Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade an einer Hausarbeit zum Thema Verrechnungspreise. Es geht um die verschiedenen Methoden zur Ermittlung von Verrechnungspreisen. Ich habe schon viele Bücher und Aufsätze hierzu gelesen, aber momentan sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. In jedem Buch werden andere Methoden geannnt und auch anders eingeordnet.

Bisher habe ich gefunden, dass man die Methoden in steuerliche und betriebswirtschaftliche Methoden unterteilen kann. Steuerlich sind primär die Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode und Kostenaufschlagsmethode geannt (siehe OECD-Richtlinen) - woraus ich schließe, dass daneben auch noch andere Methoden zugelassen sind. In anderen Büchern wird aber nach marktorientiert, kostenorientiert und verhandlungsorientiert unterschieden und manchmal wiederum in vollkostenbasiert, teilkostenbasiert, grenzkostenbasiert, opportunitätskostenbasiert und deckungsbeitragsbasiert.

Leider habe ich den Überblick verloren, welche Methoden nun zusammen gehören oder wie zu untergliedern sind. Sind die oben genannten Methoden alle gleichrangig oder sind z.B. die vollkosten-, teilkosten- und grenzkostenbasierten Methoden Unterpunkte der Kostenaufschlagsmethode? Kann ich steuerlich und betriebswirtschaftlich alle Methoden verwenden?

Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank! :smile:

Beste Grüße
Bianca

Das geht jetzt so quer beet durch das halbe interne und externe Rechnungswesen.

Da muss man sich mal irgendetwas überlegen, um das Thema zumindestens ein bisschen auf den Punkt zu bringen.

Ich würde das unterteilen in ökonomische (sinnvolle) Methoden und gesetzlich geregelte Methoden.
Die Verrechnungspreise spielen ja z.b. auch in der Konzernrechnungslegung eine wichtige Rolle.

Man kann auch anfangen mit dem internen Rewe, den ökonomisch orientiertten Modellen zur Preisverrechnung.
Da kann man ja uch unterscheiden zwischen der betriebsinternen Preisverrechnung und der Preisverrechnung zwischen einzelnen Unternehmen.

Vor allen Dingen nutzt es ja wenig, wenn man die gesetzl. Regelungen diskutiert, und die ökonomischen Grundbegriffe nicht kennt.

Mal abgesehen davon, sind die Begriffe im internen Rewe nicht normiert;
je mehr man liest, desto verwirrter wird man in der Regel.

Ich bin jetzt kein Experte für das externe Rewe, aber die
Kostenaufschlagsmethode kann man rechtlich m.W. auf basis der Teilkosten und Vollkosten sehen.

Grenzkosten werden wohl höchstens im internen Rewe eine Rolle spielen.