Guten Tag,
wir haben eine gipskartonbeklankte Metallständerwand mit
der Anforderung F30 (Anforderuung vom Bauamt) fertigen
lassen. Der Trockenbauer hat die nichttragende Trenn-Wand
doppelt beplankt, aber nicht verspachtelt. (ich müsste
nachhsehen, ob wenigstens die untere Lage verspachtelt
ist, die obere ist es jednefalls nicht)
Ich bin der Meinung, dass die Verspachtelung teil der
F30-Anforderung ist. Der Trockenbauer nicht.
Was ist richtig?
In welcher Norm finde ich ggf. den entsprechenden
Hinweis dazu?
Antwort:
Ich würde beim Innungsmeister der Trockenbauer (Handwerkskammer Innungskammer)nachfragen.
Die Gipskartonplatten müssen die Brandschutzanforderung A2 nach DIN 4102 erfüllen.
Der Nachweis für die richtige Montage ist vom Trockenbauer zu erbringen und auch, dass er berechtigt ist „F30 Brandschutzwände“ zu erstellen.
Hierzu stellt die Gipsindustrie geprüfte Regelbauweisen mit geprüfter Zulassung des Wandtyps zur Verfügung, die strickt einzuhalten sind.
Die zweite Lage muss stoßversetzt zur ersten Lage aufgebracht sein. Bei Auftragsvergabe muß malerfertige Oberfläche bestellt werden.