Hi,
Wo liegt denn dann die (Frei-)Grenze der
beschränkt steuerpflichtigen Einkünte aus Renten
für Ehegatten?
Also das komplette Prüfschema:
1.) ab dem Veranlagungszeitraum unterliegen Renten auch der beschränkten Steuerpflicht
2.) liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor, ist damit abzuprüfen, ob das Besteurungsrecht beim Wohnsitzstaat (dort wo man nach dem Umzug wohnt) oder beim Quellenstaat (=Deutschland) liegt
Da ich den Kommentar Wassermeyer gerade nicht anschauen kann, kann ich zu Mexiko keine Aussage treffen.
3.)Bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht wird die Grundtabelle, jedoch ohne Grundfreibetrag angewendet. Gesetzlich geregelt wird das ab dem Veranlagungszeitraum 2009, wohl weltweit. Vorher gab es Verwaltungsregelungen, soweit ich mich erinnere, nur EU weit, also nicht für Mexiko. Sorry die Fundstelle finde ich gerade nicht…
4.)Beschränkt Steuerpflichtige können beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, siehe § 1 Abs 3 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Schöne Grüße
C.