Mickriger Rückkaufwert einer LV -kann das sein ?

Hallo an die Experten folgendes:

Eine Person schliesst 1997 eine LV (Allianz) ab. Nach 3 Jahren wird diese aufgrund wirtsch. Situation eingefroren. Eingezahlt wurden bis dato ca. 6000 DM (etwas über 3000 euro). Vor kurzem wird die Versicherung bezüglich des Rückkaufwertes angeschrieben.
Antwort: der Person würde man nach abzüglich blababalla und blablabla - Kosten GERNE die Summe von 650 !?? euro auszahlen. Das GERNE verstehe ich schon, aber ist das denn normal und gesetzlich zulässig ?
Die Versicherung arbeitet jahrelang mit dem einbezahltem Betrag und will die Person mit Peanuts abspeisen.

Auf Moral, Beistand sowie Nützlichem würde ich mich freuen.

Auf Moral, Beistand sowie Nützlichem würde ich mich freuen.

Hallo Mustafa,
niedrige Rückkaufwerte sind eigentlich die Normalität, deswegen lieber noch einige Jahre warten und mehr Geld kassieren.
Grüße
Franz

Hallo Mastafa,

Eine Person schliesst 1997 eine LV (Allianz) ab. Nach 3 Jahren
wird diese aufgrund wirtsch. Situation eingefroren. Eingezahlt
wurden bis dato ca. 6000 DM (etwas über 3000 euro).

Da die Versicherung von den eingezahlten 3000 Euro vermutlich bereits 2500 Euro Prämie an den Vermittler ausgezahlt hat, bleibt nicht viel zum arbeiten übrig.

Dieser „Nachteil“ dieser Anlageform sollte allerdings bekannt und deswegen auch nicht überraschend sein.

Grüße
Jürgen

hallo Nustafa,
wer z.Zt. seine Altervorsorhge mit KL oder FKLV macht, wird seit 2 jahren festgestellt haben, dass sein RW jedes jahr etwas niedriger ist.
Ich habe eine kleine Sammlung vonm Versicherungen, die in der jährlichen Abrechnung jedes jahr weniger RW ausweisen. Also weniger Wert haben.
Einge Fachleute sprechen von der LV schon von einem Auslaufmodel.
Es gibt ganz wenige Versicherungen, die noch einen Zugewinn haben.
Bei den meisten hat man eine Minusrendite. Besonders, wenn man die Inflationsrate mitberechnet.

Grüße
Babalou

Hallo,
also der Rückkaufswert bei einer KL (nehme mal an, du meinst eine kapitalbildende Lebensversicherung) steht in der Police, steigt bei stetiger Beitragszahlung mit Ausnahme am Anfang über die Laufzeit an und ist Vertragsinhalt und somit einklagbar.

Sinken ist nicht drin.
Bei fondsgebundenen Sachen sieht es anders aus.
Gruß
Andreas

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hallo andreas,
leider doch!
Denn du hast bei der KL eine Garantie… nur auf den Sparbeitrag.
Soll heißen: erst werden vom Betrag die Kosten abgezogen. Was dann übrig bleibt, das wird dann verzinst. Und von diesen Ergebnissen geht noch mal Bearbeitungsgebühr ab.
Mir wäre auch lieber, die Versicherungen wären so gesund, wie sie mal waren (waren sie es wirklich?) Dann könnte man wieder ruhigen Gewissens damit Geschäft machen.
Um es nochmal zu erwähnen: ich habe von ein paar Gesellschaften die Rückkaufswerte über ein paar Jahren. Ich dachte erst, ich hätte die blätter vertauscht!
Aber es war tatsächlich so: die neuere Zahl des Kontostandes war die niedrigere!
Wenn Du Dir dann ansiehst, welche Kosten die einzelnen Gesellschaften abziehen, dann läuft es Dir kalt den Rücken runter.
Klar, bei fKL gibt es keine Garantie. Da können sie noch mehr abziehen.
Trotzdem gibt es gerade hier weniger miese.
Grüße
Babalou

hallo Babalou,

also eine Sammlung, wo die garantierten Rückkaufswerte eines (nicht Fonds-)Vertrages einer deutschen Versicherungsgesellschaft jedes Jahr weniger werden - das möchte ich doch gern mal sehen…
Das gibt es so ganz sicher nicht (es sei denn, die Beitragszahlung ist gestundet und die Stundungszinsen werden dem Vertrag entnommen oder es gab irgendeine Vertragsänderung).

Möglicherweise meinst Du ja die unverbindlichen Hochrechnungen einer möglichen gesamten Ablaufleistung in der Zukunft?
Oder aber die jährliche Gutschrift außerrechnungsmäßigen Zinses?
Diese sind sicher bei den meisten gesunken.

Viele Grüße

Thomas

hallo Babalou,

habe eben noch anderes von Dir gelesen - Du scheinst Dich auszukennen.
Also dürfte meine Vermutung bezüglich Hochrechnung falsch sein. Dann würde mich aber schon mal interessieren, was das denn für Verträge sein sollen. Also „normale“ beitragspflichtige Verträge sind das sicher nicht - irgendetwas besonderes muss da vorliegen. Äußer Dich mal bitte dazu.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Mustafa,

ja das kann sein.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung fallen Kosten an. Diese bemessen sich als Prozentsatz der ursprünglich zu zahlenden gesamten Beiträge. Typischweise etwa 4-6%.

Zusätzlich fallen Kosten für’s Inksso an, bei der Beitragsfreistellung vor 5 Jahren fielen Stornokosten an, während der letzten 5 Jahre Verwaltungskosten, weil der Vertrag ja auch beitragsfrei weitergeführt wurde.
Es ist wie überall im Leben. Schließt man einen Vertrag zu bestimmten Konditionen ab, wird eine nachträgliche Änderung teuer.

Liebe Grüße,

Max

Ich wollte mich nur für die Infos bei Dir und allen anderen bedanken,
leider komme ich erst jetzt dazu.

Grüße

M. Kaya

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