Hallo liebe WWW-ler 
ich lese gerade das Buch „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist und bitte um Hilfe ^^, da ich einen Abschnitt davon überhaupt nicht verstehe (bzw. er ist mir viel zu hoch
)
Alsoo: S. 43, Z. 26-35
„Er (Luther) schloß, daß man, in diesem außerordentlichen Fall, über die Bedenklichkeit, mit einem Staatsbürger, der die Waffen ergriffen (Kohlhaas), in Unterhandlung zu treten, hinweggehen müsse; daß derselbe in der Tat durch das Verfahren, das man gegen ihn beobachtet, auf gewisse Weise außer der Staatsverbindung gesetzt worden sei; und kurz, daß man ihn, um aus dem Handel zu kommen, mehr als eine fremde, in das Land gefallene Macht, wozu er sich auch, da er ein Ausländer sei, gewissermaßen qualifiziere, als einen Rebellen, der sich gegen den Thron auflehne, betrachten müsse.“
Dieser Abschnitt finde ich persönlich zu kompliziert, wär einer so schlau und würd mir ihn erklären? 
Danke schon mal im Vorraus 
Liebe Grüße
Nathalie
Hallo Nathalie,
der Schlüssel dieses Textabschnittes liegt im letzten Satz:
„daß man ihn, […] mehr als eine fremde, in das Land gefallene Macht,[…] als einen Rebellen […], betrachten müsse“
Zur Verdeutlichung könnte man vor das „als“ ein „weniger“ setzen: „mehr als fremde Macht, weniger als einen Rebellen“.
Das heisst, es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, von staatlicher Seite mit Kohlhaas umzugehen - man kann ihn als Rebellen und Kriminellen einstufen, und dann verhandelt man nicht mit ihm. Oder aber man stuft ihn als jemanden ein, der außerhalb des Staatsverbandes diesem als Gegner gegenübersteht und mit dem man daher auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann. Das ist genau das grundsätzliche Problem, vor dem Staatsverteter immer wieder stehen, wenn sie mit Erpressungen seitens von Terroristen konfrontiert sind.
Luther plädiert für die zweite Vorgehensweise und argumentiert dafür wie folgt:
- es ist bedenklich (problematisch), mit einem Staatsbürger (hier im Sinne ‚Privatmann‘ gemeint!), der gegen den Staat einen bewaffneten Kampf führt, zu verhandeln
- dies würde die Souveränitat des Staates in Frage stellen und implizit auch eine Anerkennung eines Rechtes auf bewaffneten Widerstand bedeuten, in der Tat etwas höchst Bedenkliches.
-
Über diese Bedenken muss man sich im vorliegenden Fall hinwegsetzen, um das Problem einer Lösung zuzuführen
-
Der Staat hat bislang Kohlhaas, als dieser auf legalem Weg sein Recht suchte, auch nicht als Staatsbürger behandelt
- d.h. der Staat hat seine Verpflichtung, die Rechte des Privatmannes Kohlhaas zu schützen, nicht erfüllt. Damit hat er Kohlhaas selbst außerhalb des Staates gestellt; dieser ist ihm nicht mehr zu Loyalität verpflichtet und insofern nicht als krimineller Rebell einzustufen. Dies ist natürlich in dieser Erzählung ein anachronistischer Gedanke (und vor allem einer, der speziell Luther nie in den Sinn gekommen wäre) - dies ist Gedankengut der Auklärung.
- Als Nebenaspekt - Kohlhaas ist ohnehin nicht direkter Untertan des Landes, mit dem er seinen Streit ausficht, sondern"Ausländer"
Vielleicht wird es so etwas klarer …
Freundliche Grüße,
Ralf
Ach soo 
danke danke danke!! 
nun ist es mir viel klarer geworden, vielen dank für deine hilfe =)
Liebe Grüße,
Nathalie