Hallo,
Ab wann muss man sich eigentlich unter folgenden Bedingungen privat Krankenversichern:
Es gibt einen Midijob und gleichzeitig eine selbstständige Tätigkeit mit Bezahlung auf Rechnungsschreibung. Ich weiß dass sowohl die Arbeitsstunden als auch die Höhe des verdienten Geldes eine Rolle spielt. Nun meine Frage: Was ist, wenn bspw. 20 Stunden/ Woche über Lohnsteuerkarte gearbeitet wird und nur 15 Stunden/Woche selbstständig, dabei verdient man aber netto weniger als über die Tätigkeit als Selbstständiger. Zählen die Stunden oder das Gehalt? Müssen Anzahl der Stunden und Gehalt gleichzeitug überwiegen oder reicht nur ein „Tatbestand“ aus, um sich privat versichern zu müssen?
Und umgekehrt: Arbeitet man 20 Stunden wöchentlich selbstständig und nur 15 Stunden auf Lohnsteuerkarte, verdient aber über Lohnsteuer mehr als über Rechnung, was dann? Zählt Brutto oder Netto?
Liebe Grüß