Mich würde interessieren, ob der weltberühmte Bildausschnitt mit dem Zeigefingern Gottes und Adams irgendeinem Markenrecht unterliegt oder ob diesen jeder für seine Zwecke frei verwenden kann.
Für eure Bemühungen bedanke ich mich jetzt schon !
Mich würde interessieren, ob der weltberühmte Bildausschnitt mit dem Zeigefingern Gottes und Adams irgendeinem Markenrecht unterliegt oder ob diesen jeder für seine Zwecke frei verwenden kann.
Für eure Bemühungen bedanke ich mich jetzt schon !
Hallo,
Mich würde interessieren, ob der weltberühmte Bildausschnitt
mit dem Zeigefingern Gottes und Adams irgendeinem Markenrecht
unterliegt oder ob diesen jeder für seine Zwecke frei
verwenden kann.
wenn überhaupt, dürfte hier Urheberrecht zum tragen kommen. Und da Michelangelo mehr als 70 Jahre tot ist, dürften keine Rechte mehr bestehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
Gruß
S.J.
Um ehrlich zu sein: Das weiß ich nicht. Da du mich aber als Experten für diese Frage ausgesucht hast, versuche ich es mal logisch: Einerseits handelt es sich dabei um allgemein zugängliches Kulturgut. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass z.B. auch die Mona Lisa nicht wahllos von jedermann auf T-Shirts gedruckt werden darf.
Ich denke, dass es bei Kunst - z.B., gibt es das ja auch bei Musik, dass weiß nun auch Bushido - ein Urheberrecht gibt, dass in vielen Fällen über den Tod des Künstlers hinaus vertreten wird. Daher glaube ich, dass die Verfielfältigung dieser Bilder oder Teilen daraus, einem Urheberrecht unterliegt und in jedem Fall Genehmigungspflichtig ist.
Sorry, dass ich keine abschließende und vor allem wirklich Wasserdichte Antwort geben kann, google mal bei Urheberrecht und Da Vinci, vielleicht findest du bessere Antworten als meine.
Viele Grüße,
Nina
Ich kann Dir da juristisch leider nicht weiterhelfen.
Doch wie dieser Freskoausschnitt weltweit verwendet wird ist es eher unwahrscheinlich ! Wer soll denn die Rechte besitzen, das italienische kultusministerium ?
Gruß stoerlchen
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Ich suche erst mal weiter, weil ich genau diesen Ausschnitt für Werbezwecke verwenden will, ohne gleich Probleme zu bekommen. Vielleicht bekomme ich es ja noch heraus.
Viele Grüße,
Robert
Das italienische Kultusministerium kann sein. Odre irgendwelche Erben oder Erwerber der Rechte. Hab sowas schon mal mit Karl Valentin erlebt. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Ich suche erst mal weiter, weil ich genau diesen Ausschnitt für Werbezwecke verwenden will, ohne gleich Probleme zu bekommen. Vielleicht bekomme ich es ja noch heraus.
Viele Grüße,
Robert
Vielen Dank, da hast du mir schon mal sehr weitergeholfen.
Viele Grüße,
Robert
Hallo Rigoroos,
mir ist nicht bekannt, dass der Bildausschnitt jemandem als Marke zugesprochen wurde. Eine entsprechende Recherche kannst du ja mal durchführen (lassen). Urheberrechtlich dürfte es auch keine Probleme geben.
Falls du das selbst als Marke anmelden willst, wirst du mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit Probleme bekommen, da das Amt sagen wird, dass das Bild nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen kann.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal rühren.
Dies ersetzt keine Rechtsberatung, was es auch nicht darf.
Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe die Idee, den Bildausschnitt für Werbezwecke zu nutzen und bin dabei auf die Frage gestoßen, ob mir da jemand auf die Füße treten könnte. Doch sowohl deine, als auch alle anderen Antworten deuten darauf hin, dass das eher unwahrscheinlich ist.
Vielen Dank und viele Grüße,
Rigo Roos
Hallo, sorry für die verspätete Rückmeldung.
In diesem Fall handelt es sich nicht um Marken- undern um Urheberrecht bzw. Verlagsrecht/Reproduktionsrecht. Das Urheberrecht gilt normalerweise bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, was ja bekanntermaßen rum sein dürfte Wer hat also die Verlagsrechte? Dies gilt es herauszufinden um dann zu sehen ob man entsprechende Genehmigungen einholen muss.
LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry, aber Markenrecht ist bei mir nicht richtig aufgehoben, davon habe ich keine Ahnung.
Hallo,
das betrifft doch eher das Recht am Bild, da ich kein Jurist bin, kann ich diese Frage nicht beantworten.
Gruß von Kim