Auf unserem Grundstück ist vor ca. einem halben Jahr ein 371 Gramm schwerer Brocken eingeschlagen. Der Schaden hielt sich in Grenzen und ich habe mir dieses Teil als Anschauungsstück ins Wohnzimmer gestellt.
Nun meinte ein Bekannte, ich müsste den Stein abgeben und ihn registrieren lassen.
Ist da was dran? Ich denke dass es mein Eigentum ist! Es gibt schliesslich kein Gesetz, dass Besitz und Eigentum von herabfallenden
Himmelskörpern regelt.
Es scheint in der Tat so zu sein, Alexander,
ein ähnlicher Fall ist der „Neuschwanstein-Meteorit“ http://www.alien.de/greyhunter/news.php?page=57&year… siehe 07.08.2002
Allerdings ist sowohl der Metoritenfall als auch der Meteorit selbst von
einigem wissenschaftlichen Interesse. Es wäre daher sicher - unbeschadet der Eigentumsfrage - sinnvoll, ihn der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Gruß Eckard.