Metallbau ohne Meister -- Selbstständigkeit

Hallo,

Ich möchte mich selbstständig machen und zwar im Bereich Metallbau. Um es zu konkretisieren, ich beabsichtige ein kleines 1-Mann Unternehmen aufzubauen, in dem ich Gartenzäune, Tore, Geländer usw selbst schweißen und verkaufen möchte. Ich habe keinen Metallberuf gelernt, habe allerdings MAG - Schweißerpässe 1-6. Die Berufsbezeichnung selbst, setzt ja einen Meisterbrief als Vorraussetzung einer gewerblichen Anmeldung dar. Nun zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit trotzdem ein Gewerbe diesbezüglich anzumelden ohne Schwierigkeiten mit der Kammer zu bekommen. Man könnte es ja als Restaurierung von Zäunen und den Vertrieb mit Montage deklarieren (was ich ja auch anbieten möchte), aber das sollte nicht der Sinn und Zweck des Ganzen sein. Also benötige ich ei paar Tipps von Euch.

Ich danke Euch schon einmal im vorraus.

Gruß
Paule

Hallo Paule.

Ganz sicher bin ich mir nicht, ob Du ohne Meister einen Betrieb in diesem Bereich anmelden kannst.
Der Metallbaumeister zählt immer noch zu den Geschützen Berufsgruppen des Handwerks.
Aber einfach mal bei der Kammer fragen.

Bis dann.

Gruß
Flachse

Hallo,

Ich möchte mich selbstständig machen und zwar im Bereich…

Gruß
Paule

Hallo Paule2220,
hier kann ich dir leider keine fundierte Antwort geben. Ich würde mich in diesen Fall an einem Seniorenexpertenrat wenden, den es in vielen Orten gibt. Das sind Rentner die der Wirtschaft beratend für ganz kleines Geld zur Seite stehen.
Viel Glück und Erfolg!!

Gerrit

Hallo Paule,

ich bin leider kein Experte fürs Handwerk und kann deshalb nur Vermutungen anstellen.

Ähnlich wie beim Schneider, der ohne Meisterbrief nur eine Änderungsschneiderei anmelden kann, wirst Du wahrscheinlich auch keinen Schweißerbetrieb anmelden können, sondern nur den von Dir genannten Reparaturbetrieb und Vertrieb. Weil wer „nur“ eine Vertrieb hat, der bewegt sich im Handel und da gelten andere Gesetze.

Aber wie gesagt, es gibt da Menschen, die sich mit dem Handwerk besser auskennen als ich. Ich bin nur Kaufmann. - Sorry!

Grüße

Charly

Hallo Paule,

Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahme Genehmigung, wo der Meisterbrief später gemacht wird. Wobei die Genehmigung auch verlängert werden kann wenn man den Meister in der Zeit nicht schafft. Ist Ermessenssache der Kammer anfragen.
Oder es gibt die Möglichkeit ein Gewerbe ohne Meister Anzumelden mit den Einbau und Vertrieb Von Normteilen.
Das heißt Fenster, Türe und Tore die in DIN Größe Hergestellt werden.
Da diese Tätigkeit bei der HWK Angemeldet werden muss, können die auch die Feinheiten in einem Info Gespräch einem erkären. Einfach mal einen Termin bei der Kammer machen und sich beraten lassen.

gruß

jörg

Guten Tag,
versuche doch mal mit „Zaunbau“.
Schönen Gruß und viel Erfolg
Heiner

Hallo Paule,

ich habe ähnlich wie du angefangen. Vorweg eine Anmeldung in der zuständigen Hwk ist Plicht. Du kannst das Ablegen des Meisterbriefes hinauszögern, bzw, verschieben. Jedoch nur um ein Jahr oder nach ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Kammer. Du kannst auch eine Sondergenmigung einholen (Kosten ca. 800 Euro), musst dann aber trotz allem irgendwann einen Meisterbrief nachweisen.

Ein Gewerbe kannst du sehr einfach ohne Kammer anmelden. Es wird auch lange neimand danach Fragen, was du da eigentlich machst, bis etwas passiert (Unfall). Gerade bei Geländern rate ich dir drigend ab. Nicht dass du es fachlich nicht kannst, sondern weil du nicht mehr froh wirst, falls etwas passiert und herauskommt, dass du hierfür keine Genemigung hast.
Nur als Montage Firma zu arbeiten geht auch nicht, da der wo montiert der haftende ist.

Evtl. Mit einem Schlosser zusammentun, der durch dich Zäune den Kunden anbieten kann, der dich als Supunternehmen bezahlt und die Rechnung geht über den Schlosser. Gewinnspanne ist nicht gerade die beste, da der Schlosser mitverdienen will, aber vielleicht findest du hierdurch einen Anfang.

Gruß

Wen