Meteoriteneinschlag: Rechte von Mieter/ Vermieter

Hallo,

folgende fiktive Situation :

Nehmen wir mal an, es fällt ein Meterorit durch das Dach meiner Mietwohnung. Dann ist das Dach natürlich Schrott. Da es nicht meine Wohnung ist, und ich nicht schuld daran bin, zahle ich natürlich auch die Reparatur nicht.

Da es sich hier wohl um höhere Gewalt handelt, wird der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben - oder?

Meine Frage ist nun: Wem gehört der Meteorit? Denn der dürfte sich auf eBay für gutes Geld verkaufen lassen. Und er wäre ja in meine Wohnung gefallen.

Also rein theoretisch würde der Meteorit mir gehören, ich könnte ihn verkaufen, und der Vermieter hätte den Schaden - oder???

Es würde mich mal interessieren, wie Rechtskundige diese Situation beurteilen.
(Naja, ich habe gerade einen Artikel über Meteoriten gelesen: http://www.sueddeutsche.de/,ra16m1/wissen/678/462297… … Da wünscht man sich schon mal, das so ein Teil einem vor die Füße fällt)

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

folgende fiktive Situation :

Nehmen wir mal an, es fällt ein Meterorit durch das Dach
meiner Mietwohnung. Dann ist das Dach natürlich Schrott. Da es
nicht meine Wohnung ist, und ich nicht schuld daran bin, zahle
ich natürlich auch die Reparatur nicht.

Da es sich hier wohl um höhere Gewalt handelt, wird der
Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben - oder?

Wahrscheinlich…

Meine Frage ist nun: Wem gehört der Meteorit?
Denn der dürfte sich auf eBay für gutes Geld verkaufen lassen.
Und er wäre ja in meine Wohnung gefallen.

Also rein theoretisch würde der Meteorit mir gehören, ich
könnte ihn verkaufen, und der Vermieter hätte den Schaden -
oder???

Also ich würde § 984 BGB („Schatzfund“) analog anwenden:

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Und somit eine Miteigentümerschaft von Vermieter und Mieter (Finder) konstruieren.

Sowas hat aber schon in der Vergangenheit zu Rechtsstreitigkeiten geführt:

http://www.google.de/search?hl=de&q=Meteoriten+geh%C…
(Hier wurde z.B. nach österreichischem Recht geurteilt und dem Finder der Meteorit zugesprochen - immerhin einige hunderttausend Euro wert…)

Es würde mich mal interessieren, wie Rechtskundige diese
Situation beurteilen.

Gruß,

Hallo,

oh cool, ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, das in google einzugeben :wink: Ich dachte nämlich, so oft kommt das eh nicht vor, dass man da etwas findet.

Nur einmal habe ich eine Geschichte gelesen, wo in den USA ein Meteorit direkt durch den Kofferraum eines schon recht schrottigen Autos gerauscht ist. Der glückliche Besitzer hat Meteorit und Auto verkauft und hatte dann einen neuen fahrbaren Untersatz.

Aber „Schatzfund“ und „Halbe-Halbe“ macht Sinn und wäre gerecht. Hmm … nun lässt nur noch der Meteorit auf sich warten :wink:

Na egal, ich bin dann mal fleißig.

Schöne Grüße

Petra

Aber „Schatzfund“ und „Halbe-Halbe“ macht Sinn

Rechtlich gesehen macht das, finde ich, eher weniger Sinn. Die analoge Anwendung der Schatzfundregeln setzt jedenfalls eine Regelungslücke voraus, und an der mangelt es hier. Das Gesetz sagt ganz klar, wie man an herrenlosen Sachen Eigentum begründet:

http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/958/

Levay

machts wohl doch, wenn er entsprechend wertvoll ist.

siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Neuschwanstein_(Meteorit)

Grüße, Bernhard

Was willst du mir damit nur sagen?

Die Rechtslage ist doch eindeutig. Es gibt offenbar bislang auch kein Gericht, das sie anders beurteilt. Wäre auch mehr als zweifelhaft.

Levay

Hallo,

Die Rechtslage ist doch eindeutig. Es gibt offenbar bislang
auch kein Gericht, das sie anders beurteilt. Wäre auch mehr
als zweifelhaft.

Nunja. ganz unten auf der verlinkten Wiki-seite findet man einen Link auf eine juristische Stellungnahme: http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/aviso/2003_3_a…
Diese kommt sehr wohl auf eine Miteigentümerschaft des Freistaates Bayern an einem Meteoritenfund.
Allerdings hat es laut Wiki-Text kein Urteil, sondern nur einen Vergleich gegeben. Abschließend geklärt ist es damit wohl nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Ich bitte dich: Das ist der Aufsatz einer Juristin eines bayrischen Ministeriums! Und die behilft sich mit einer „Doppel-Analogie“!

Levay

Hallo,

Ich bitte dich: Das ist der Aufsatz einer Juristin eines
bayrischen Ministeriums! Und die behilft sich mit einer
„Doppel-Analogie“!

ist mir auch aufgefallen. Beides.
Es ging mir nur darum, was der Link-geber mit dem Link sagen wollte.
Gruß
loderunner (ianal)

O. k., dann halten wir also fest: Diese Rechtsauffassung wird vertreten. Aus dem Link ergab sich das auch. Aber:

Diese Auffassung ist von dem erkennbaren Bemühen geprägt, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, obwohl es nicht einmal recht und billig erscheint. Ich glaube nicht, dass das vor dem BGH Bestand hätte, selbst wenn mal ein OLG so entscheiden würde. Dafür ist mir die Rechtslage zu eindeutig.

Levay