Mal angenommen, es möchte sich jemand nebenbei auf 400€ (Kleingewerbe) in Metallverarbeitung verwirklichen.
Kann er daß ohne Meistertitel???
Die Rede ist hier von der Herstellung von Kerzenständer, Rankhilfen, Stühle, Rosenbögen usw.!!
Also individuell angefertigt!
Kann er sich als Freiberufler, Künstler oder Handwerksordnung - Zulassungsfreie Handwerke selbstständig machen?
Hat evtl. jemand Erfahrungen gemacht?
Danke
Mal angenommen, es möchte sich jemand nebenbei auf 400€
(Kleingewerbe) in Metallverarbeitung verwirklichen.Kann er daß ohne Meistertitel???
Hallo,
also grundsätzlich kann man sich natürlich auch in der Metallverarbeitung selbstständig machen. Wie es mit dem Meistertitel aussieht, sollte immer bei der Handwerkskammer erfragt werden. Hier gelten unterschiedliche Regelungen, wobei die Abgrenzung nicht ganz einfach ist. Durch eine etwas anders gestaltete Formulierung in der Gewerbeanmeldung kann ein notwendiger Meistertitel nämlich umgangen werden. Es ist dann aber darauf zu achten, auch tatsächlich nur die in der Gewerbeanmeldung aufgeführten Tätigkeiten durchzuführen. Sollte im Einzelfall ein Meistertitel notwendig sein, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Gründer selbst diesen besitzt. Genauso kann er einen Meister einstellen.
Die Rede ist hier von der Herstellung von Kerzenständer,
Rankhilfen, Stühle, Rosenbögen usw.!!
Kann er sich als Freiberufler, Künstler oder Handwerksordnung
- Zulassungsfreie Handwerke selbstständig machen?
Auch die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist nicht so pauschal zu beantworten. Die Grenzen verschwimmen hierbei oftmals. Hier lohnt sich die Nachfrage beim Finanzamt. Einige der wichtigsten Fragen rund um die Gründung werden auch in diesem E-Book beantwortet: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/E-Book-FAQ-1-3….
Als Künstler kommen allerdings nur diejenigen in Frage, die tatsächlich schöpferisch werden. Wenn also ein Entwurf für einen Kerzenständer oder einen Rosenbogen vom Selbstständigen erstellt wird, der auf seiner eigenen Kreativität beruht, ist die Einordnung als Künstler möglich. Wird hingegen nur nach Vorgaben von Kunden gearbeitet, kann es schon wieder anders aussehen.