Die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs, eines unbefugten Eindringens und ähnlicher Delikte dürfte weitaus höher sein als die eines Brandes, bei dem die Mieter die Haustür nicht öffnen können.
Warum einigt man sich nicht auf ein Schloss, das von innen ohne Schlüssel nach aussen geöffnet werden kann und von aussen nur mit Schlüssel geöffnet werden kann - was eigentlich Standard ist?
Die Verschließen der Haustür hat versicherungstechnische Gründe. Die M sind gut beraten, sich daran zu halten, um einen Risikozuschlag und damit eine Erhöhung der umlagefähigen Versicherung zu vermeiden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass im Brandfall kein einziger Bewohner seinen Schlüssel bei der Flucht dabei hat, ist denkbar gering.
Die Mietergemeinschaft kann bei allseitigem Interesse ja zusammenlegen, um eine Pankikschließung auf eigene Kosten und mit Zustimmung des VM verbauen zu lassen. Pflicht ist sie bei Bestand nämlich nicht.
Nein, das Abschließen, auch wenn es im Mietvertrag so steht,
ist nicht statthaft.
Frag mal die Feuerwehr
Stell dir folgenden Fall vor:
Du oder ein anderer Bewohner bekommt einen Herzinfarkt
die Hauseingangstür ist zugeschlossen und die Hilfskräfte,
die derjenige noch selber verständigen konnte, stehen nun vor der
verschlossenen Tür.
Es wird die Feuerwehr gerufen doch in dieser Zeit Stirb derjenige
an den folgen des Herzinfarktes.
Die Rettungskräfte hätten Ihn/Sie 1-2 min früher noch retten können.
Nicht so schön oder.
BEDENKE IMMER ES KANN AUCH DICH TREFFEN.
Jeder der eine Hauseingangstür zuschließt, soll ruhig so sterben.
Das ist meine Meinung dazu.
Sogar mein Vermieter ist da voll und ganz meiner Meinung,
den diesen Fall hatten wir schon und das obwohl ich immer gegen das abschließen war und es kundgegeben habe.
Gruß
PC-Shark
Nein, das Abschließen, auch wenn es im Mietvertrag so steht,
ist nicht statthaft.
Frag mal die Feuerwehr
Stell dir folgenden Fall vor:
Du oder ein anderer Bewohner bekommt einen Herzinfarkt
die Hauseingangstür ist zugeschlossen und die Hilfskräfte,
die derjenige noch selber verständigen konnte, stehen nun vor
der
verschlossenen Tür.
Es wird die Feuerwehr gerufen doch in dieser Zeit Stirb
derjenige
an den folgen des Herzinfarktes.
Die Rettungskräfte hätten Ihn/Sie 1-2 min früher noch retten
können.
Nicht so schön oder.
BEDENKE IMMER ES KANN AUCH DICH TREFFEN.
Jeder der eine Hauseingangstür zuschließt, soll ruhig so
sterben.
Das ist meine Meinung dazu.
Sogar mein Vermieter ist da voll und ganz meiner Meinung,
den diesen Fall hatten wir schon und das obwohl ich immer
gegen das abschließen war und es kundgegeben habe.
Gruß
Hi,
und Du läßt Deine Wohnungstür immer offen, sperrst sie nie ab? Man hat also jederzeit freien Zugang zu Deiner Wohnung?
die ist eine elendliche Diskusion die schon seit Urzeiten anhält und wohl nie gelöst wird, auser mit den Einbau eines Panikschlsosses, was sehr sinvoll ist.
Ich war mal in ein MFH eingschlossen weil jemand verriegelt hatte und bin so zum Glück nur zu spät zuer Arbeit gekommen. (nicht leicht um 4:00 einen Schlüßeldienst zu bekommen der die Tür von aussen öffnet).
Fazit Tür abends Abschließen und mit den Vermieter sprechen, dass die Tür mit einen Panikschloss versehen wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Panikschloss
cu Naseweis
Die Wahrscheinlichkeit, dass im Brandfall kein einziger
Bewohner seinen Schlüssel bei der Flucht dabei hat, ist
denkbar gering.
schonmal versucht, ein einem mit Rauch gefüllten Treppenhaus (Sicht vielleicht 2 m) voller flüchtender Menschen in Panik einen Schlüssel in ein Schloss zu stecken und umzudrehen ?
Aus diesem Grund würde ich auch Nachts nie eine Wohnungstür / Eingangstür eines Einfamilienhauses von Innen absperren…
Nein, das Abschließen, auch wenn es im Mietvertrag so steht,
ist nicht statthaft.
Frag mal die Feuerwehr
Da hast du sicherlich auch eine Quelle für.
Zu deinem Beispiel folgende Antwort:
Die Chance bei einem Herzinfakt zu sterben, bei dem man selbst noch den Rettungsdienst rufen konnte ist relativ gering. Wenn eine weitere Person im Haushalt ist, ist auch das Thema Zugang zum Haus nicht mehr als Überlebens notwendig anzusehen. Das Risiko Opfer einer Straftat oder Vandalismus, bis hin zur Brandstiftung zu werden, ist bei unverschlossenen Häusern um ein vielfaches höher. Millionen Häuser sind abgeschlossen, zumindest alle Wohnungstüren, wenn nicht ein Angehöriger die Türen öffnet. Oder ist bei dir auch die Wohnungstür grundsätzlich offen?
Das ist eine tausendfach vorgefundene Alltagssituation für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Die wissen damit fachgerecht umzugehen.
Was du hier betreibst ist übelste Panikmache.
Unter Berücksichtigung des Risikos eines möglichen Verlustes des Versicherungsschutzes bei Einbruchdiebstahl wegen Nichtnutzung von vorhandenen Sicherungsanlagen, würde ich zum Einbau eines Panikbeschlages neigen. Noch wichtiger erachte ich allerdings den Einbau von Rauchmeldern - freiwillig, so er nicht so und so gesetzlich schon vorgeschrieben ist.
Versicherungbedingungen beziehen sich immer auf die abschliessbare Tür, auf die ich unmittelbar Einfluss habe.
Sonst würde ja durch einen Mieter alleine der Versicherungsschutz aller anderen Mieter in Frage gestellt werden.
Meine Antwort bezog sich primär auf die von dir genannte „Eingangstür eines Einfamilienhauses“. Und die hat der Nutzer üblicherweise im „unmittelbaren Einfluss“
und Du läßt Deine Wohnungstür immer offen, sperrst sie nie ab?
Man hat also jederzeit freien Zugang zu Deiner Wohnung?
Zum einen war nie die Rede von der eigenen WOHNUNGSTÜR,
sondern von der Hauseingangstür, die ZU ist und nur nicht ABGESCHLOßEN werden soll, und selbst diese ist von außen nur mit Schlüssel zu öffnen.
Abgeschloßen wird keine Tür von mir.
und Du läßt Deine Wohnungstür immer offen, sperrst sie nie ab?
Man hat also jederzeit freien Zugang zu Deiner Wohnung?
Zum einen war nie die Rede von der eigenen WOHNUNGSTÜR,
sondern von der Hauseingangstür, die ZU ist und nur nicht
ABGESCHLOßEN werden soll, und selbst diese ist von außen nur
mit Schlüssel zu öffnen.
Hi,
und das nützt den Rettungskräften etwas, wenn zwar die Eingangstür offen ist, die Wohnungstür aber nicht offen ist? Ich schrieb ob Du Deine Wohnungstür immer offen hast, denn auch dort müssen Rettungskräfte hinein. Und wenn sie für die Hauseingangstüre keine Feuerwehr benötigen, benötigen sie diese in der Regel eben für die Wohnungseingangstüre.
Abgeschloßen wird keine Tür von mir.
Du läßt Deine Wohnungstür immer offen, so daß Fremde jederzeit hineinkönnen.
LESEN SOLLTE MAN SCHON KÖNNEN
Kann ich. Aber Dir würde ich empfehlen, Dein logisches Denkvermögen zu trainieren.
es macht einen qualitativen Unterschied ob die Feuerwehr ins Haus rein muss oder ich als Bewohner hinaus.
Ich habe in der Regel keine Axt zu Hause.
Während des Studiums habe ich mal einen Wohnungsbrand erlebt. Da war es überlebenswichtig, dass die Tür schnell aufgeht.
es macht einen qualitativen Unterschied ob die Feuerwehr ins
Haus rein muss oder ich als Bewohner hinaus.
in dem von mir beantworteten Beispiel, ging es darum, daß Rettungskräfte in die Wohnung gelangen müssen.
Während des Studiums habe ich mal einen Wohnungsbrand erlebt.
Da war es überlebenswichtig, dass die Tür schnell aufgeht.
Das ist ja richtig, geht aber am genannten Beispiel vorbei.
Man kann nicht alle Wünsche erfüllen, manche Bewohner wollen eine abgeschlossene Hauseingangstür um Fremden den Zutritt zu erschweren, andere wollen eine unverschlossene Tür um im Notfall schnell hinauszukönnen.
Mal ganz abgesehen davon, daß eine offene Eingangstüre dann sinnlos ist, wenn man gar nicht die Möglichkeit hat diese zu erreichen, weil der Fluchtweg schon brennt, was nicht selten vorkommt.
Dies kann man dadurch lösen, daß eine Vorrichtung eingebaut wird, damit sich die Türe auch im abgesperrten von Innen öffnen läßt.
Aber darum ging es ja in dem Beispiel, auf das ich mich bezog, nicht.
Die Verschließen der Haustür hat versicherungstechnische
Gründe. Die M sind gut beraten, sich daran zu halten, um einen
Risikozuschlag und damit eine Erhöhung der umlagefähigen
Versicherung zu vermeiden.
Du hast sicher irgendeine Quelle dafür? Bis dahin behaupte ich ganz einfach das Gegenteil. Und nun?
Gruß
loderunner