Ja aber dioe Sache ist ja die, darf eine Firma auch öffentlich nach Personen Ausschau halten bzw. Erkundigungen einholen.
Komische Frage. Was genau willst du wissen?
Ja aber dioe Sache ist ja die, darf eine Firma auch öffentlich
nach Personen Ausschau halten bzw. Erkundigungen einholen.
Hallo
ich bin der Meinung, dass es in bestimmten Fällen und Situationen möglich sein sollte, aber nicht generell.
Ja aber dioe Sache ist ja die, darf eine Firma auch öffentlich
nach Personen Ausschau halten bzw. Erkundigungen einholen.
Darauf weiß ich keine Antwort.
Eben, genau darum gehts .
Es ist natürlich blöd wenn zB. die Firma Inkasso-Schmidt, öffentlich nach Personen in die Menge fragen würde.
Da hier wieder Rückschlüsse gezogen werden könnten, die so manchem unangenehm sind.
Aber wie ist das bei privaten Anfragen?
Darf man überhaupt Namen von Personen nennen, und um Auskünfte im Allgemeinen oder besonderen die Internetuserschaft fragen?
Oder wie sihts andersrum aus? Darf man Personen iom Internet nennen und der Allgemeinheit Wissen anbieten?
SWo nach dem Motto?
„Sie suchen Sabiene Hildrun Weberknecht? Fragen Sie doch einfach mich! Ich kann Ihnen was erzählen!“
Tja, ich bin überfragt…
Meines Wissens nach ist das zulässig, sofern Persönlichkeitsrechte des jeweils Gesuchten dabei nicht verletzt werden.
Das gleiche gilt auch für Privatpersonen.
Eine solche Suche kann einerseits durch Veröffentlichung (Aushang, Zeitung etc.) erfolgen, kann aber z.B. bei Aufenthaltsfragen auch an das jeweilige Einwohnermeldeamt (kostenpflichtig) auch ohne besondere Begründung gerichtet werden.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sollte man sich aber an einen Rechtsanwalt oder die Geschäftstelle des Amtsgerichtes wenden.
Gruß
Thomas Schurr
dabei spielt ne Frage wann ist man Person des öffentlichen Lebens. oder?
dabei spielt ne Frage wann ist man Person des öffentlichen
Lebens. oder?
Ja, aber da ist der Stand meiner Kenntnisse nicht ausreichend, einen entsprechenden und auch -halbwegs- verbindlichen Kommentar abzugeben.