MFH beim vor den Kauf in ETW's splitten !?

Hallo,

kann man ein MFH BJ ca. 1930 in ETW’s aufteilen ? Habe gehört, das das BJ des Hauses wichtig wäre und es sehr teuer ist, einen Architekten damit zu beauftragen.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht. Habe evtl. vor diesen Schritt zu gehen.

Gruss

Hallo,

das Alter kann tatsächlich zu einem Problem werden. Aber nicht weil das Haus so alt ist, sondern weil von alten Objekten häufig keine Pläne mehr vorhanden sind. Die sind jedoch zwingend notwendig, um von der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitserklärung zu erlangen, ohne die wiederum die Aufteilung nicht möglich ist… Und wenn ein Architekt neue Pläne anfertigen muss, kann das tatsächlich ganz schön ins Geld gehen.

Freundliche Grüße

wolle

Pläne habe ich heute bekommen. Das Haus ist Bj. 1914. Muss ich wohl doch einen Architekten fragen.

Gruss
Lothar

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Ich würde trotzdem zuerst zum Bauamt gehen und prinzipiell nach den aktuellen Konditionen fragen. Ich habe gehört, dass z.B. in Berlin nur noch in Ausnahmefällen Altbauten die erforderlichen Abgeschlossenheitserklärungen bekommen. Aus politischen Gründen, sei eine Umwandlung von Altbauten nicht mehr erwünscht - formal würde die Verweigerung der Genehmigung mit mangelhaften vertikalen Brandschutz begründet (Holzbalkendecken).
Gruß Norbert

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Hallihallo

Die Teilungserklärung kannst du vom Notar machen lassen. Der Architekt ist für eventuelle Umbaumaßnahmen nötig. Jede einzelne Partei muß eine in sich geschlossene Einheit bilden. Eigener Wasserzähler,eigener Kellerraum usw. Daran scheitert es bei den meisten älteren Häusern.
Noch ein Tip: Geh mal zu einem Immobilienmakler und lass dich kostenfrei beraten. Du kannst Ihn damit locken, dass er anschließende die ETW verkaufen darf. Der macht auch die Teilungserklärungen für dich und geht dann mit dir zum Notar.

Gruß Marco

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Ich würde trotzdem zuerst zum Bauamt gehen und prinzipiell
nach den aktuellen Konditionen fragen. Ich habe gehört, dass
z.B. in Berlin nur noch in Ausnahmefällen Altbauten die
erforderlichen Abgeschlossenheitserklärungen bekommen. Aus
politischen Gründen, sei eine Umwandlung von Altbauten nicht
mehr erwünscht - formal würde die Verweigerung der Genehmigung
mit mangelhaften vertikalen Brandschutz begründet
(Holzbalkendecken).
Gruß Norbert

Also hier in NRW ist es seit Jahrzehnten einfach so und nicht nur formale Begründung: sobald Holztreppen und Holzbalkendecken da sind wird einer Teilung nicht zugestimmt.

Zudem sollte beachtet werden, daß die Teilung vor/bei dem Kauf zu erfolgen hat.

Gruss
winkel

Hallo,

da lese ich hier so locker eben mit, und da haut es mir plötzlich doch mit voller Wucht in den Magen! Sage mal, kennst Du auch entsprechende Regelungen für Niedersachsen?

Wir stehen gerade kurz davor das Haus meiner Schwiegermutter (war fürher ein zwei Parteienhaus, eine Etage vermietet) teilen lassen zu wollen, um dann die früher vermietete Wohnung zu kaufen. Wir müssen an der Wohung Eigentümer werden, weil wir anbauen wollen und hierfür natürlich einen Kredit brauchen, für den wir eine Grundschuld benötigen. Außerdem kommen wir so um andernfalls nicht auszuschließende Erbstreitigkeiten beim Tod der Schwiegermutter herum. Könnte es wirklich sein, dass man uns da einen Strich durch die Rechnung mancht, nur weil das Haus recht alt ist und eine Holztreppe und Holzdecke hat? Oder gelten solche Einschränkungen nur bei gewerblicher Vermarktung? Bei uns geht es ja hier nicht um ein Riesenobjekt, dass wir scheibchenweise verticken wollen.

Fragenden Gruß vom Wiz

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