Dann soll ( muss !) dich deine Firma auf einen Lehrgang schicken.
Und die nötigen Messgeräte hat die Firma bereitgestellt ?
Da die Prüfungspflicht nicht neu ist, wer hat es denn bisher gemacht ? Ein externer Prüfdienst gegen Bezahlung ?
Gibt es keinen Hauselektriker im Betrieb ?
Wie so eine Prüfung der elektrischen Geräte im Betrieb prinzipiell abläuft kann man in Broschüren der BGV nachlesen.
Sie besteht aus Besichtigung (auf sichtbare Schäden an Kabeln, Steckern, Abdeckungen Gehäuse usw) und aus einer Messung auf Einhaltung der elektrischen Werte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrommessung) je nach Schutzart der Geräte.
Alles vorhanden. Mein Teamleiter hat das bis heute gemacht (und wird es auch weiter mitmachen)
Ich suche den passenden Lehrgang. Das ist vor allem mein Problem.
Damit hast Du auch nach einem Kurzlehrgang nicht annähernd die erforderliche Eignung (siehe §3 Abs.1) und solltest die Prüfung an einen externen Dienstleister vergeben.
Dient auch Deiner eigenen Sicherheit und Verantwortung.
es gibt nahezu vollautomatische Messgeräte, bei denen am Ende eine „Bestanden“ - „Nicht bestanden“ Anzeige am Gerät steht.
Dann darf eine „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (hier ist kein großer Lehrgang nötig) die Prüfungen durchführen. Genau heißt es Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgerä-te zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
„Leitung und Aufsicht“ - die Fachkraft muss also „bei Fuß“ stehen.
Und so eine Fachkraft muss auch wirklich eine Fachkraft sein. Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (im Regelfall z. B. Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
Doch es gibt Lehrgänge, die sich gerade an „Nicht-Elektriker“ richten, wenn sie in ihrem Betrieb zukünftig unter Fachaufsicht einer Elektrofachkraft diese Messungen machen sollen.
Sie haben dann den Status einer „elektrisch unterwiesenen Person“ und können bestimmte „elektrische“ Dinge machen.
Es gibt recht viele Anbieter, hier wäre einer, der auch bundesweit an versch. Orten etwas anbietet.