Hallo Wissende,
folgende zwei Aussagen:
- Die Begasung mit Methylbromid ist eine der anerkannten Behandlungsmethoden für Verpackungsholz zur Erlangung des IPPC-Zertifikates zur Einfuhr in die EU.
- Methylbromid darf gem. ratifiziertem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht nicht mehr nach Deutschland „eingeführt“ werden, d. h. in diesem Fall, so behandelte Container dürfen hier nicht mehr entgast werden.
Fragen:
- Wie passt dies zusammen?
- Welche anderen Stoffe zur Begasung werden gem. IPPC anerkannt?
- Welcher Stoff kann als Ersatz für Methylbromid für die beschriebene Anwendung benutzt werden?
Danke für Kommentare/Antworten. (Google wurde benutzt )
Gruß,
Florian