Midijob beim Ehegatten?

Hallo,
Partner A ist im Bildungsbereich freiberuflich tätig und nicht umsatzsteuerverpflichtet. Was schlau ist, weil bei Bildung kein Umsatz erfolgt.
A verdient jedoch zunehmend mehr.

B ist mit A verheiratet und umsatzsteuerpflichtig.

A und B planen nun, diejenigen Aufträge, die umsatzsteuerpflichtig wären (Materialkisten) über B laufen zu lassen.
Ginge das?

Könnte B A auch über einen Midijob einstellen?

Welche Kosten müßten dann erwirtschaftet werden? Welche Arbeitgeberkosten kämen auf B zu?Rechenbeispiel: 5 Einheiten kosten heute ohne USt  bei A 100 €.
Wie teuer wären sie, wenn B sie verkaufen müßte und A weiterhin auf 100€ kommen soll?
Fällt bei B Einkommenssteuer für den mehr eingenommenen Betrag an? Oder nur weiterhin bei A?

Danke,
Tilli

Hallo,

Partner A ist im Bildungsbereich freiberuflich tätig und nicht umsatzsteuerverpflichtet. Was schlau ist, weil bei Bildung kein Umsatz erfolgt.

Was macht er denn da, wenn es keine Umsatz gibt? Einem Hobby nachgehen?

A verdient jedoch zunehmend mehr.

Aber nicht mit dieser freiberuflichen Tätigkeit sondern einer anderen?

B ist mit A verheiratet und umsatzsteuerpflichtig.
A und B planen nun, diejenigen Aufträge, die umsatzsteuerpflichtig wären (Materialkisten) über B laufen zu lassen.

Also der im bildungsbereich freiberuflich tätige geht noch einer anderen selbstständigen tätigkeit nach die USt-pflichtig ist? Und die führt zunehmend zu höheren Umsätzen?

Ginge das?
Könnte B A auch über einen Midijob einstellen?

Ja.

Welche Kosten müßten dann erwirtschaftet werden? Welche Arbeitgeberkosten kämen auf B zu?Rechenbeispiel: 5 Einheiten kosten heute ohne USt  bei A 100 €.
Wie teuer wären sie, wenn B sie verkaufen müßte und A weiterhin auf 100€ kommen soll?

Also weiter 100€ netto? Dann erstmal Pi mal Daumen 20% AG-Anteil zur SV. A zahlt dann auch Sv-beiträge. die konkrete Höhe müsste man sich anhand des Brutto ausrechnen, da diese ja im Midi-Bereich ansteigen. Vielleicht einfach nochmal 20%. Wären also 125€ Brutto = 150€ Kosten für B und darauf noch 19% USt, womit man bei 178,50€ Brutto-Verkaufspreis läge.
Fairerweise müsste man vielleicht beim „weiterhin auf 100€ kommen“ berpcksichtigen, dass A dann Rentenansprüche, Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und an Feiertagen erwirbt. Insofern wären eher 200€ realistisch oder man gibt sich auch mit 80€ netto zufrieden. (Alles wie gesagt, grob überschlagen gerechnet)

Fällt bei B Einkommenssteuer für den mehr eingenommenen Betrag an?

Wenn das so gestaltet wird, dass es zu keinem zusätzlichen Gewinn führt, nicht. Allerdings werden möglicherweise irgendwelche Grenzen überschritten, die zum Verlust von Vorteilen auf anderen Gebieten führen (Wahlrecht Soll/Ist-Versteuerung, monatliche UStVA oder nur quartalsweise usw.)
Desweiteren wäre zu prüfen, ob und wenn ja welche Konsequenzen sowas vielleicht auf dem Gebiet der Sozialversicherung für B hat.
Da man sich hier ganz schnell ganz dolle ins eigene Knie schießen kann, kann es sich im Zweifel und erst recht im konkreten Fall lohnen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dort hat man dann möglicherweise für das, was man plant, eine andere legale Gestaltungsmöglichkeit auf Lager.

Grüße

Hallo,

Partner A ist im Bildungsbereich freiberuflich tätig und nicht umsatzsteuerverpflichtet. Was schlau ist, weil bei Bildung kein Umsatz erfolgt.

Was macht er denn da, wenn es keine Umsatz gibt? Einem Hobby
nachgehen?

Ahem. Er erzeugt keinen Mehrwert, sodass eine Reihe von Kunden, wenngleich nicht alle, eine entsprechende Freistellung haben.

An Kindergartenkinderköpfe kann man keine Mehrwertsteuer festhaken. Das ist aber den Leuten, die Bildung kaufen lassen, nicht immer bekannt. (z.B. IHKs)

A verdient jedoch zunehmend mehr.

Aber nicht mit dieser freiberuflichen Tätigkeit sondern einer
anderen?

Neinein, mit DER:

Könnte B A auch über einen Midijob einstellen?

Ja.

Welche Kosten müßten dann erwirtschaftet werden? Welche Arbeitgeberkosten kämen auf B zu?Rechenbeispiel: 5 Einheiten kosten heute ohne USt  bei A 100 €.
Wie teuer wären sie, wenn B sie verkaufen müßte und A weiterhin auf 100€ kommen soll?

Danke für den Rest.

Tilli

Servus,

dieses hier:

Ahem. Er erzeugt keinen Mehrwert, sodass eine Reihe von
Kunden, wenngleich nicht alle, eine entsprechende Freistellung
haben.

An Kindergartenkinderköpfe kann man keine Mehrwertsteuer
festhaken. Das ist aber den Leuten, die Bildung kaufen lassen,
nicht immer bekannt. (z.B. IHKs)

zeigt deutlich, dass sich der forsche Unternehmer ein wenig mit den wichtigsten Grundlagen der Besteuerung seiner Tätigkeit auseinandersetzen sollte, bevor er so bizarre „Gestaltungen“ von Materialkisten - was immer das auch sein mag - in Erwägung zieht: Solange man mit dem kleinen Einmaleins nicht sattelfest ist, sollte man sich nicht unbedingt mit Wurzelziehen beschäftigen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Partner A ist im Bildungsbereich freiberuflich tätig und nicht umsatzsteuerverpflichtet. Was schlau ist, weil bei Bildung kein Umsatz erfolgt.

Was macht er denn da, wenn es keine Umsatz gibt? Einem Hobby nachgehen?

Ahem. Er erzeugt keinen Mehrwert, sodass eine Reihe von Kunden, wenngleich nicht alle, eine entsprechende Freistellung haben.

Es erzeugen so Viele keinen Mehrwert und machen doch Umsatz oder bekommen Gehalt. Also nicht Erzeugung von Mehrwert, Umsatz und Umsatzsteuerpflicht in einen Topf werfen.

An Kindergartenkinderköpfe kann man keine Mehrwertsteuer festhaken.

Warum nicht? Wenn die etwas Essbares in ihren Kopf hineinessen, kann darauf 7% oder 19% Umsatzsteuer fällig werden.

Das ist aber den Leuten, die Bildung kaufen lassen, nicht immer bekannt. (z.B. IHKs)

Naja, manchmal sieht aber sicher auch der Abbieter aus eigenem Interesse etwas als Bildungsleistung an, was der Finanzminister als Freizeitbeschäftigung definiert. Die Grenzen sind da möglicherweise fließend. Möglicherweise ist es dem Käufer aber auch egal, da für ihn die bezahlte Umsatzsteuer keine Kosten darstellen. Insofern kann das auch dem Anbieter egal sein. Denn ob der 1.000€, weil USt-befreit, oder 1.000€ plus 19%, weil nicht befreit, in Rechnung stellt, macht doch für ihn auch keinen Unterschied?

Grüße