Methylbromid

Hallo Wissende,

folgende zwei Aussagen:

  1. Die Begasung mit Methylbromid ist eine der anerkannten Behandlungsmethoden für Verpackungsholz zur Erlangung des IPPC-Zertifikates zur Einfuhr in die EU.
  2. Methylbromid darf gem. ratifiziertem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht nicht mehr nach Deutschland „eingeführt“ werden, d. h. in diesem Fall, so behandelte Container dürfen hier nicht mehr entgast werden.

Fragen:

  1. Wie passt dies zusammen?
  2. Welche anderen Stoffe zur Begasung werden gem. IPPC anerkannt?
  3. Welcher Stoff kann als Ersatz für Methylbromid für die beschriebene Anwendung benutzt werden?

Danke für Kommentare/Antworten. (Google wurde benutzt :wink:)

Gruß,

Florian

Moin,

nach Auskunft eines Fachmanns (der auch in diesem Forum unterwegs ist), ist Wärmebehandlung das Mittel der Wahl zur Erzielung des Zertifikates.

Gruß
André

Hallo Florian,
es ist richtig das früher Holzkisten begast wurden. Es ist nur bei
Vollholz notwendig. z.B Spanplatten, Sperrholz Holzfaserplatten ist das nicht erforderlich.
Bis vor ein paar Jahren war es auch nur Australien die die Begasung verlangt haben. Australien wollte die schädliche Tsetsefliege nicht importieren. Nach und nach sind nun andere Länder nachgezogen und verlangen eine IPPC Behandlung. Der Internationale Standard für Holzverpackungen ISPM Nr. 15 schreibt vor das für IPPC das Holz in einem abgenommenen und registrierten Trockenofen min. 30 min im Kern auf 56°C gehalten werden muß. Die Begasung ist aber soweit ich weiß noch nicht abgeschafft und wird noch praktiziert. Es sollte nur begast werden wenn eine Hitzebehandlung nicht möglich ist. Für Australien ist eine Begasungszeit von 24 Std gefordert.
Gruß
Fred

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