Hallo,
Partner A ist im Bildungsbereich freiberuflich tätig und nicht umsatzsteuerverpflichtet. Was schlau ist, weil bei Bildung kein Umsatz erfolgt.
Was macht er denn da, wenn es keine Umsatz gibt? Einem Hobby nachgehen?
A verdient jedoch zunehmend mehr.
Aber nicht mit dieser freiberuflichen Tätigkeit sondern einer anderen?
B ist mit A verheiratet und umsatzsteuerpflichtig.
A und B planen nun, diejenigen Aufträge, die umsatzsteuerpflichtig wären (Materialkisten) über B laufen zu lassen.
Also der im bildungsbereich freiberuflich tätige geht noch einer anderen selbstständigen tätigkeit nach die USt-pflichtig ist? Und die führt zunehmend zu höheren Umsätzen?
Ginge das?
Könnte B A auch über einen Midijob einstellen?
Ja.
Welche Kosten müßten dann erwirtschaftet werden? Welche Arbeitgeberkosten kämen auf B zu?Rechenbeispiel: 5 Einheiten kosten heute ohne USt bei A 100 €.
Wie teuer wären sie, wenn B sie verkaufen müßte und A weiterhin auf 100€ kommen soll?
Also weiter 100€ netto? Dann erstmal Pi mal Daumen 20% AG-Anteil zur SV. A zahlt dann auch Sv-beiträge. die konkrete Höhe müsste man sich anhand des Brutto ausrechnen, da diese ja im Midi-Bereich ansteigen. Vielleicht einfach nochmal 20%. Wären also 125€ Brutto = 150€ Kosten für B und darauf noch 19% USt, womit man bei 178,50€ Brutto-Verkaufspreis läge.
Fairerweise müsste man vielleicht beim „weiterhin auf 100€ kommen“ berpcksichtigen, dass A dann Rentenansprüche, Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und an Feiertagen erwirbt. Insofern wären eher 200€ realistisch oder man gibt sich auch mit 80€ netto zufrieden. (Alles wie gesagt, grob überschlagen gerechnet)
Fällt bei B Einkommenssteuer für den mehr eingenommenen Betrag an?
Wenn das so gestaltet wird, dass es zu keinem zusätzlichen Gewinn führt, nicht. Allerdings werden möglicherweise irgendwelche Grenzen überschritten, die zum Verlust von Vorteilen auf anderen Gebieten führen (Wahlrecht Soll/Ist-Versteuerung, monatliche UStVA oder nur quartalsweise usw.)
Desweiteren wäre zu prüfen, ob und wenn ja welche Konsequenzen sowas vielleicht auf dem Gebiet der Sozialversicherung für B hat.
Da man sich hier ganz schnell ganz dolle ins eigene Knie schießen kann, kann es sich im Zweifel und erst recht im konkreten Fall lohnen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dort hat man dann möglicherweise für das, was man plant, eine andere legale Gestaltungsmöglichkeit auf Lager.
Grüße