Metallbau ohne meister

Metallbau ohne meister

Hi,

ich habe seit einem Jahr ein Montage Service (Kleinunternehmen)und bin auch gelernter Metallbauer.
Arbeite noch Hauptberuflich in einer Schlosserei, wo ich auch über vier Jahre in einer Führungsposition gearbeitet habe, leider musste ich mich aus privaten Gründen wieder in die Produktion versetzten lassen.
Möchte jetzt aber selbst Geländer, Zäune, Fenstergitter etc. bauen.
Habe jetzt einen Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO gesellt der mich bei Bewilligung 650€ und bei Ablehnung 487,50€ kostet.
Nun wurde mein Chef von der Innung angerufen und ausgefragt.
Die Innungs Meister oder Obermeister wollen mit allen Mitteln verhindern, dass Jemand ohne Meisterbrief eine
Schlosserei oder einen Fertigungsberieb anmeldet.

Es ist nur blöde, wenn man einen Kunden sagen muss, diese Arbeiten darf ich nicht machen. Sie müssen zu einem Meisterbertieb gehen. Ich darf nur montieren.
Wenn eine Schlosserei ein Fenster einbaut dürfen diese auch nicht die Leibung neu ein putzen und streichen.
Die Schlossereien die ich kenne nehmen keine Kleinen Arbeiten an( Mal ein Geländer nachscheißen oder ein neue Bodenschiene einsetzten), haben wohl Angst kein Geld zubekommen oder warten auf große Aufträge.
So verliere ich Kunden und kann meine Kleingewerbe bald ab melden. Die HWK sollte sich um alle Ihre Mitglieder kümmer und nicht nur um die die in der Innung sind und Meister gemacht haben. Sicher habe ich Restpekt vor diesem Titel und schätze ihn auch. Es gibt aner Gesellen die mindestens genau so gut sind oder besser.
Ich kenne einen Meister der lieber in einem anderem Beruf arbeiten sollte. ( Bei Brandschutztüren, wo 16 Dübeln reingehören nur 6 Dübel rein machen, weil ja einer 2,50€ kostet und man so der Firma Geld sparen kann. Dieser arbeitet wieder als Geselle, da er in Meisteranstellung nix taugt.

Sicher bin ich noch jung genug um den Meister zumachen.
Aber es geht von der Zeit einfach nicht. ( Arbeit, Familie und Kleinunternehmen )

Hat jemand eine Idee?

Gruß Patrick

Hallo Patrick

Ideen habe ich zu Deinem Problem mehrere:

  1. Idee: Solche Anfragen in das passende Brett einstellen, z.B. Rechtsberatung oder Existenzgründung.

  2. Idee: Lass dir von der IHK die Rechtsgrundlagen einer Betriebsgründung ohne Meister nennen, das geht unter bestimmten Bedingungen.

  3. Idee: Konzentriere dich auf das, was du machen kannst und vor allem besser machen kannst und überlege nicht, was bei den Anderen daneben geht.

  4. Idee: Mach dir einen realistischen Business Plan, ob deine Planungen auch funktionieren.

  5. Idee: Wenn dein Geschäftsplan finktioniert und du kannst starten, suche einen „Schein Meister“, der kann das Aushängeschild werden.

Gruß
Rochus

http://www.ohne-meister.de/

Der Metallbauer ist anscheinend zulassungspflichtig, benötigt aber keinen Meister.

Hallo!

Schau mal in meine Visitenkarte,
ich habe das kürzlich problemlos durchbekommen.

Mich hat allerdings auch niemand bei der Handwerkskammer blockiert,
und ich hab das auch so clever angestellt,
dass die garnicht anders konnten.

Vor Jahren hab ich bei der HWk schon mal nachgefragt, (die wollen ja auch Meister ausbilden),
da meinte man, ich soll betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen.
Ich habe dann ein Fernstudium gemacht,
aber als ich dieses Jahr nochmals den Antrag gestellt habe, war das offenbar nicht mehr nötig,
und ich hab sofort für 400 € meinen *Meisterbrief* bekommen.

Ich rate auch, wenn es nicht klappt, einen Rechtsanwalt zu nehmen,
und das mit Gewalt durchzudrücken.

Wenn die HWK merkt, dass jemand professionell und mit Nachdruck vorgeht,
werden die schon nachgeben.

Grüße, E !

Hallo.

  • oh man bin ich dämlich!
    Ich Idiot geb schnell mal 80 000 DM (etwa 40 000€ incl. Lohnausfall und Miet-Wohnklo) aus, jährlich nochmal etwa 1 000€ für Weiterbildung und dann nochmal 2 000€ für einen Beraterlehrgang und es geht auch für 600?.
    Geh doch einfach zum Metzger wenn du Herzschmerzen hast, dann brauchst du auch keine Krankenkasse.
    Was glaubst du denn, für was die so viel Geld verlangen, und für was du ein Jahr in die Schule gehen sollst? - Nein nicht als Schikane.

Es ist Sch…egal wieviel Dübel irgendwo montiert sind. Wenns zu wenige sind und jemand zu Schaden kommt steht derjenige ganz alleine da, ohne wenn und aber und wenn der Bauherr es merkt, bekommst du eben kein Geld.
Wenn ein Bauschaden eintritt, weil die thermische Trennung nicht stimmt, kann keiner sagen dass er es nicht wusste.
Und wenn ein Kind den Kopf durch ein Geländer steckt und erstickt bist du dran, egal was in der Norm oder der VoB oder sonstwo steht.

Ach ja, kennst du eigentlich die Stielepochen oder den Fibonacci?
Hast du eine Ahnung von der Wind- oder Schneelast - Statik?
Wie siehts mit der Thermodynamik aus?
Korrosion, Metallurgie, Schweißtechnik, Mechanik, Elektrotechnik?
Kennst du dich im Unternehmens- und Vertragsrecht aus? Kalkulation, Betriebswirtschaft? Transportwesen? Personalführung?

  • Wenn dir auch nur einer dieser Punkte nichts sagt, oder du dich darin nicht auskennst, dann erklär mir doch bitte, wie du eine Arbeit richtig machen willst? Und wenn alles für dich kein Problem ist, dann geh doch einfach hin und mach den Meisterbrief, der Vorbereitungslehrgang ist nicht Voraussetzung.
    Nur weil jemand mit einer Hilti, einem Schutzgasapparat und Zinkspray umgehen kann, soll er Fachabitur (und damit Bachelor) erhalten?
    Nichts für ungut, aber es steht schon etwas mehr dahinter.
    Wenn ich zu einem Handwerker gehe, erwarte ich auch entsprechen bedient zu werden. Das geht eben leider nur mit mit einer gewissen Grundausbildung und die ist leider nicht ohne harte Arbeit und ein wenig Geld zu erwerben.

Trotzdem
frohes Fest

Uli

Hallo,
lass das mal lieber nicht deine „Kollegen“ hören.

MfG
Uli

Moin,

Ich rate auch, wenn es nicht klappt, einen Rechtsanwalt zu
nehmen,
und das mit Gewalt durchzudrücken.

Wenn die HWK merkt, dass jemand professionell und mit
Nachdruck vorgeht,
werden die schon nachgeben.

hast Du auch Erfahrung ob Hochschulen auf so was eingehen?
Dann wäre ich nämlich ziemlich blöde gewesen, mich jahrelang durch ein Studium zu arbeiten, wenn man ein Diplom (oder heute Master) erklagen kann.
Tja, den Schlauen gehört die Welt!

Gandalf

Habe jetzt einen Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7 b
HwO gesellt der mich bei Bewilligung 650€ und bei Ablehnung
487,50€ kostet.

Offenbar darf jede Handwerkskammer diese Kosten frei Schnauze festlegen. Meine Freundin hat für ihre (genehmigte) Ausübungsberechtigung 195€ gelöhnt.

Nun wurde mein Chef von der Innung angerufen und ausgefragt.
Die Innungs Meister oder Obermeister wollen mit allen Mitteln
verhindern, dass Jemand ohne Meisterbrief eine
Schlosserei oder einen Fertigungsberieb anmeldet.

Das ist leider nicht nur im Metallbaugewerbe so, sondern in jedem Gewerk.

Bei meiner Freundin war’s so: Meine Freundin war 4 Jahre mit einer Handelsfirma selbstständig und wollte dann in ihren erlernten Beruf zurück,d.h. sie wollte das Tätigkeitsfeld der Firma auf ihren Handwerksberuf ändern,für den es den Meisterzwang noch gibt.Da aber seit Jahren keine Meisterlehrgänge mehr stattfinden,wäre ihr Fall zweifelsfrei für eine Ausnahmegenehmigung geeignet gewesen. Doch wie Ämter und Behörden nunmal sind,legen die ungenau formulierte Gesetze (wie z.B. die Handwerksordnung) gern mal zur ihrem Vorteil aus und verweigerten die Ausnahmegenehmigung mit der Begründung,daß sie die 4 gefordeten Jahre in leitender Stellung nicht erfüllt. Nach Auffassung der Handwerkskammer müssten diese zwingend im auszuübenden Gewerbe sein. In der Handwerksordnung ist aber nur die Rede davon,daß die leitende Stellung in EINER Tätigkeit vorliegen müsse,die auch zur Haupttätigkeit des auszuübenden Gewerbes gehört. Da man als herstellender Handwerker nunmal in der Regel herstellt und eigenverantwortlich *verkauft*, hätten 4 Jahre Selbstständigkeit mit einer Handelsfirma eigentlich anerkannt werden müssen. Das haben wir auch mit einigen Urteilen belegt,die in gleich gelagerten Fällen früher gefällt wurden. Doch leider meinen auch Handwerkskammern über dem Gesetz zu stehen,die lehnten trotzdem ab und bestanden weiter darauf,daß die leitende Tätigkeit im Beruf sein müssten. Auch das wäre ansich nicht das Problem gewesen, allerdings konnte sie das nicht belegen,da solche Arbeiten meist vom dienstältesten Gesellen eh verlangt und ausgeübt werden. Doch wie soll man sich die tatsächlich übernommenen Aufgaben bestätigen lassen,wenn es die früheren Firmen nicht mehr gibt? Nun,sie hat sich dann eidesstattliche Versicherungen einer Ex-Kollegin und eines Ex-Chefs geben lassen,die die Handwerkskammer zähneknirschend anerkennen musste. Ergebnis: Ausnahmegehemigung erteilt.

Die HWK sollte sich um alle Ihre Mitglieder kümmer und
nicht nur um die die in der Innung sind und Meister gemacht
haben.

Ich frage mich sowieso,wozu Handwerkskammern letztendlich nützlich sein sollen. Wir dürfen rund 150€ im Jahr an die HWK zahlen,ohne wirklich einen Nutzen davon zu haben.

Es gibt aber Gesellen die mindestens genau so gut
sind oder besser.

Genau dazu gibts ja die Altgesellenregelung. Blöd nur,daß die Paragraphenreiter in den Handwerkskammern diese Möglichkeit mit ihrer Sturheit torpedieren und die Leute trotzdem in Meisterkurse reindrängen wollen.

Sicher bin ich noch jung genug um den Meister zumachen.
Aber es geht von der Zeit einfach nicht. ( Arbeit, Familie und
Kleinunternehmen )

Bevor meine Freundin die Ausnahmegenehmigung beantragt hat,hat sie sich natürlich auch mit dem Thema Meisterlehrgänge beschäftigt. Und wenn man sich anschaut,wie denn die 4 einzelnen Module terminlich angeordnet sind,dann fragt man sich, ob die Handwerkskammern überhaupt eine Interesse haben, Leute zu Meistern zu machen. So werden gerne mal die ersten beiden Module (da werden die fachbezogenen Themen behandelt) ausgerechnet in dem Monaten gemacht,wo in der entsprechenden Branche gerade Hauptsaison ist (z.B. für Handwerker im Frühjahr). Und natürlich werden die Module zeitlich so gelegt,daß sie sich zeitlich teilweise überschneiden,so daß man auch nicht beide Module parallel machen kann und so zwangsläufig einige Monate warten muss,bis das nächste Modul erneut beginnt. Im Fall meiner Freundin hätte der ganze Meisterlehrgang im Optimalfall 7 Monate gedauert,durch die blödsinnige terminliche Planung der Module aber mind. 18 Monate.

Hallo Gandalf !

hast Du auch Erfahrung ob Hochschulen auf so was eingehen?
Dann wäre ich nämlich ziemlich blöde gewesen, mich jahrelang
durch ein Studium zu arbeiten, wenn man ein Diplom (oder heute
Master) erklagen kann.

Du vergleichst hier Äpfel mit Glühbirnen.

Mal so nebenbei bemerkt, ich wollte eigentlich auch Chemie studieren,
blos der ganze politische Zirkus in der DDR war mir dann zu unerträglich.

Zum Thema:

Das ist keine Trickserei oder so,
das ist einfach geltendes Recht.
Es wird sich über alle möglichen Dinge aufgeregt, die von der EU kommen,
ohne dass man was dagegen tun kann.

Und wenn in der Handwerksordnung aktuell steht:

„Bis auf wenige Ausnahmen können sich erfahrene Gesellen in zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der praktischen Tätigkeit von sechs Jahren, wobei vier Jahre davon in leitender Position ausgeübt wurden. Diese Möglichkeit besteht nicht für: Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Zahntechniker.“

Dann ist das geltendes Recht, auch wenn das manchen nicht gefällt.
Wenn die Handwerkskammer mauert, und der ehemalige Chef nicht bestätigt, dass der Fragesteller die 4 Jahre in leitender Position gearbeitet hat,
dann muss er das wohl notfalls als Zeuge vor Gericht aussagen müssen.
So einfach ist das.

Schöne Weihnachtstage Dir und Deiner Familie!
Grüße, Steffen !