruch herraus,dieses wurde bei gemeindverwaltug und gericht vorgebracht ohne erfolg die verhängten maßnahmen wurden vom beschuldigten nicht behoben.da die wohnanlage über eine gemeinsahme aula verfügt wurde diese von beschuldigten als lager und abstellplatz benutz nach mehrmaliger aufforderung der wetgs. beseitigung vergrößerte sich lagerung.
wie kann man hiervorgehen
ausräumen und beseitigen des unrats aus der aula
ich danke im voraus für die bemühungen
hallo vento0802
eine schwierige situation, auch da bereits gerichte eingeschaltet wurden.
besser wäre es gewesen, dem messi hilfe anzubieten. kein messi fühlt sich wohl in seiner umgebung,meist ist er hilflos auf sich allein gestellt und der unterstützung von aussen nicht abgeneigt.
solange die übrigen hausbewohner nicht durch zb.ratten, extreme geruchsbelästigung, schimmelverbreitung etc.gesundheitlich beeinträchtigt werden, können die gerichte kaum einschreiten, denn in seinem eigentum kann er tun, wie ihm beliebt.
anders sieht es mit der mülllagerung in der gemeinsamen aula aus. hier bedarf es (nur)eines mehrheitlichen beschlusses der übrigen eigentümer um die räumung zu veranlassen. diesem beschluss wird er sich beugen müssen, notfalls per gericht.
ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, das ein persönliches, verständnisvolles gespräch mehr wirkung zeigen und vor allem das zukünftige zusammenleben erleichtern würde.
mit freundlichen grüßen
alsara
hilfe wurde angeboten aber nicht angenommen
die gerichtsverhandlung war die geruschbelästigung und ratten bestandteil der verhadlung mit auflagen ohne erfolg
auch gespräche für plichten und rechte wurden geführt mit zusicherung der besserung leider ohne erfolg
durch gezielte maßnahmen haben wir das rattenproblem beseitig zum schutz aller
duch die gespräche kam heraus das sie genau wisse was sie tut und was ihre rechte sind ,und die plichten???
schwierige lage was tun.
Diese (oder eine ähnliche) Frage habe ich schon vor ein paar Tagen erhalten und vorgestern beantwortet (müsste über die Suche auffindbar sein). Hier nochmals das Wichtigste in Kürze:
Seine Wohnung ist seine Sache, aber sobald er jemanden belästigt (Geruch, Gesundheitsgefahren durch Schimmel, etc.), kann man dagegen vorgehen. Gemeinschaftsräume müssen sauber gehalten werden. Man kann ihm ein Ultimatum stellen, bis wann er den Unrat aus der Aula zu entfernen hat. Wenn das nichts bringt, muss man notfalls selbst die Entsorgung vornehmen (lassen) und ihm in Rechnung stellen.
Ich denke, man kann auch dagegen vorgehen, wenn die Bausubstanz beschädigt wird (Schimmel). In extremen Fällen könnte der Anlage sogar eine Wertminderung drohen.
Mein Tipp: Dranbleiben, einen Anwalt konsultieren, zur Not vor Gericht ziehen. Rausklagen wie einen Mieter kann man ihn aber leider nicht.
Ich möchte betonen, dass das nur meine persönlichen Einschätzungen sind, denn ich bin kein Jurist. Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein wenig helfen.