Midijob + Mieteinnahmen + GmbH-Geschäftsführer

Aktuell bin ich Gesellschafter-Geschäftsführer, zahle mir jedoch kein Gehalt aus. Daneben habe ich Miet- und Zinseinnahmen. Zurzeit bin ich freiwillig Krankenversichert.

Ich spiele mit dem Gedanken mir einen Midijob (nicht Minijob) bei einem fremden Arbeitgeber zu suchen. Wäre ich dann über den Midijob krankenversichert und bräuchte keine freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen? (siehe Beispiel)

Beispiel:
Gehalt durch Midijob: 650,- Euro / Monat
Geschäftsführergehalt: 0,- Euro / Monat
Miet- und Zinseinnahmen: 1000,- Euro / Monat

Ist es korrekt, dass ich in diesem Beispiel über den Midijob pflichtversichert wäre, solange das Geschäftsführergehalt unter 650,- Euro / Monat liegt?

Soweit ich das verstehe, würde ich durch meine Beschäftigung als Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann in die freiwillige Krankenversicherung fallen, wenn mein Gehalt als Geschäftsführer höher wäre als das Gehalt durch den Midijob, korrekt? Spielt die Arbeitszeit auch eine Rolle?

Und spielt es eine Rolle, wenn die Miet- und Zinseinnahmen die Einnahmen aus dem Midijob übersteigen? (Soweit ich das verstehe, spielen diese keine Rolle, sobald man pflichtversichert ist, egal wie hoch diese sind!?)

Danke und viele Grüße.

Hallo,
so einfach ist das nicht mit der Krankenversicherungspflicht.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Stimmenmehrheitsanteile und keiner Weisungsgebundenheit
ist man hauptberuflich selbständig aus Sicht der Sozialversicherung - hier dazu ein interessanter Artikel - https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/wann-besteht-bei-dem-geschaeftsfuehrer-einer-gmbh-sozialversicherungspflicht/
Das bedeutet, wenn du in „deiner“ GmbH schon als hauptberuflich Selbständiger giltst, dann ändert sich an deinem Status nichts, wenn du eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnimmst.
Das Einkommen spielt dabei keine Rolle, zumindest, was den Status betrifft.
Was deine letzte Frage betrifft, da hast du recht, wenn Krankenversicherungspflicht vorliegt, dann spielen diese Einkünfte, egal wie hoch, auch keine Rolle.
Mein Rat - wende dich an die Rentenversicherung oder an deine Krankenkasse und lass dich entsprechend beraten - es könnte ja sein, dass eine neue Statusüberprüfung erfolgt, allerdings glaube ich nicht, dass dies zu einem anderen Ergebnis führt
Gruss
Czauderna

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Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort.

Das heißt, einem GmbH-Geschäftsführer wird in der Regel „unterstellt“, dass er das hauptberuflich macht? Wie hätte man denn überhaupt die Chance anders eingestuft zu werden?

Wie würde es aussehen, wenn ich die GmbH liquidieren würde? Würde man im sogenannten Sperrjahr auch noch als hauptberuflicher Geschäftsführer eingestuft werden, auch wenn die GmbH dann ja keine aktiven Geschäfte mehr betreibt?

Wenn ich mich anschließend als Kleingewerbetreibener nebenberuflich in kleinem Umfang selbstständig machen würde, wäre ich aber dann hingegen über den Midijob pflichtversichert - die Problematik bestünde in dem Fall dann nicht. Richtig?
Nochmal danke!

Hallo,
das mit dem „Sperrjahr“, da bin ich leider überfragt, bin aber der Meinung, dass man da nicht mehr als Selbständiger gilt - hier verweise ich an die Krankenkasse oder auch ggf. an einen anderen Experten/in hier im Forum.
Ich hatte mal einen Fall in der Praxis, da wurde aus der 1-Mann GmbH eine Familien-GMBH gemacht, mit entsprechendem Gesellschaftervertrag und da war es dann vorbei mit der hauptberuflichen Selbständigkeit als Gesellschafter/Geschäftsführer.
Richtig, wenn du nicht (mehr) hauptberuflich selbständig bis, sondern nur nebenberuflich, dann ist die Versicherung als Arbeitnehmer als Pflichtversicherung vorrangig. Andere Einkünfte, wir beispielsweise Arbeitseinkommen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung sind beitragsfrei.
Gruss
Czauderna

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