Midijob oder Minijob - Was macht Sinn ergänzend bei geringfügig selbstständiger Tätigkeit

Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen…

Ich bin selbstständige Designerin und habe nun die Möglichkeit zwischen einem Minijob und Midijob (80Std./Monat 800,- EUR brutto) ergänzend zu meiner Selbständigkeit zu wählen. Ich bin bei der TK freiwillig nach der Mindestbemessungsgrundlage von 945,- EUR versichert. Ich bin alleinerziehend mit meinem 11jährigen Sohn (Steuerklasse 2). Meine Frage lautet: wieviel bleibt mir an Nettoverdienst im Monat bei dem Midijob übrig? Und: wie bemisst eine Krankenkasse, wenn mein Gehalt variiert, d.h. zwischen 850-1500 EUR brutto wechselt? Macht ein Mini- oder Midijob mehr Sinn für mich? Vielen herzlichen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
ninalo

Hallo,
aus Sicht der Sozialversicherung, also nicht aus Sicht der Steuern, macht eine Beschäftigung mit mehr als 450,00 € Brutto durchaus Sinn. Zum ersten ist nur das Bruttoarbeitsentgelt beitragspflichtig, also deine Nebeneinkünfte aus elbständiger Tätigkeit nicht, bzw. nicht mehr, zum zweiten teilst du dir mit deinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag, also Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, zum dritten hast du Anspruch auf Krankengeld, ggf. bei Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 und du tust etwas für deine Rente - Google mal nach einem Gehaltsrechner, dann kannst du auch sehen, was dir vom Arbeitsentgelt mtl. an Netto übrig bleibt.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna !

mal kurz nachgehakt.

Klar, aus 800 € Midijob (Gleitzone) kommt ca. 643 € netto heraus.

Als alleiniger Midijob wäre man darüber voll sozialversichert, Krankenversicherung einschl. mitversichertes Kind.

Aber bei freiwillig pflichtversichert ? Einkommen und Midijob werden addiert und daraus die Krankenkassenbeiträge ermittelt, wenn über dem Mindestbeitrag.

Wird der KK-Anteil aus dem Midijob da irgendwie berücksichtigt ?
Oder fällt der dann gar nicht an, AG zieht ihn nicht ab ?

MfG
duck313

Hallo,
nein - „Midi-Job“ heißt Krankenversicherungspflicht - „Mini-Job“ heißt in deinem Falle, weiter freiwillig versichert. Beim Mini-Job würde das Einkommen daraus nicht auf dein Gesamteinkommen angerechnet (gilt nur für die Krankenversicherung), da der Arbeitgeber für die KV. eine Pauschale schon an die Kasse abführt.
Für die Pflegeversicherung müsstest du aber selbst zahlen.
Gruß
Czauderna